Hallo,
ich bin Beamter in Hessen, meine Frau ist Angestellte und bei der AOK versichert. Im Frühjahr erwarten wir Nachwuchs. Wir wären nach der Geburt unseres Kindes alle 60% beihilfeberechtigt.
Das Arbeitsverhältnis meiner Frau läuft kurz nach der Geburt aus. Sie ist dann arbeitslos im Mutterschutz.
Ist sie dann weiterhin bei der AOK versichert? Muss ich dann ihren Beitrag bei der AOK bezahlen?
Gruß
Stephan
Arbeitslos im Mutterschutz
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jooh Frank, da habe ich schon ein paar Fälle gehabt, die fast durch die Lappen gegangen wären.
Ups, da muss man jetzt aber aufpassen!!!
Ziel dürfte doch sein, dass die Mitlgliedschaft während der Elternteilzeit für die Holde beitragsfrei erhalten bleibt, oder?!
Oh weia, das könnte jetzt ne kniffelige Angelgenheit werden.
Sorry, man muss zunächst den Sachverhalt aufklären um eine vernünftige Stragegie erarbeiten zu können.
Wann genau endet das SV-pflichtige Arbeitsverhältnis?
Wann genau beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung, werden evtl. Zwillingen erwartet?
Es grüsst der Rossi
Ups, da muss man jetzt aber aufpassen!!!
Ziel dürfte doch sein, dass die Mitlgliedschaft während der Elternteilzeit für die Holde beitragsfrei erhalten bleibt, oder?!
Oh weia, das könnte jetzt ne kniffelige Angelgenheit werden.
Sorry, man muss zunächst den Sachverhalt aufklären um eine vernünftige Stragegie erarbeiten zu können.
Wann genau endet das SV-pflichtige Arbeitsverhältnis?
Wann genau beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung, werden evtl. Zwillingen erwartet?
Es grüsst der Rossi
Solange Sie in Elternzeit ist, greift doch § 192 SGB V
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1....
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Und danach huscht sie in die Beihilfe.
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1....
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Und danach huscht sie in die Beihilfe.
Jepp, so sieht es aus.
Und die gesamte Geschichte ist auch in der Tat kostenlos.
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
Und die gesamte Geschichte ist auch in der Tat kostenlos.
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
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