Infos aus erster Hand: PKV--> GKV bei ALG II

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Maddin
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Infos aus erster Hand: PKV--> GKV bei ALG II

Beitragvon Maddin » 17.12.2007, 19:19

High!
Habe gerade mit einer Dame von der AOK gesprochen:

Wenn jemand ALG II bekommt, wird er -in jedem Fall- bei einer GKK angemeldet. Und zwar solange, wie er ALG erhält.
Nimmt er danach eine nichtselbständige Beschäftigung auf, bleibt er in der GKV.
Wird er jedoch wieder selbständig, fliegt er aus der GKV wieder raus!

Wer ALG II bekommt, kann seine PKV für diesen Zeitraum aussetzen, ohne den Vertrag zu kündigen. So kommt man später wieder dort unter, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Das nennt sich ANWARTSCHAFT
Es gibt da Varianten, das muß man sich dann genauer angucken.

Gruß Maddin

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 17.12.2007, 19:49

Steht doch alles schon hier:
viewtopic.php?t=891

Warum dann nochmal eine neuetr Thread ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.12.2007, 19:51

Na siehst Du - es passiert also nicht´s. Durch den ALG II-Bezug bist Du pflichtversichert.



Wird er jedoch wieder selbständig, fliegt er aus der GKV wieder raus!


Das ist - meines Erachtens - nicht so ganz richtig. Man braucht seit dem 01.04.2007 auch keine Anwartschaft (kostet in der Regel nämlich Geld) mehr.

Nehmen wir mal an, Du erhälst jetzt 6 Monate ALG II, die private KV wurde ab Beginn gekündigt.

Es kommt jetzt darauf an, wie lange Du vor dem ALG II-Bezug privat versichert gewesen bist. Wenn Du mindestens 5 Jahre privat versichert gewesen bist, dann muss Dich die private KV zu den gleichen Konditionen ohne Risikoprüfung nehmen. Hierfür hat der Gesetzgeber nämlich § 5 Abs. 10 SGB V geschaffen.


(10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft.

Also, wenn Du die 5 Jahre hast und nur bis max. 11 Monate ALG II bekommst, dann landest Du wieder bei der PKV zu den gleichen Konditionen.

Hast Du die 5 Jahre nicht und scheidest aus dem ALG II-Bezug aus, dann kommst Du in die Pflichtversicherung der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall bist und eine PKV nicht verpflichtet ist, Dich zu den alten Konditionen aufzunehmen. Zu neuen Konditionen kannst Du natürlich eine PKV abschliessen, ist aber auch ne Frage was günstiger ist. Die Versicherungspficht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder eine neue PKV.

Auf jeden Fall bist Du - meines Erachtens - abgesichert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.12.2007, 19:54

Jooh Experte_24, irgendwie hat Maddin heute einen anderen Thread aufgemacht, diesen aber wieder gelöscht und erneut einen anders lautenden Thread eröffnet.

Sie hätte lieber den alten Thread weiterführen sollen.

Es grüsst der Rossi


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