Beitragsberechnung GKV - freiberufler

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olsenbande
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Beitragsberechnung GKV - freiberufler

Beitragvon olsenbande » 04.01.2008, 13:48

Hallo zusammen,
vorab Danke für Infos oder Antworten. Hier mein Problem bzw. die Fragen:

Als zukünftiger freiberufler werde ich Rechnungen an meine Auftraggeber schreiben. Mein Beitrag für die GKV (bei der ich erstmal bleiben möchte!) liegt bei 13,7%.

Wonach richtet sich dieser Beitrag?
Wird das Bruttoeinkommen OHNE irgendwelche Abzüge herangezogen oder wird schon Rücksicht darauf genommen, das nicht alles was BRUTTO auf dem Konto ankommt zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht ?????

Dazu einfach ein kurzes Beispiel:
Rechnung/Auftrag XYZ erwirtschaftet wie folgt:
pos1 - Honorar 2000,-
pos2 - Fahrkosten 800,-
pos3 - Verpflegungsmehraufwand 200,-

Macht dann Brutto 3000,- € auf dem Konto, obwohl ich ja 1000,- € davon real nicht verdient habe sondern Sie ausgeben musste um die 2000,- € netto zu verdienen....

Wenn die GKV sich meinen Einkommenssteuerbescheid anschauen wird, was ist dann für die Krankenkasse relevant? Eigentlich steht doch auf dem Einkommenssteuerbescheid nur der Nettoverdienst. Also auf das obige Beispiel bezogen, die 2000,-€. Oder verstehe ich das falsch?

Danke für eine kleine Antwort und beste Grüße aus dem Norden!
Olly

fwilke
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Beitragvon fwilke » 04.01.2008, 21:08

Hallo Olly,

relevant ist in der Praxis der Gewinn, also Einkünfte abzgl. Kosten vor Steuern und Sozialabgaben.

Frank Wilke

olsenbande
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Verständnisfrage

Beitragvon olsenbande » 05.01.2008, 11:22

Hallo Herr Wilke,
Danke für die eigentlich klare Antwort... Trotzdem muss ich noch mal nachhaken, weil ich zu wenig Hintergrundwissen habe.

Was genau zählt den zu den "Kosten"?
Kilometergeld (Reiskostenpauschale) etc. sind das o.g. Kosten?
Der PC, den ich anschaffe um zu arbeiten, sind das o.g. Kosten?

Oder anders gefragt:
Wenn der Einkommessteuerbescheid betrachtet wird, gibt es dort ja eine klare Aussage die da lautet: "Zu versteuerndes Einkommen" (da sind die eben genannten Beispiele ja bereits abgezogen)....

Ist dieses "zu versteuernde Einkommen" dann der "Gewinn", der für die KV maßgeblich ist????

Ich Frage, weil meine jetzige KV (Techniker KK) online einen Betragsrechner anbietet, wo ich mein BRUTTO Einkommen angeben soll um meinen zu erwartenden Beitrag zu berechnen.... DAS verwirrt mich.

Danke noch mal und ein schönes Wochenende.
Olly

Cassiesmann
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Re: Verständnisfrage

Beitragvon Cassiesmann » 05.01.2008, 11:59

Um es kurz zu machen, Sie müssen doch eine Bilanz aufstellen bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (§ 4 Abs 3 EStG) machen. Das was da rauskommt ist Ihr Gewinn. Zur Not fragen Sie Ihren Steuerberater.

Der Rechner der TK ist mit Sicherheit für Angestellte/Arbeitnehmer ausgelegt, nicht für Selbständige.

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2x nein

Beitragvon olsenbande » 05.01.2008, 12:41

Danke für die Antwort, aber leider muss ich 2x verneinen:

1.
Wie ich beschrieben habe, werde ich erst in der Zukunft als freiberufler tätig sein..... Ich habe also weder bereits einen Steuerberater und auch noch nie eine Einnahmen/Überschussrechnung durchgeführt.

Ich kenne mich als "Anfänger" ja auch nicht mit diesen Dingen aus, weshalb ich hier Hilfe gesucht habe.

2.
Die TK bietet einen Beitragsrechner an, bei dem man ausdrücklich auswählen muss ob manA ngestellter, Student, Selbsständiger etc. ist.....

siehe LINK:
https://www.tk-online.de/centaurus/gene ... __nav.html


Ich sage noch mal 1000Dank für jeden weiteren Versuch meine Konfusion aufzulösen....

LG
olly

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Re: 2x nein

Beitragvon DKV-Service-Center » 05.01.2008, 15:52

Hallo olsenbande
das hört sich alles ein wenig konfuzius mäßig an.
Sie sollten Ihre Selbsständigkeit noch verschieben, das ganze klingt für mich eh als Scheinselbsständig. wer zahlt einenm Freiberufler KM Geld.

Als Freiberufler sollten Sie sich ein wenig mehr auskennen bzw wenigstens einige Grundkenntnisse haben.
Gruß
Ps. das ist nicht böse gemeint ich bin besorgt.

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????????

Beitragvon olsenbande » 05.01.2008, 17:34

Liebes DKV-Lobbyteam, jetzt schläg es ja wohl 13....

Mit was für einer Dreistigkeit hier jemandem, der sich mit den Begrifflichkeiten im Steuerrecht nicht auskennt, Unterstellungen gemacht werden ist doch eine ARMUTSZEUGNIS, oder etwa nicht?!

Ich habe sehr selbstkritisch gesagt das ich mich nicht auskenne, somit kann es natürlich sein das ich Begrifflichkeiten verwechsle. Dafür bitte ich 1000Fach um Entschuldigung!!! Das Ding darf nicht Kilometergeld heißen sonder meinetwegen steuerlich absetzbare Fahrtkosten (oder so ähnlich).

Mir den Tipp zu geben, mich nicht Selbstständig zu machen weil ich das deutsche Krankenversichungsrecht nicht durchschaue, ist ja wohl der Hohn vorm Herrn..... Da gebe ich doch mal den Tipp "erst nachdenken, dann schreiben".


LG
Olly

Ps. das ist nicht böse gemeint ich bin AUCH besorgt.

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Beitragvon Cassiesmann » 05.01.2008, 18:37

@olsenbande

Aufgrund Ihrer, aus meiner Sicht sehr unverschämten, Reaktion auf den Kommentar des Kollegen, werde ich auf Ihre Fragen nicht mehr antworten! Sie sind der Fragende und nicht der, der maßregeln sollte!

-ENDE-

GS
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Beitragvon GS » 06.01.2008, 00:24

@olsenbande

Aufgrund Ihrer, aus meiner Sicht sehr unverschämten, Reaktion auf den Kommentar des Kollegen, werde ich auf Ihre Fragen nicht mehr antworten! Sie sind der Fragende und nicht der, der maßregeln sollte!
-ENDE-

.. so.

Olsenbande, fang noch mal von vorne an. Aber ganz von vorne.

Gruß von
Gerhard


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