Dauer eines Midi-Jobs um in der GKV zu bleiben

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Pitter2206
Beiträge: 2
Registriert: 06.01.2008, 14:26

Dauer eines Midi-Jobs um in der GKV zu bleiben

Beitragvon Pitter2206 » 06.01.2008, 14:52

Hallo zusammen,

ich habe hier folgendes Problem:

Über mehr als 15 Jahre waren meine Frau und ich selbständig und da auch in der PKV.

Nachdem wir den Laden geschlossen haben und ich selber eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte, mussten wir die PKV meiner Frau kündigen, da wir die Beiträge nicht zahlen konnten. Aufgrund meines relativ hohen Einkommens konnte ich aber nicht aus der PKV raus, damit meine Frau über die Familienversicherung mit in der GKV versichert gewesen wäre.


Leistungen hat meine Frau vom AA auch keine erhalten wegen der Selbständigkeit.

ALGII bekommt sie aufgrund meines Einkommens auch keine.

Nun haben wir vor einen Jahr folgenden Kunstgriff getätigt, um meine Frau zu versichern:

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und habe meine Frau mit einem Midi-Job von €500,00 eingestellt. Soweit alles auch rechtens und mit unserem Steuerberater abgeklopft und wasserdicht gemacht. ;)

Wie lange muss ich denn jetzt meine Frau angestellt haben, damit das Arbeitsamt die Versicherung übernimmt?

Lange geht das nämlich nicht mehr... am Ende des Geldes ist immer noch ein Rest Monat übrig...

Würde mich freuen, wenn mir da jemand eine Auskunft geben könnte...

Gruß
Pitter

PS:
Bevor mich da jemand falsch versteht...ich hätte lieber mich aus der KV abgemeldet als meine Frau. Da ich aber angestellt bin, geht das ja wohl nicht...und die GKV will mich nicht haben, ausser als freiwillig Versicherter.

Da ich aber selber nur knapp 260 Euro in der PKV bezahle nutzt mich ein Wechsel in die GKV als Freiwilliger überhaupt nichts...meine Frau ist damit nämlich nicht versichert...

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 15:17

Nun denn, wenn die Holde dauerhaft in der gesetzlichen KV verbleiben möchte, dann muss sie eine Vorversicherungszeit von mindestens 12 Monaten haben. Nach einer 12-monatigen Versicherungspflicht, kann man sich nämlich freiwillig versichern. Aber das kostet natürlich Geld, dürfte logo sein.

Wenn nach 12 Monaten dann Arbeitslosigkeit eintritt, kann die Holde natürlich ALG I beantragen. Um einen Anspruch auf ALG I begründen zu können, muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in einer sog. Beitragspflicht gestanden haben. Dieses ist der Fall bei einem Lohn von 500,00 Euro. Dein Einkommen spielt beim ALG I keine Rolle, denn es ist eine reine Versicherungsleistung. Im Rahmen des ALG I wird dann auch Versicherungspflicht ausgelöst. Aber das ALG I wird sie auch nur 6 Monate bekommen, dann ist Feierabend. Sie kann sie dann auch weiterhin freiwillig versichern, aber das kostet auch wieder Geld.

Pitter2206
Beiträge: 2
Registriert: 06.01.2008, 14:26

Beitragvon Pitter2206 » 06.01.2008, 15:31

Hallo rossi,

danke für Deine schnelle Antwort. die 12 Monate sind im März erfüllt. Mal sehen, wie wir da die Kuh vom Eis kriegen...
Irgendwie muss ich es hinbekommen, wieder in die GKV als Versicherungspflichtiger rein zu kommen... wird eine schwierige Aufgabe werden, denn mein Brutto-Gehalt ist zwar provisionsabhängig, aber leider viel, viel zu hoch...

C´est la vie...

Wenn da nicht die Verpflichtungen aus der Selbständigkeit wären, würde uns die Sonne aus dem Hintern scheinen...

Gruß
Pitter

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 15:47

Tja, Du wirst nur dann versicherungspflichtig in der GKV, wenn Dein Jahresarbeitsentgelt unter der Grenze von derzeit 43.200,00 Euro liegt. Da ist leider nicht´s dran zu rütteln.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 12 Gäste