Keine Familienversicherung dafür Rückzahlung

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tom-vio
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Keine Familienversicherung dafür Rückzahlung

Beitragvon tom-vio » 09.01.2008, 18:56

Meine Frau , seit dem 01.01.2007 Hausfrau und Mutter , davor Beamtin bei der Telekom mit Privatversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse wurde heute aus der Familienversicherung bei der Schwenninger BKK verabschiedet , weil sie mit dem Ausscheiden aus der Telekom eine Abfindung erhalten hat . Diese war zwar brutto schon gang nett , nachdem sich aber dann der Staat fast 40 % gekrallt hatte , meine Frau an christliche Vereine gespendet hatte , ein paar Schulden vom Umbau getilgt und noch ein Notgroschen ( Photovoltaik ) zu einem Teil damit finanziert wurde , war die Summe komplett weg . Jetzt kommt meine Krankenkasse und sagt , wegen der Höhe der Abfindung habe sie keinen Anspruch auf Familienversicherung . Sie solle sich bei Ihrer alten Kasse privat versichern .
Das sei geltendes Recht . Damals , beim Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber ,wollte die PBeKK meine Frau nicht versichern , sie solle in die Familienversicherung Ihres Mannes . Jetzt sitzen wir da - meine Frau , meine zwei Kinder und ich - und fragen uns , wie wir bei meinem Einkommen - ich bin Handwerker - eine zweite Krankenversicherung bezahlen sollen oder wo es einen Durchschlupf für ehrliche Menschen in unserem System gibt . Kann uns da jemand einen Tipp geben ??

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.01.2008, 23:28

Niedlich die Begründung der gesetzlichen KV.

Jooh, ich hätte da einen Tipp!

Mal nachfragen, ob nachfolgender Gesetzestext mit dem bei der Krankenkasse vorliegenden Gesetzestext übereinstimmt.

§ 10 SGB V Familienversicherung



(1) Versichert sind der Ehegatte,.....wenn diese Familienangehörigen
....
5. kein Gesamteinkommen haben das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist hier nur die Rede von Gesamteinkommen und nicht wie die KV wohl möchte vom Gesamtvermögen.

Kann natürlich sein, dass die BKK Schwenninger ein anderes SGB V hat, welches mir nicht bekannt ist.

Sofern eine Familienversicherte Vermögen hat, sind auch allenfalls nur die Zinseinkünfte aus diesem Vermögen - als Einkommen - zu berücksichtigen. Und wenn diese dann oberhalb von 350,00 Euro monatlich liegt, fliegt man aus der Familienversicherung heraus.

Aber ihr habt doch gar keine Zinseinkünfte.

Ansonsten nen netten Anwalt - der ein wenig Kohle verdienen möchte - mit einer einstweiligen Anordnung zur Feststellung der Familienversicherung beauftragen.

tom-vio
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Beitragvon tom-vio » 13.01.2008, 15:59

Vielen Dank für den netten Tipp . Hab selber noch einen gefunden im Netz
und zwar bei journalMED - Familienversicherung trotz hoher Abfindung .
Ich weiß jetzt nur nicht , ob ich meiner Krankenkasse die Info um die Ohren hauen soll oder den Weg über einen Rechtsbeistand gehen muss . Hat da jemand Erfahrung ? Oder ist der Stress schon vorprogrammiert ? Muss ich damit rechnen , dass meine Kasse mich genauso bescheißt wie andere , die nur mein Geld wollen ? Es ist enorm anstrengend , wenn man alles selber machen muss , auch wenn nette Surfer mit Tipps schon eine Bereicherung darstellen .

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.01.2008, 22:42

Nee, ich würde definitiv noch einmal den Kontakt zur Krankenkasse suchen. Wenn es dann nicht gehen sollte, dann bestehe auf einen schriftlichen Bescheid.

tom-vio
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noch ein Versuch

Beitragvon tom-vio » 14.01.2008, 16:30

Das hat mir meine Frau auch geraten . Ich bin da leider eher der Direkte ,
der sich dann auch ganz gerne ein Eigentor schießt , weil er sich ein
wenig im Ton vergreift . Einstweilen Danke mal . Grüßchen , Tom


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