Versicherung nach Studium ohne Job

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Zolti
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2008, 12:39

Versicherung nach Studium ohne Job

Beitragvon Zolti » 14.01.2008, 12:54

Hallo

da ich als Student bis jetzt leider nicht wirklich viel zu tun hatte mit Versicherungen & Co, und jetzt nach dem Studium das "harte" Leben mich mitreißt würde ich euch gerne um Rat fragen. .-.

Ich bin seit 31.10.2007 nicht mehr bei der AOK versichert, da mein Studium beendet war. Ich habe daraufhin mit einer netten Dame von der AOK gesprochen, die mir mitgeteilt hat, dass ich 3 Monate Zeit habe um mich freiwillig zu versichern, außer ich finde bis dahin einen Job, und bin dann gesetzlich versichert. Jetzt war ich heute dort, und wollte die feiwillige Versicherung dann ab dem 31.01.2008 beantragen, und da hat sie mir gesagt, dass ich mich ab dem 1.11.2007 versichern müsse, da eine feiwillige Versicherung nur eine Anschlussversicherung sei. Das heißt, ich müsste die ca. 400€ nachzahlen, obwohl ich gar keine Leistungen von der KK bezogen habe.

Kann ich das irgendwie umgehen? Fristende für die freiwillige Versicherung ist ja bei mir der 31.01.2008. Dass ich bis dahin einen Job finde, wofür ich studiert habe, ist sehr unwahrscheinlich. Aber wie sieht es aus wenn ich jetzt in einem Cafe oder so arbeiten würde? Habe jetzt schon in Erfahrung gebracht, dass ich dann mehr als 400€ verdienen müsste. Wäre das dann eine Option für mich? Und wenn ja, hat dann der Arbeitgeber einen Nachteil davon, dass er mich einstellt als "über"-400€-Kraft anstatt nur als 400€-Kraft? Würde er dann meine Krankenversicherung bezahlen, oder wie darf ich das verstehen?

Habe ich sonst noch irgendwelche Möglichkeiten?

MfG Zolti

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.01.2008, 13:53

Nee, keine Chance!

Zwar sieht das Gesetz im Bereich der freiwilligen Krankenversicherung explizit eine Anzeige des Versicherten vor, wozu Du natürlich nicht verpflichtet bist. Aber, wenn Du der KV nicht freiwillig betrittst, dann bist Du automatisch ab dem 01.11.2007 gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert.

Die Beiträge sind gleich!

Also ganz egal, was Du machst, ab dem 01.11.2007 wirst Du wohl löhnen müssen.

Zolti
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2008, 12:39

Beitragvon Zolti » 14.01.2008, 16:52

Naja, da haben mir jetzt die AOK-Leute was anderes gesagt. Wenn ich rechtzeitig einen Job gefunden hätte, dann wäre ich ja ab dem Zeitpunkt wo ich arbeite gesetzlich versichert, und müsste die vergangenen 2-3 Monate nicht nachzahlen. Ist das auch falsch?

Mich interessiert halt jetzt, dass wenn ich jetzt nur einen Minijob mit ca. 700€ Einkommen habe, ob ich dann da auch genause gesetzlich versichert werde, und damit dann die Nachzahlung vermeiden kann?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.01.2008, 18:20

Naja, da haben mir jetzt die AOK-Leute was anderes gesagt. Wenn ich rechtzeitig einen Job gefunden hätte, dann wäre ich ja ab dem Zeitpunkt wo ich arbeite gesetzlich versichert, und müsste die vergangenen 2-3 Monate nicht nachzahlen. Ist das auch falsch?


Jooh, dürfte nicht ganz richtig sein. Gehe mal davon aus, dass Du zuletzt als Student pflichtversichert (Beitrag c.a 60,00 Euro) gewesen bist, richtig? Damit hast Du max. 1 Monat einen kostenlosen nachgehenden KV-Schutz und dann ist Feierabend. Es gibt einige Krankenkassen, die eine Art von Übergangsfrist einräumen und dann noch den verbilligten Beitrag (studentischer Beitrag) einräumen. Aber 3 Monate kostenlos (ohne Beitrag) ist meines Erachtens definitiv nicht möglich. Aber bekanntlich gegen Theorie und Praxis manchmal auseinander.

Mich interessiert halt jetzt, dass wenn ich jetzt nur einen Minijob mit ca. 700€ Einkommen habe, ob ich dann da auch genause gesetzlich versichert werde, und damit dann die Nachzahlung vermeiden kann?


Sobald Du einen Job gefunden hast mit einem Verdienst über 400,00 Euro bist Du hierdurch ab Beginn der Tätigkeit versicherungspflichtig. In der Zwischenzeit hast Du Beiträge zu zahlen, es sei denn, die Lücke ist nur max. 1 Monat

Zolti
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2008, 12:39

Beitragvon Zolti » 14.01.2008, 21:19

Ahja, danke für die Info. Dann werde ich da mal nochmal nachfragen müssen.

Und angenommen, ich finde einen Job wo ich mich auf 401€ anstellen lassen kann für sagen wir mal 2 Monate (ich hoffe dann sollte ich einen Jon habe), dann wäre ja mein Beitrag ca. 50€ und der meines Arbeitgebers ca. 80€ (laut Internetrechner). Wäre ich dann weiter bei der AOK versichert, oder wäre das was anderes? Und müsste ich da trotzdem die freiwillige Versicherung nehmen, oder wäre das dann eine Pflichtversicherung.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.01.2008, 23:46

Jooh, wenn Du einen Job mit einen Verdienst von 401,00 Euro findest, bist Du versicherungspflichtig. Vorausgesetzt, dass Du vorher bei der AOK mindestens 18 Monate versichert gewesen bist, kannst Du dir auch ne neue KV aussuchen.

Der Arbeitgeber hat dann ca. 80,00 Euro zu zahlen. Wenn Du in die sog. Gleitzone gehst, dann zahlst Du selber nur ca. 50,00 Euro. Ist aber auch abhängig vom KV-Satz. Das verringerte SV-pflichtige Brutto bei einem Gleitzonenjob mit einem Verdienst von 401,00 Euro beträgt dann 310,51 Euro. Hiervon kannst Du dir dann den Beitrag anhand des Beitragsatzes selber ausrechnen.

Es ist völlig egal, wenn Du bspw. ab dem 15.01.2008 einen Job mit 401,00 Euro findest, ob Du nun ne neue KV suchst, oder die bisherige KV wählst, in der Zeit vom 01.11.2007 - 14.01.2008 musst Du versichert sein.

Gehe mal davon aus, dass die AOK dieses auch prüfen wird bzw. muss, ob Du eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall ab dem 01.11.2007 hast. Die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V entsteht kraft Gesetzes, da ist kein Handlungsspielraum.

Zolti
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2008, 12:39

Beitragvon Zolti » 15.01.2008, 18:16

Alles klar, vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Marie81
Beiträge: 1
Registriert: 01.04.2008, 14:31

Beitragvon Marie81 » 01.04.2008, 14:57

also bei mir ist das auch so ähnlich
ich hab letztes jahr im september mein studium beendet und war in der zeit bei der aok studentisch versicher
danach hatte ich das glück das ich nen hiwi job für nen halbes jahr an der uni hatte
seit 1.3.08 bin ich arbeitssuchen
da ich nie in die arbeitslosenkasse eingezahlt hab hab ich auch kein anspruch auf arbeitslosen geld
also bekomm ich nix
da ich als einziges sozialhilfe bekommen könnte aber dafür hab ich zuviel gespart und meine eltern verdienen zuviel

hab vorher mit einer netten dame von der aok geredet die mir mitgeteilt hat das ich ab heute nicht mehr versichert bin und ich mich jetzt freiwillig versichern muß für 143..euro
ganz schön viel
jetzt meine frage gibt es ne andere möglichkeit für mich?
ich weis nicht wie ich so schnell an nen job komm über 400€
hab schon gelesen das man sich an der uni einschreiben soll die keine studiengebühr verlangt
aber kommt man da jetzt noch rein?
mein bildungsguthaben wie es so schön heißt ist ja soweit ich weis schon aufgebraucht
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.04.2008, 23:25

da ich als einziges sozialhilfe bekommen könnte aber dafür hab ich zuviel gespart und meine eltern verdienen zuviel


Dat iss schon mal pottfalsch. Sozialhilfe wirst Du definitiv nicht erhalten, da Du vermutlich noch 2 gesunde Hände hast und somit arbeiten kannst.

Für Dich kommt dann einzig und allein das ALG II - man nennt es auch Hartz IV - in Frage.

Wenn Du mindestens 25 Jahre alt ist, dann werden die Eltern auch nicht so extrem mit dem Einkommen herangezogen.

Auch die Vermögensfreigrenzen im Hartz IV sind wesentlich höher als in der Sozialhilfe. Eine 26-jährige dürfte ein Auto mit einem Wert von 7.000,00 Euro, eine Lebensversicherung mit Verwertungsausschlussklausel in Höhe von 5.200,00 Euro, ein Haus mit 100 Qm Wohnfläche, ein Sparbuch mit 4.650,00 Euro haben und Hartz IV wird noch nicht einmal abgelehnt.

Wenn Du natürlich mehr hast, dann kannst Du auch locker den Beitrag für die KV löhnen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 61 Gäste