Bemessungsgrundlage 1.242,50 Euro für Kleinunternehmer
Verfasst: 16.01.2008, 01:07
Liebe Mitglieder des Forums,
ich habe in einigen Monaten mein Studium beendet. Seit knapp 2 Monaten bin ich nebenbei freiberuflich tätig und habe mein Unternehmen dafür beim Finanzamt angemeldet. Bislang habe ich kein Einkommen durch das Unternehmen.
Im Augenblick weiß ich noch nicht, ob ich in ca. 3 Monaten ausschließlich als Freiberufler arbeiten oder mir eine Anstellung suchen werde. Gesetzt den Fall, ich finde keine Stelle - dann bin ich trotzdem weiterhin Freiberufler (Unternehmen besteht ja bereits), und wie ich das sehe, kann ich dann nicht von einem ermäßigten GKV-Satz für jene Personen nach dem Studium profitieren, die sich für knapp über 100 Euro freiwillig versichern können, solange sie eine Anstellung suchen.
Einen Gründungszuschuss werde ich als Student (wie ich das sehe) allerdings auch nicht haben. Kann ich das fiktive Einkommen von 1.242,50 Euro als Bemessungsgrundlage für mich geltend machen, wenn ich mich durch einen Mini-Job und Unternehmenseinnahmen über Wasser halte und tatsächlich darunter bleibe? Würden direkt zu Anfang 1.863,75 Euro festgelegt, wüsste ich erst recht nicht, wie ich das bezahlen soll.
Weiß jemand, wie hoch die Ersparnisse sein dürfen, damit ein Einkommen bis 1.242,50 Euro als Grundlage dient? Hier eine Quelle ("Geringere Beiträge für Kleinunternehmer"):
http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php
Ein Punkt noch: Ich bin übrigens als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig und habe von der Kleinunternehmerregelung, bei der man zunächst keine Umsatzsteuer berechnen muss, keinen Gebrauch gemacht. Ich hoffe mal, dass ich im obigen Fall für die GKV trotzdem als "Kleinunternehmer" gelte, weil ich ja nur geringe Einnahmen habe. Sprich: Ich gehe davon aus, dass der Kleinunternehmer aus Sicht des Finanzamt etwas anderes ist als der Kleinunternehmer aus Sicht der Krankenkasse.
ich habe in einigen Monaten mein Studium beendet. Seit knapp 2 Monaten bin ich nebenbei freiberuflich tätig und habe mein Unternehmen dafür beim Finanzamt angemeldet. Bislang habe ich kein Einkommen durch das Unternehmen.
Im Augenblick weiß ich noch nicht, ob ich in ca. 3 Monaten ausschließlich als Freiberufler arbeiten oder mir eine Anstellung suchen werde. Gesetzt den Fall, ich finde keine Stelle - dann bin ich trotzdem weiterhin Freiberufler (Unternehmen besteht ja bereits), und wie ich das sehe, kann ich dann nicht von einem ermäßigten GKV-Satz für jene Personen nach dem Studium profitieren, die sich für knapp über 100 Euro freiwillig versichern können, solange sie eine Anstellung suchen.
Einen Gründungszuschuss werde ich als Student (wie ich das sehe) allerdings auch nicht haben. Kann ich das fiktive Einkommen von 1.242,50 Euro als Bemessungsgrundlage für mich geltend machen, wenn ich mich durch einen Mini-Job und Unternehmenseinnahmen über Wasser halte und tatsächlich darunter bleibe? Würden direkt zu Anfang 1.863,75 Euro festgelegt, wüsste ich erst recht nicht, wie ich das bezahlen soll.
Weiß jemand, wie hoch die Ersparnisse sein dürfen, damit ein Einkommen bis 1.242,50 Euro als Grundlage dient? Hier eine Quelle ("Geringere Beiträge für Kleinunternehmer"):
http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php
Ein Punkt noch: Ich bin übrigens als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig und habe von der Kleinunternehmerregelung, bei der man zunächst keine Umsatzsteuer berechnen muss, keinen Gebrauch gemacht. Ich hoffe mal, dass ich im obigen Fall für die GKV trotzdem als "Kleinunternehmer" gelte, weil ich ja nur geringe Einnahmen habe. Sprich: Ich gehe davon aus, dass der Kleinunternehmer aus Sicht des Finanzamt etwas anderes ist als der Kleinunternehmer aus Sicht der Krankenkasse.