Wie am besten Widerspruch einlegen gegen Bescheid von GKV?
Verfasst: 23.01.2008, 21:39
Guten Abend,
da meine Sozialversicherungs-relevanten Randbedingungen im letzten Jahr hin und her gewechselt haben, hat sich für mich ein unklarer Status in der Krankenversicherung ab 1.1.2008 ergeben. Da mein Arbeitgeber mit meiner speziellen Situation überfordert war, habe ich quasi seine Arbeit erledigt und anhand des Sozialgesetzbuches und der Verlautbarungen der Spitzenverbände und der Merkblättchen der Kassen zur Versicherungspflicht selbst erarbeitet, ob ich nun versicherungsfrei oder -pflichtig bin. Nach meiner Ansicht bleibe ich versicherungsfrei und damit ich das amtlich bekomme, habe ich nach Schilderung meiner Lage eine GKV um eine Stellungnahme zu meiner Situation gebeten. Diese sieht mich dagegen als versicherungspflichtig an. Ich halte deren dargelegte Argumentation für äußerst zweifelhaft und in Teilen für schlichtweg falsch und sehe den Gesetzestext willkürlich gegen mich ausgelegt. Da ich mich nicht richtig eingestuft sehe, werde ich die Möglichkeit des Widerspruchs in Anspruch nehmen. Nun lautet meine Frage, wie ich diesen Weg am geschicktesten gehe:
1. Ist es ratsam, den Widerspruch direkt bei der Kasse mit Hilfe eines Anwaltes zu formulieren?
2. Reicht es aus, wenn ich den Widerspruch selbst formuliere und der Kasse vorlege und damit den Rechtsweg in Gang setze?
3. Kann und soll ich ohne Umweg das Bundesversicherungsamt (Abteilung II) einschalten und meinen Widerspruch dort vorlegen (Laut Rechtsmittelbelehrung kann ich diesen nämlich auch bei einer inländischen Behörde einbringen)?
Wer hat für mich hilfreiche Informationen und Erfahrung mit einem Widerspruch und den darauf folgenden Rechtsweg in Bezug auf Versicherungspflicht oder -freiheit?
Vielen Dank für Antworten.
Heiko grüßt.
da meine Sozialversicherungs-relevanten Randbedingungen im letzten Jahr hin und her gewechselt haben, hat sich für mich ein unklarer Status in der Krankenversicherung ab 1.1.2008 ergeben. Da mein Arbeitgeber mit meiner speziellen Situation überfordert war, habe ich quasi seine Arbeit erledigt und anhand des Sozialgesetzbuches und der Verlautbarungen der Spitzenverbände und der Merkblättchen der Kassen zur Versicherungspflicht selbst erarbeitet, ob ich nun versicherungsfrei oder -pflichtig bin. Nach meiner Ansicht bleibe ich versicherungsfrei und damit ich das amtlich bekomme, habe ich nach Schilderung meiner Lage eine GKV um eine Stellungnahme zu meiner Situation gebeten. Diese sieht mich dagegen als versicherungspflichtig an. Ich halte deren dargelegte Argumentation für äußerst zweifelhaft und in Teilen für schlichtweg falsch und sehe den Gesetzestext willkürlich gegen mich ausgelegt. Da ich mich nicht richtig eingestuft sehe, werde ich die Möglichkeit des Widerspruchs in Anspruch nehmen. Nun lautet meine Frage, wie ich diesen Weg am geschicktesten gehe:
1. Ist es ratsam, den Widerspruch direkt bei der Kasse mit Hilfe eines Anwaltes zu formulieren?
2. Reicht es aus, wenn ich den Widerspruch selbst formuliere und der Kasse vorlege und damit den Rechtsweg in Gang setze?
3. Kann und soll ich ohne Umweg das Bundesversicherungsamt (Abteilung II) einschalten und meinen Widerspruch dort vorlegen (Laut Rechtsmittelbelehrung kann ich diesen nämlich auch bei einer inländischen Behörde einbringen)?
Wer hat für mich hilfreiche Informationen und Erfahrung mit einem Widerspruch und den darauf folgenden Rechtsweg in Bezug auf Versicherungspflicht oder -freiheit?
Vielen Dank für Antworten.
Heiko grüßt.