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Nachzahlung gkv ab 01.04.2007
Verfasst: 24.01.2008, 16:58
von schnuppe
hallo,
ich hatte gerade ein langes gespräch mit der kk , in dem ich erfuhr, daß ich ab april 07 beiträge nachzahlen muss.
und dieses ergab sich so:
bis ende 06 waren wir (bearfsgemeinschaft) leistungsempfänger beim jobcenter...
ab anfang 07 ging meine freundin länger arbeiten und hatte mehr geld,
ich selbst war geringfügig beschäftigt (400€). zusammen lagen wir über der bedarfsgrenze, sodas das amt nichts mehr zahlte, auch keine kv für mich. ich hatte nun die möglichkeit mich freiwillig selbst zu versichern für ca 120€. dies war mir zu viel und ich ließ es...
bin also seit dem nicht mehr versichert...
da es aber seit 01.04.2007 soetwas nicht mehr gibt, möchte meine kk nun die beiträge von da an bis jetzt von mir haben.
die ganze sache kam erst jetz ins laufen, weil das jobcenter der kk erst in diesen tagen bescheid gab, das ich seit 01.01.2007 nicht mehr im leistungsbezug bin, und die kasse selbst angeblich nicht gemerkt hat das für mich keine beiträge mehr bezahlt werden.
was soll ich tun? ich kann niemals soviel geld nachzahlen...
ralph
Verfasst: 24.01.2008, 18:11
von Gast100
Der übliche ***** durch die Sozialverunsicherung.
Musst Du Stundung beantragen. Machen die meisten Kassen aber nicht.
Musst Du Widerspruch einlegen.
Mein Widerspruch steht hier.
http://forum-krankenversicherung.de/vie ... =4641#4639
Ausweg: Wohnsitz in D abmelden
Re: Nachzahlung gkv ab 01.04.2007
Verfasst: 24.01.2008, 18:47
von Cassiesmann
Suchen Sie das Gespräch mit der KK und ignorieren Sie unseren Gast100!
Verfasst: 24.01.2008, 19:51
von Rossi
Tja, Schnuppe, was soll ich posten.
Deine Fallkonstelltion entspricht genau der Intention des GKV-WSG.
In einem moderen Sozialstaat ist es nicht hinnehmbar, dass eine Vielzahl von Bürgern nicht versichert ist
Aus diesem Grunde hat man die Versicherungspflicht der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geschaffen.
Gerade auch unter der Berücksichtigung, dass Du es ja mehr oder weniger nicht für erforderlich gehalten hast, Dich zu versichern.
Wenn man ein Kraftfahrzeug fährt, dann ist es selbstverständlich, dass man hierfür ne Versicherung hat. Es ist eine Pflichtversicherung. Genauso ist es bei der Kranken- und Pflegeversicherung.
Du kannst jetzt prüfen, ob Du evtl. einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss im Sinne von § 26 SGB II gegenüber der ARGE hast. Dieser kommt dann in Betracht, wenn ihr nur geringfügig übern Satz liegt.
Ansonste, gehe mal davon aus, dass Du rückwirkend ab dem 01.04.2007 löhnen musst. Zahlst Du die Rückstände und den laufenden Beitrag nicht, dann bist Du dennoch Mitglied in der KV/PV. Allerdings ruht der Anspruch auf Leistungen grundsätzlich, bis auch akute Massnahmen. Also, wenn Du krank bist, bekommst Du auch Leistungen.
Ansonsten hat die Krankenkasse auch die Möglichkeit den Beitragsrückstand zu stunden, zu ermässigen, oder ganz zu erlassen. Wobei die Möglichkeiten in der Satzung der jeweiligen KV zu regeln sind. Es ist also unterschiedlich.
Sorry, sieht nicht gut aus.
Verfasst: 24.01.2008, 20:25
von schnuppe
@rossi,
der kfz vergleich hinkt,
dabei handelt es sich ja um um eine Haftpflicht, heißt wenn ich anderen schaden zufüge.
da bin ich von der pflicht auch überzeugt. aber ich soll jetzt für etwas "nachzahlen" was längst vorbei ist und habe wärenddessen keinerlei kosten für die kk erzeugt.
dieser "moderne sozialstaat" sorgt damit doch nur dafür das meine freundin sozial ist, nämlich zu mir, denn auf ihr lasten die kosten. ich wills mal kurz beschreiben- hätte ich damals mich selbstversichert ,wäre unser einkommen um genau diesen betrag geschrumpft, wir wären wieder leistungsempfängern geworden und dann... ja dann hätte das jc meine kk übernommen , womit ja diese ausgabe wieder weggefallen wäre, und damit ..ja genau, wir wären wieder über der grenze. selbst gestandene "servicetelefonmitarbeiter" waren überfordert...
meine freundin wird dadurch quasi zur hartz4 degradiert, obwohl sie vollzeit arbeitet. ihr einkommen wird aufgeteilt auf alle gemeinschaftsmitglieder, so das ihr kaum mehr bleibt als der regelsatz. sicher führt das zu weit ,aber "mein neues zuhause" "die auswanderer" "auf und davon" , soll es das sein??
soll ich ausziehen, meine miete, kk, hartz4, vermittlungsgutschein, alles vom amt??
ein grosses unternehmen kassiert 88mio für den standort deutschland, und sagt dann : ach, ich geh nach osten , da ist es billiger. und der politik bleibt nichts anderes als um verhandlung zu betteln ,die sie dann nicht bekommt. um alles rechtens...
tut mir leid. ich bin sicher gern hier, aber wenn sich da nicht bald was anpasst- siehe östereich oder england oder...
wie gehabt, esw führt zu weit...
ralph
Verfasst: 24.01.2008, 21:19
von Gast100
Die Eigenschaft "modern" an 'Staat' ist auch nur ein Imponierwort der Unverbesserlichen. Mit 'Sozial' hat es gar _noch_ weniger zu tun.
Verfasst: 24.01.2008, 23:13
von Rossi
Sorry Schnuppe,
dabei handelt es sich ja um um eine Haftpflicht, heißt wenn ich anderen schaden zufüge. da bin ich von der pflicht auch überzeugt. aber ich soll jetzt für etwas "nachzahlen" was längst vorbei ist und habe wärenddessen keinerlei kosten für die kk erzeugt.
du hast die Prinzipien der Solidargemeinschaft nicht begriffen.
Wenn es diese Versicherungspflicht nicht gäbe, dann würdest Du dir evtl. selber auch einen Schaden zufügen!
Ich erzähle Dir mal einen Fall aus der Praxis, passiert im letzten Jahr.
Ein junger 23-jähriger Erwachsener scheidete mit Vollendung des 23. Lebensjahres aus der Familienversicherung aus. Die KV hatte ihm die freiw. Kv angeboten. Er hatte nicht allzu viel Kohle und hat sich dann entschieden, eine KV brauche ich nicht. Im Sommer 2006 ist er mit 3 Kumpels nach Kroatien gefahren; ein kleiner Urlaub war finanziell möglich. Er stürzte sehr unglücklich; landete auf der Intensivstation in einem kroatischen Krankenhaus. Da die med. Versorgung in Kroatien nicht allzu pralle ist, wurde er mit einem Flugzeug über den ADAC nach Deutschland eingeflogen. Er ein paar Wochen auf der Intensivstation. Summa summarum Kosten in Höhe von 30.000,00 Euro.
Seine Kumpels sind im Schweinsgalopp zur KV gerannt und haben den Sachbearbeiter angefleht eine freiw. KV durchzuführen. Das hat die KV natürlich nicht gemacht, da die Frist verstrichen war. Jetzt hockt er mit den 30.000,00 Euro Schulden.
So etwas kann ab dem 01.04.2007 nicht mehr passieren und bewahrt Dich vor grossen finanziellen Schäden bzw. einen evtl. Ruin.
Die Solidargemeinschaft lebt davon, es zahlen alle ein, unabhängig ob und in welcher Höhe sie Leistungen erhalten. So funktioniert das System.
Anders kann man es auch nicht regeln, weil dann ja die Kunden der Krankenkasse immer dann beitreten, wenn sie Leistungen benötigen, sonst nicht.
Dat klappt nicht!!
Verfasst: 24.01.2008, 23:32
von Gast100
Erstens verhält man sich anders, wenn man nicht versichert ist. Wer verisichert ist, geht Risiken ein und wälzt sie auf die "Solidargemeinschaft" ab. 'Moral hazard' und 'Versicherungsbetrug' nennt man das. Drum sind Versicherungen auch so teuer.
Zweitens. 30.000 Euro sind ein seltener Unglücksfall, aber kein Todesurteil. Davon kommt man wieder runter.
Wenn alles versichert sein müsste, wo man 30.000 Eure blechen müsste, dann müsste es auch eine Scheidungsversicherungspflicht geben oder eine Berufsunfähigkeitsversicherungspflicht oder die Vollkaskoversicherungspflicht oder die Gebäudeversicherungspflicht ....
Der Staat sollte besser mal auf die Versicherungssteuern und diverse Mehrwertsteuer auf Gesundheit und die bekloppte Bürokratie der Kassen und vor allem auf den Betrug am Menschen verzichten. Dann wäre es auch billiger.
Verfasst: 24.01.2008, 23:43
von Rossi
Na nu Gast 100
Zweitens. 30.000 Euro sind ein seltener Unglücksfall, aber kein Todesurteil. Davon kommt man wieder runter.
Ehrlich?
Ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht, ob Du hier im Forum auch mal zwischen den Zeilen gelesen hast.
Hier posten überwiegend Hilflose, die in der Regel nicht in all zu guten finanziellen Verhältnissen stehen. Wie man dann allerdings von diesen 30.000,00 Euro wieder runter kommt, entbehrt meiner Vorstellungskraft.
Vielleicht solltest Du dir ein Bonzenforum aussuchen und Deine Beiträge dort einstellen.
Sorry, musste mal sein!!
Verfasst: 25.01.2008, 00:04
von Gast100
Ach, und die Hilflosen sollen sich von der Kasse zugunsten der Funktionärsbonzen und Politikerbonzen auch noch ausnehmen lassen?!
Eher bekommt ...
Verfasst: 25.01.2008, 01:49
von GS
... Gast100 durch seine bekloppten Beiträge hier den 7. Stern, als dass er durch ein Nadelöhr geht.
Das mag nun jeder so verstehen, wie er will
Gruß von
Gehard
Verfasst: 25.01.2008, 16:15
von Experte_24
Ich finde die Beiträge von Gast100 mittlerweile unerträglich. Er kann mit seiner gestörten Wahrnehmung gerne auswandern, den Staat verklagen oder "Anarchie!!Anarchie!!" schreiend durch die Fußgängerzone laufen...
Doch würde es diesem Forum sehr gut tun, wenn der "Hausherr" mal den Hammer rausholt.
Verfasst: 25.01.2008, 16:22
von Frank
Noch toleriere ich die freie Meinungsäußerung. Obwohl es mir wahrlich immer schwerer fällt. Aber du hast Recht. Dieses Forum dient in erster Linie Hilfesuchenden Fragen zu beantworten.
Verfasst: 31.01.2008, 13:32
von eintag
manchmal giebt es auch Gründe warum man sich keine KV leisten kann. Ich konnte mir eine zeitlang keine KV leisten. ...kein Gel...überal Schulden und nix im Kühlschrank. Jetzt soll ich nachzahlen....aber wie ??????? soll das gehen ???? Habe jetzt mal soviel Geld das ich die Gesetzliche KV bezahlen kann....und jetzt kommmen die mir mit nachzahlungen .....wie soll das funktionieren ????? soviel geld hab ich nicht.
Verfasst: 31.01.2008, 19:14
von Cassiesmann
Haben Sie schon das Gespräch mit der GKV gesucht? Wie sieht es mit ALGII aus?