Bleibt Pflichtversichertenstatus erhalten?

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Jeremy1001
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Bleibt Pflichtversichertenstatus erhalten?

Beitragvon Jeremy1001 » 29.01.2008, 22:07

Hallo, ich streite gerade mit meiner KK darüber, ob ich pflichtversichert bin oder nicht.

Ich bin als freiwillig versichertes Mitglied in die Elternzeit gegangen und habe entsprechnd Beiträge gezahlt. Dann habe ich während der Elternzeit einen Nebenjob zusätzlich zu meinen ruhenden Arbeitsvertrag wahrgenommen und oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (550€ mtl.)verdient. Somit wurde ich als pflichtversichertes Mitglied eingestuft und brauchte entsprechend keine Beiträge zahlen.
Nun habe ich den Nebenjob beenden müssen und befinde mich in der nächsten Elternzeit unseres 2. geborenen Kindes.

Bleibe ich aufgrund der zwischenzeitlichen Nebentätigkeit pflichtversichert oder kehre ich zurück in die freiwillige Versicherung aus meinem ruhenden Arbeitsvertrages vom Hauptarbeitgeber?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2008, 23:18

Hm, was es nicht so alles geben kann!

Die gesetzliche Grundlage für das Fortbestehen Versicherungspflichtiger während der Elternteilzeit ist in § 192 SGB V zu finden.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes bleibt eine Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger wohl in dieser Konstellation erhalten.

Aber meiner Meinung nach, würde jenes der eigentlichen Intention des § 192 SGB V wiederlaufen. Sinn und Zweck der Regelung ist, dass eine Pflichtmitgliedschaft, die direkt vor der Entbindung bestanden hat, halt eben für die Dauer der Elternteilzeit weiterhin besteht. Dieses ist hier aber gerade nicht der Fall. Du bist direkt vor der Entbindung freiwillig versichert gewesen.

Aber echt interessant die Konstellation!

Aber eins steht doch auch fest. Das SV-pflichtige Arbeitsverhältnis ist definitiv beendet; das andere SV-freie hingegen besteht noch, da es nicht gekündigt oder sonst irgendwie beendet wurde, richtig.

Tja, wie war das noch. Vor Gericht und auf hoher See weiss man nie, wo die Reise hingeht.


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