Bleibt Pflichtversichertenstatus erhalten?
Verfasst: 29.01.2008, 22:07
Hallo, ich streite gerade mit meiner KK darüber, ob ich pflichtversichert bin oder nicht.
Ich bin als freiwillig versichertes Mitglied in die Elternzeit gegangen und habe entsprechnd Beiträge gezahlt. Dann habe ich während der Elternzeit einen Nebenjob zusätzlich zu meinen ruhenden Arbeitsvertrag wahrgenommen und oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (550€ mtl.)verdient. Somit wurde ich als pflichtversichertes Mitglied eingestuft und brauchte entsprechend keine Beiträge zahlen.
Nun habe ich den Nebenjob beenden müssen und befinde mich in der nächsten Elternzeit unseres 2. geborenen Kindes.
Bleibe ich aufgrund der zwischenzeitlichen Nebentätigkeit pflichtversichert oder kehre ich zurück in die freiwillige Versicherung aus meinem ruhenden Arbeitsvertrages vom Hauptarbeitgeber?
Ich bin als freiwillig versichertes Mitglied in die Elternzeit gegangen und habe entsprechnd Beiträge gezahlt. Dann habe ich während der Elternzeit einen Nebenjob zusätzlich zu meinen ruhenden Arbeitsvertrag wahrgenommen und oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (550€ mtl.)verdient. Somit wurde ich als pflichtversichertes Mitglied eingestuft und brauchte entsprechend keine Beiträge zahlen.
Nun habe ich den Nebenjob beenden müssen und befinde mich in der nächsten Elternzeit unseres 2. geborenen Kindes.
Bleibe ich aufgrund der zwischenzeitlichen Nebentätigkeit pflichtversichert oder kehre ich zurück in die freiwillige Versicherung aus meinem ruhenden Arbeitsvertrages vom Hauptarbeitgeber?