Auslandsaufenthalt mit kurzzeitigen Aufenthalten in D
Verfasst: 30.01.2008, 15:13
Hallo,
ich hab nun viel gelesen hier und im Netz, aber Antworten auf meine Fragen hab ich noch nicht gefuden, deswegen wende ich mich an dieses Forum.
Also, ich hab meinen Job in D gekündigt und bin am 3.10.07 ins Ausland gegangen (Lettland). Für den 1. bis 2.10.07 war ich arbeitssuchend in D gemeldet. Ich habe mir eine Auslandskrankenversicherung zugelegt (mit max. Auslandaufenthaltszeit =<6 Wochen für wenig Geld) und die GKV (Barmer) gekündigt. Eigentlich wollte ich eine Anwartschaft bei der Barmer, doch mein dortiger Betreuer riet mir mit Hinweis auf die seit 1.4.07 bestehende Versicherungsplicht, vollständig auszutreten (also getan, supi Geld gespart). Nun aber war ich seitdem immer mal wieder kurzzeitig in D (einmal 1 Tag, einmal 5 Tage).
Nun war ich im Januar 2008 für 14 Tage in D und wollte sicher gehen und mich fuer diese Zeit krankenversichern in D lassen, habe also einen langen Antrag ausgefüllt und abgegeben. Nachdem ich nun wieder im Ausland bin (diesmal Türkei) erhalte ich die Mitteilung, das der Antrag von der Barmer-Zentrale nicht akzeptiert wurde mit dem Hinweis ich muesste eine Krankenversicherung für jeden einzelnen Tag nachweisen (genauen Text hab ich nicht zu Hand hier). Mein Barmer-Betreuer raet mir nun rueckwirkend zum 1.10.08 eine Anwartschaft anzuschliessen.
Aber macht das überhaupt Sinn? Ich kann für die 2 Wochen und die beiden vorherigen D-Aufenthalte ja dann auch keine Krankenversicherung in D nachweisen.
Was kann mir im schlimmsten Falle passieren, wenn ich länger nach D zurueckkomme? Muss ich eventuell alle Beiträge rueckwirkend dann anchzahlen? oder anteilig nur für die Tage die ich in D war?
Gibt es eine praktibale Lösung in meinen Fall, das ich immer mal wieder für wenige Tage in D mich aufhalten will, ohne immer gleich Neumitglied bei der Bamrer zu werden?
Anzumerken ist, mein Hauptwohnsitz ist nominell immer noch in D und das ich (im Ausland) kein Einkommen erhalte.
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Danke!
ich hab nun viel gelesen hier und im Netz, aber Antworten auf meine Fragen hab ich noch nicht gefuden, deswegen wende ich mich an dieses Forum.
Also, ich hab meinen Job in D gekündigt und bin am 3.10.07 ins Ausland gegangen (Lettland). Für den 1. bis 2.10.07 war ich arbeitssuchend in D gemeldet. Ich habe mir eine Auslandskrankenversicherung zugelegt (mit max. Auslandaufenthaltszeit =<6 Wochen für wenig Geld) und die GKV (Barmer) gekündigt. Eigentlich wollte ich eine Anwartschaft bei der Barmer, doch mein dortiger Betreuer riet mir mit Hinweis auf die seit 1.4.07 bestehende Versicherungsplicht, vollständig auszutreten (also getan, supi Geld gespart). Nun aber war ich seitdem immer mal wieder kurzzeitig in D (einmal 1 Tag, einmal 5 Tage).
Nun war ich im Januar 2008 für 14 Tage in D und wollte sicher gehen und mich fuer diese Zeit krankenversichern in D lassen, habe also einen langen Antrag ausgefüllt und abgegeben. Nachdem ich nun wieder im Ausland bin (diesmal Türkei) erhalte ich die Mitteilung, das der Antrag von der Barmer-Zentrale nicht akzeptiert wurde mit dem Hinweis ich muesste eine Krankenversicherung für jeden einzelnen Tag nachweisen (genauen Text hab ich nicht zu Hand hier). Mein Barmer-Betreuer raet mir nun rueckwirkend zum 1.10.08 eine Anwartschaft anzuschliessen.
Aber macht das überhaupt Sinn? Ich kann für die 2 Wochen und die beiden vorherigen D-Aufenthalte ja dann auch keine Krankenversicherung in D nachweisen.
Was kann mir im schlimmsten Falle passieren, wenn ich länger nach D zurueckkomme? Muss ich eventuell alle Beiträge rueckwirkend dann anchzahlen? oder anteilig nur für die Tage die ich in D war?
Gibt es eine praktibale Lösung in meinen Fall, das ich immer mal wieder für wenige Tage in D mich aufhalten will, ohne immer gleich Neumitglied bei der Bamrer zu werden?
Anzumerken ist, mein Hauptwohnsitz ist nominell immer noch in D und das ich (im Ausland) kein Einkommen erhalte.
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Danke!