Wechsel von PKV in GKV nach Ehescheidung

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Udsch
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Wechsel von PKV in GKV nach Ehescheidung

Beitragvon Udsch » 31.01.2008, 13:39

Hallo zusammen,

eine Frau, die durch mich in behördlichen und finanziellen Angelegenheiten unterstützt wird, wird sich in naher Zukunft von ihrem Ehemann trennen. Sie ist derzeit privat krankenversichert über den Ehemann. Ein Unterhaltsverfahren läuft noch. Hierbei wurde ich darüber aufgeklärt, dass die Frau von ihrem Unterhalt (ca 900,- EUR) zukünftig selbst die KOsten für die private Krankenversicherung aufbringen müsste (ca 500,- EUR mtl.)

Außer dem Unterhalt verfügt sie über kein Einkommen. Ein Antrag auf volle Erwerbsminderung läuft zurzeit. In diesem Rahmen wollte ich den Wechsel in die gesetzliche KV veranlassen, in welcher sie früher schon einmal versichert war. Diese lehnt jedoch ab mit der Begründung, dass der bisherige Versicherungsverlauf einen Wechsel in die GKV nicht zulasse. Auch in der Krankenversicherung der Rentner KVdR könne sie nicht versichert werden, weil sie die erforderliche Mindestzeit nicht erreiche.

Noch hat sie etwas Vermögen und kann die hohen Beiträge zahlen. Was passiert, wenn z.B. der Ehemann die KV kündigt? Muss dann eine andere private KV gefunden werden? (was unmöglich wäre, da fortgeschrittenes Alter und erhebliche Erkrankung, da würde sie keiner zu halbwegs vernünftigen Konditionen aufnehmen). Müsste dann nicht die AOK oder die Versicherung, in der sie zeitweise Mitglied war, sie als freiwillig Versicherte aufnehmen, weil sie ansonsten keinen Versicherungsschutz hätte? Wäre es ggf. sinnvoll, die PKV durch den (Noch-)ehemann kündigen zu lassen?...

Was passiert, wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt? (Was absehbar in einigen Monaten der Fall sein wird). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt mehr als 500,- EUR monatlich an Beiträgen zahlen würde.

Vielen Dank für Ideen und Vorschläge! .-.

Udo

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Ehescheidung

Beitragvon DKV-Service-Center » 31.01.2008, 22:58

Hallo Udsch,



Was passiert, wenn z.B. der Ehemann die KV kündigt?
die versicherung läuft dann auf Ihren Namen weiter

Müsste dann nicht die AOK oder die Versicherung, in der sie zeitweise Mitglied war, sie als freiwillig Versicherte aufnehmen,

Nein

weil sie ansonsten keinen Versicherungsschutz hätte? Wäre es ggf. sinnvoll, die PKV durch den (Noch-)ehemann kündigen zu lassen?...
auf gar keinen Fall,
ich würde eine sogenannte Vertragstrennung beantragen, das der Mann nicht mehr Versicherungsnehmer ist, ich hoffe es ist kein Beamter.
ebenfalls würde ich prüfen ob eine Tarifänderung in Frage kommt ?

Was passiert, wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt? (Was absehbar in einigen Monaten der Fall sein wird). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt mehr als 500,- EUR monatlich an Beiträgen zahlen würde.

da gibt es dann Kappungen einmal von der PKV und ein Zuschuss vom Amt, wie alt ist die Dame ?
Gruß

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Udsch
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Beitragvon Udsch » 20.02.2008, 12:07

Hallo "DKV-Service-Center",

einen riesigen Dank für die Antwort!!

Ich habe bisher nicht reagiert, da ich, obwohl das Häkchen gesetzt war, keine Benachrichtigung über die Antwort bekommen hatte und schon ganz enttäuscht war , dass niemand aushilft...

Ich werde dann erstmal die Versicherung anschreiben und die Verträge trennen, sowie eine Tarifänderung prüfen.

Um die Frage nach dem Alter zu beantworten: Die Dame ist 47 Jahre alt. Der (Noch) Ehemann ist kein Beamter.


Nochmal danke für die hilfreichen Hinweise!!

Udo


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