Hallo und Guten Tag,
folgende Frage hab ich:
Soweit ich weiß, kann die Familienversicherung eines Studenten über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum eines absolvierten Zivildienst oder Wehrdienst verlängert werden. Ist das grundsätzlich so? Welche Bedingungen schließen diese Verlängerung aus?
Aus dieser Antwort ergeben sich meine weiteren Fragen.
Krankenversicherung Anrechnung Zivildienstzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung Anrechnung Zivildienstzeit
diedorle hat geschrieben:Hallo und Guten Tag,
folgende Frage hab ich:
Soweit ich weiß, kann die Familienversicherung eines Studenten über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum eines absolvierten Zivildienst oder Wehrdienst verlängert werden. Ist das grundsätzlich so? Welche Bedingungen schließen diese Verlängerung aus?
Aus dieser Antwort ergeben sich meine weiteren Fragen.
Hallo,
z.B. eigenes Einkommen oder Studium an einer nicht anerkannten
Fachhochschule oder Universität.
Gruß
Czauderna
Fakten
Danke für die schnelle Antwort:
So nun mal kurz die Fakten für meine Frage.
Mein Sohn hat im Frühsommer 2002 sein Abitur versemmelt. Plan B - Fachabitur und Studium liefen an. Zuerst hat er aber seinen Zivildienst von Sept. 02 - Juni 03 absolviert. Die Stelle hatte er sich vor den Abiprüfungen schon gesichert zwecks Studium danach. Nun musste er aber erst noch ein Praktikum absolvieren, um das Fachabitur zu bekommen, mit dem er dann an einer FH studieren wollte. Also Praktikum von September 2003 - Februar 2004 absolviert (unentgeltlich). Danach hat er Bewerbungen für einen Studienplatz geschrieben. Aufgrund Warte-Semester und anderer Auswahlkriterien bekam er nach vielen Bewerbungen ab SSM 2006 einen Studienplatz. Zwischenzeitlich hat er gejobbt bzw. kleinere Praktikas absolviert. Gegenwärtig befindet er sich im 7. Semester. Er ist am 6. Febr. 2008 25 geworden, die KK hat ihm geschrieben, dass er seine Zivildienstbescheinigung zur Verlängerung der Familienversicherung um die betreffende Zeit einreichen soll. Das hat er gemacht. Die KK wollte sich dann melden, wenn die Fam-Vers.zeit endet um dann die Studentische Versicherung abzuschließen. Im Dez. hab ich mich dort gemeldet. Die KK schickte alle Unterlagen zu um die Vers. abzuschließen. Heut kommt Post, studentische Versicherung in Ordnung. Nach Prüfung die Verlängerung der Versicherung um die Zivi-Zeit nicht in Ordnung. Rückforderung der Beiträge ab 06.02.2008! Das Schöne daran ist ja noch, dass wir einem Einzug der Beiträge zur Studentenversicherung zugestimmt haben. Jetzt zieht die KK natürlich erstmal die "Nachforderung" ein.
Ich bin sauer.... Ist das auf einmal richtig?
PS: Mit welchen Fristen kann ich die KV kündigen? Wir sind alle in dieser KK und werden uns einen Verbleib überlegen.
So nun mal kurz die Fakten für meine Frage.
Mein Sohn hat im Frühsommer 2002 sein Abitur versemmelt. Plan B - Fachabitur und Studium liefen an. Zuerst hat er aber seinen Zivildienst von Sept. 02 - Juni 03 absolviert. Die Stelle hatte er sich vor den Abiprüfungen schon gesichert zwecks Studium danach. Nun musste er aber erst noch ein Praktikum absolvieren, um das Fachabitur zu bekommen, mit dem er dann an einer FH studieren wollte. Also Praktikum von September 2003 - Februar 2004 absolviert (unentgeltlich). Danach hat er Bewerbungen für einen Studienplatz geschrieben. Aufgrund Warte-Semester und anderer Auswahlkriterien bekam er nach vielen Bewerbungen ab SSM 2006 einen Studienplatz. Zwischenzeitlich hat er gejobbt bzw. kleinere Praktikas absolviert. Gegenwärtig befindet er sich im 7. Semester. Er ist am 6. Febr. 2008 25 geworden, die KK hat ihm geschrieben, dass er seine Zivildienstbescheinigung zur Verlängerung der Familienversicherung um die betreffende Zeit einreichen soll. Das hat er gemacht. Die KK wollte sich dann melden, wenn die Fam-Vers.zeit endet um dann die Studentische Versicherung abzuschließen. Im Dez. hab ich mich dort gemeldet. Die KK schickte alle Unterlagen zu um die Vers. abzuschließen. Heut kommt Post, studentische Versicherung in Ordnung. Nach Prüfung die Verlängerung der Versicherung um die Zivi-Zeit nicht in Ordnung. Rückforderung der Beiträge ab 06.02.2008! Das Schöne daran ist ja noch, dass wir einem Einzug der Beiträge zur Studentenversicherung zugestimmt haben. Jetzt zieht die KK natürlich erstmal die "Nachforderung" ein.
Ich bin sauer.... Ist das auf einmal richtig?
PS: Mit welchen Fristen kann ich die KV kündigen? Wir sind alle in dieser KK und werden uns einen Verbleib überlegen.
Hallo,
da würde erstmal explizit nachfragen warum genau
die Zweiten des Zivildienstes nicht auf die Familienversicherung angerechnet werden.
Ich würde auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern sollte die Anrechnung weiterhin verweigert werden.
PS: Wenn die Vorversicherungszeit (18 Monate)
erfüllt wurde endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Kündigung bei der Kasse (Beispiel. Kündigung geht iM Februar 09 ein - Ende der Mitgliedschaft 30.04.2009).
Gruß
Czauderna
da würde erstmal explizit nachfragen warum genau
die Zweiten des Zivildienstes nicht auf die Familienversicherung angerechnet werden.
Ich würde auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern sollte die Anrechnung weiterhin verweigert werden.
PS: Wenn die Vorversicherungszeit (18 Monate)
erfüllt wurde endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Kündigung bei der Kasse (Beispiel. Kündigung geht iM Februar 09 ein - Ende der Mitgliedschaft 30.04.2009).
Gruß
Czauderna
Antwort
danke für die schnelle Antwort.
Also unter dem heutigen Schreiben steht eine Rechtshilfebelehrung drunter. Für einen Widerspruch ist eine Frist von 1 Monat angegeben. Ich denke, dass das dann schon ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist. Ausserdem steht darin, dass das Studium nicht durch den Wehrdienst allein verzögert wurde. Schätze, die meinen, dass das Studium durch Praktikum und Studienplatzsuche ebenfalls verzögert wurde. Ist natürlich meiner Meinung nach ein Allgemeinplatz. Fakt ist doch, dass auch der Zivildienst die Aufnahme des Studiums verzögert hat. Ausserdem ist das alles meiner Meinung nicht greifbar, denn Fakt ist, ohne Zivildienst wäre sein Praktikum eher und das Studium zeitiger begonnen worden.
Also unter dem heutigen Schreiben steht eine Rechtshilfebelehrung drunter. Für einen Widerspruch ist eine Frist von 1 Monat angegeben. Ich denke, dass das dann schon ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist. Ausserdem steht darin, dass das Studium nicht durch den Wehrdienst allein verzögert wurde. Schätze, die meinen, dass das Studium durch Praktikum und Studienplatzsuche ebenfalls verzögert wurde. Ist natürlich meiner Meinung nach ein Allgemeinplatz. Fakt ist doch, dass auch der Zivildienst die Aufnahme des Studiums verzögert hat. Ausserdem ist das alles meiner Meinung nicht greifbar, denn Fakt ist, ohne Zivildienst wäre sein Praktikum eher und das Studium zeitiger begonnen worden.
Re: Antwort
diedorle hat geschrieben:danke für die schnelle Antwort.
Also unter dem heutigen Schreiben steht eine Rechtshilfebelehrung drunter. Für einen Widerspruch ist eine Frist von 1 Monat angegeben. Ich denke, dass das dann schon ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist. Ausserdem steht darin, dass das Studium nicht durch den Wehrdienst allein verzögert wurde. Schätze, die meinen, dass das Studium durch Praktikum und Studienplatzsuche ebenfalls verzögert wurde. Ist natürlich meiner Meinung nach ein Allgemeinplatz. Fakt ist doch, dass auch der Zivildienst die Aufnahme des Studiums verzögert hat. Ausserdem ist das alles meiner Meinung nicht greifbar, denn Fakt ist, ohne Zivildienst wäre sein Praktikum eher und das Studium zeitiger begonnen worden.
Hallo,
also diese Argumentation kenne ich - aber nur, wenn es um die Beurteilung
der Krankenversicherungspflicht als Student geht. Wenn beispielsweise die
Versicherungspflicht über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll,
dann wird geprüft warum sich das alles so verlängert hat und dann kommt es durchaus zu solchen Entscheidungen.
Aber hier geht es doch um die Verlängerung der Familienversicherung
und da spielt es keine Rolle ob man als Student versicherungspflichtig wäre, sondern es ist entscheidend das man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und genau das liegt hier vor.
Widerspruch einlegen !!!!
Gruß
Czauderna
Widerspruch
Vielen Dank für die Antwort.
Verfasse gerade das Schreiben für den Widerspruch.
Jetzt hab ich noch eine abschließende Frage. Ich bin mir nicht schlüssig, ab wann denn nun genau die Versicherungspflicht eingetreten ist (bei Anerkennung der Zivildienstzeit). Diese Beiträge sind ja nicht strittig und werden von uns auch bezahlt. Ggfs. auch rückwirkend.
Also jetzt was zum Rechnen.
Unser Sohn ist am 6.Febr. 2008 25 geworden, d. h. die normale Familienversicherung endete am 5. Februar 2008 (Richtig?).
Zivildienst war vom 2. September 2002 - 30. Juni 2003. Unter Berücksichtung dieses Zeitraumes (10 Monate) tritt ab wann die studentische Versicherungspflicht ein? Hab den 6. Dezember 2008 ausgerechnet. Ist das richtig oder zählt das monatsweise wie beim Kindergeld?
Die Kindergeldkasse hat ja auch den Zivildienst berücksichtigt und die Zahlung erfolgte letztmalig im Dez. 2008.
Es wäre schön, wenn ich auch hier eine so hilfreiche Antwort wie vorher bekäme.
Danke im Voraus.
Verfasse gerade das Schreiben für den Widerspruch.
Jetzt hab ich noch eine abschließende Frage. Ich bin mir nicht schlüssig, ab wann denn nun genau die Versicherungspflicht eingetreten ist (bei Anerkennung der Zivildienstzeit). Diese Beiträge sind ja nicht strittig und werden von uns auch bezahlt. Ggfs. auch rückwirkend.
Also jetzt was zum Rechnen.
Unser Sohn ist am 6.Febr. 2008 25 geworden, d. h. die normale Familienversicherung endete am 5. Februar 2008 (Richtig?).
Zivildienst war vom 2. September 2002 - 30. Juni 2003. Unter Berücksichtung dieses Zeitraumes (10 Monate) tritt ab wann die studentische Versicherungspflicht ein? Hab den 6. Dezember 2008 ausgerechnet. Ist das richtig oder zählt das monatsweise wie beim Kindergeld?
Die Kindergeldkasse hat ja auch den Zivildienst berücksichtigt und die Zahlung erfolgte letztmalig im Dez. 2008.
Es wäre schön, wenn ich auch hier eine so hilfreiche Antwort wie vorher bekäme.
Danke im Voraus.
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