Keine Anspruch auf die Familienversicherung nach der Uni???

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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mad220681
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Keine Anspruch auf die Familienversicherung nach der Uni???

Beitragvon mad220681 » 24.04.2009, 15:44

Hallo Leute

folgende Situation;

Meine Freundin (Jahrgang 85) hat im Juli 2008 die Uni abgeschlossen. Bis dahin war sie über ihre Mutter Familienversichert. Direkt nach der Uni hat sie ein ein- jähriges Praktikum angefangen mit einem Lohn von 300€ im Monat. Ein "richtiger" Job ist momentan leider nicht zu bekommen. Die Familienversicherung blieb bestehen. Diese Woche meldete sich die KV und meinte, daß meine Freundin rückwirkend zum Juli 2008 nicht mehr in die Familienversicherung reinfällt und Rückwirkend ca. 140*9 € zurückzahlen soll. Darüber hinaus muss sie sich selbst versichern. Meine Frage ist nun ob das Ganz rechtens ist. Bei einem Verdienst von 300€ ist fast unmöglich diesen Betrag zu entrichten. Warum kann sie nicht in der Familienversicherung bleiben???? Bitte um Hilfe

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 24.04.2009, 18:14

Hallo,

für die Familienversicherung von Kindern gelten Altersgrenzen. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung endet sie mit dem Vortag des 25. Geburtstages, bei erwerbslose Kindern aber bereits mit de Vortag des 23. Geburtstages.

Wenn Ihre Freundin bei der Exmatrikulation also bereits 23 Jahre alt war, endet mit der Exmatikulation die Familienversicherung, sonst halt dann am Tag vor dem 23. Geburtstag. Ich gehe davon aus, dass sie die KK nicht über die Exmatriklation informiert hat und daher die KK erst jetzt das Ende der Familienversicherung feststellen konnte.

Da ab 01.04.07 die allgemeine Versicherungspflicht gilt und der Mindestbeitrag rd. 140,- EURO beträgt, wird Ihre Freundin um die Zahlung der Beiträge wohl nicht herum kommen.

MfG

ratte1

mad220681
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Beitragvon mad220681 » 24.04.2009, 22:29

Danke für die schnelle Antwort.
Sofort nach der Exmatrikulation wurde die KK infomiert. Die Bescheinigung wurde vorgelegt und das Schreiben, welches mittlereile jedes Jahr zur Feststellung der Leistungen kommt wurde auch ausgefüllt. Ich frage mich die wie wir nun das Geld dafür aufbringen sollen. Scheinbar wäre es besser sich
Arbeitslos zu melden als zu versuchen in das Berufsleben einzusteigen ](*,)

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 25.04.2009, 15:42

mad220681 hat geschrieben:Scheinbar wäre es besser sich
Arbeitslos zu melden als zu versuchen in das Berufsleben einzusteigen ](*,)
Das eine schließt das andere ja nicht aus ... 8)

Viele Grüße

ratte1

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.04.2009, 20:48

mad220681 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Sofort nach der Exmatrikulation wurde die KK infomiert. Die Bescheinigung wurde vorgelegt und das Schreiben, welches mittlereile jedes Jahr zur Feststellung der Leistungen kommt wurde auch ausgefüllt. Ich frage mich die wie wir nun das Geld dafür aufbringen sollen. Scheinbar wäre es besser sich
Arbeitslos zu melden als zu versuchen in das Berufsleben einzusteigen ](*,)


Hallo,
die Meldung beim Arbeitsamt ändert nichts an der Beitragspflicht in der genannten Höhe. Anspruch aus Leistungen durch das Arbeitsamt (ALG)
hat sie ohnehin nicht daher wird auch das Arbeitsamt keine Beiträge für sie zahlen.
Gruß
Czauderna


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