
Seit 2003 in PKV mit 50% Beihilfeanspruch.
Vorher 4 Jahre versicherungspflichtig in GKV.
Begründet die Aufnahme des Studiums eine vorrangige Pflichtversicherung in der GKV sprich die Studentische KV

Vom Beitrag her würde sich das nämlich für mich rechnen (eigene Wohnung etc).
Während des Studiums werde ich eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Meine jetzige PKV ist mit diesem Sachverhalt überfordert. Die können mir noch nicht einmal sagen wie hoch der Beitrag ab September wäre.

Danke schon mal im Voraus