Hallo,
ich studiere seit 2004 und werde es auch noch einige Semester tun.
Während dieser Zeit habe ich nebenher als Werkstudent gearbeitet (sehr unregelmäßig, meist > 400€). Im ganzen Zeitraum war ich offiziell über meine Eltern familienversichert. Jährlich kam ein Brief, in dem ich meine Einkünfte angeben sollte.
Im ersten Jahr habe ich den Brief praktisch leer zurückggeschickt, in der fälschlichen Annahme (durch Bekannte), als Student und bis zum Grundfreibetrag zahlt man eh nichts...
Dann habe ich mich doch einmal informiert und gemerkt, dass man bereits ab 360€ zahlen müsste. Daraufhin habe ich dann mein echtes Bruttogehalt im jeweiligen Jahr angegeben. Afaik letztes Jahr hat eine Bearbeiterin dann angerufen und sich auch beim AG informiert. Allerdings ist das scheinbar im Sande verlaufen, da sich zumindest nichts getan hat.
Nun kam der "sie-sind-bald-26" Brief, was mich wieder vor die alte Frage stellt... was tun? Ich sehe folgende Möglichkeiten:
1) alles gestehen, alles nachzahlen (3000€ + Zinsen = 4000€ bei 1% bzw. 12000€ bei 5%)
2) mich für die studentische Versicherung freiwillig melden und darauf hoffen, dass beim Gedanken an viele €s die letzten Jahre nicht weiter kontrolliert werden
3) zu einer anderen Versicherung?
4) weiter die Formulare ausfüllen und auf den Anruf der Sachbearbeiterin warten
Ich weiss, was wohl die moralischste Lösung wäre. Ich weiss auch, dass sich die Mitarbeiter nur ungern verarschen lassen wollen. Ich hoffe jedoch, dass es verständlich ist, dass ich eine komplette Nachzahlung gerne vermeiden würde.
Wie würdet ihr vorgehen?
Lange unrechtmäßig familienversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 15.08.2009, 21:49
Öhm, das kann aber übel ausgehen.
Wenn Du selber noch nicht einmal im ersten Jahr vernünftig den Familienbogen ausgefüllt hast.
Auf der anderen Seite hat sich die Krankenkasse auch nicht richtig verhalten, wenn Du dann später alles angegeben hast und der Aktenvorgang schlummert.
Der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung endete kraft Gesetzes, da die zulässige Gesamteinkommensgrenze überschritten war. In dieser Konstellation tritt dann sofort kraft Gesetzes die studentische Pflichtversicherung ein. Denn die studentische Pflichtversicherung wird nur dann nicht ausgelöst, wenn man familienversichert ist. Dieses ist unweigerlich nicht mehr Fall; ergo Pflichtversicherung.
Ich denke mal, es bringt Dir garnichts, jetzt zu einer anderen Krankenkasse zu rennen. Denn dort bist Du auch ab dem Zeitpunkt pflichtversichert, wo die Familienversicherung endete. Ergo musst Du dort auch nachzahlen.
Ansatzpunkt kann nur sein, mit der Krankenkasse gütlich eine Einigung zu finden. Auf beiden Seiten sind offensichtlich Fehler gemacht worden. Du hast es nicht sofort angegeben, obwohl eine Mitteilungspflicht bestand und die Krankenkasse hat dann auch nicht sofort reagiert.
Wenn Du selber noch nicht einmal im ersten Jahr vernünftig den Familienbogen ausgefüllt hast.
Auf der anderen Seite hat sich die Krankenkasse auch nicht richtig verhalten, wenn Du dann später alles angegeben hast und der Aktenvorgang schlummert.
Der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung endete kraft Gesetzes, da die zulässige Gesamteinkommensgrenze überschritten war. In dieser Konstellation tritt dann sofort kraft Gesetzes die studentische Pflichtversicherung ein. Denn die studentische Pflichtversicherung wird nur dann nicht ausgelöst, wenn man familienversichert ist. Dieses ist unweigerlich nicht mehr Fall; ergo Pflichtversicherung.
Ich denke mal, es bringt Dir garnichts, jetzt zu einer anderen Krankenkasse zu rennen. Denn dort bist Du auch ab dem Zeitpunkt pflichtversichert, wo die Familienversicherung endete. Ergo musst Du dort auch nachzahlen.
Ansatzpunkt kann nur sein, mit der Krankenkasse gütlich eine Einigung zu finden. Auf beiden Seiten sind offensichtlich Fehler gemacht worden. Du hast es nicht sofort angegeben, obwohl eine Mitteilungspflicht bestand und die Krankenkasse hat dann auch nicht sofort reagiert.
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