Hallo,
ich lebe im ziemlichen Streit mit meinen Eltern und muss daher dringend ausziehen. Ich bin 21 Jahre alt und Student.
Nun kam gestern mein Vater zu mir und sagt, dass ich mich bitte selbst krankenversichern soll. Zur Zeit bin ich noch familienversichert und verdiene maximal 400 €.
Was ist die beste Krankenkasse für Studenten ?
Wie ich schon gelesen habe, ist der Beitrag ca 50 €, aber wie verhält es sich wenn ich für 401 € arbeite, meine jetzige Chefin meinte, dass ich dann bei ihr mitversichert bin. Was empfehlt ihr mir ? Es steht nur fest, dass ich bald nicht mehr familienversichert bin. Ich will deswegen auch keinen weiteren Ärger anfangen, den hatte ich schon mit den Bafög !
Danke im Voraus . MfG John Be .
Familienversicherung wird beendet und nun ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
tut mir leid für Dich, hoffentlich renkt sich das mit Deinen Eltern wieder ein.
Fakt ist jedenfalls, dass Du einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf die Familienversicherung bei Deinen Eltern hast (geregelt in § 10 SGB V) und sie Dich nicht aus der Familienversicherung werfen können. Zur Not könntest Du das auch mit der Krankenkasse direkt klären, wenn Dir Deine Eltern da nicht mehr zur Seite stehen. Wenn dies Deine erste Ausbildung ist, müsstest Du sogar noch Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern haben, aber damit kenn ich mich zu wenig aus, vielleicht kann Dir da jemand anders aus dem Forum weiterhelfen.
Beste Krankenkasse... nun, wenn Du bisher mit Deiner zufrieden warst, dann bleibe dabei. Ansonsten schau auf die Zusatzleistungen und den Beitragssatz, den Du nach der Krankenversicherung der Studenten (kurz KVdS) zu zahlen hast. Dann hast Du nach Beendigung der KVdS nicht mehr das Problem mit der Kündigung. Der Beitrag zur KVdS ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich, schau deswegen wie gesagt lieber auf den allgemeinen Beitragssatz Deiner Kasse.
Solltest Du Dich tatsächlich in der KVdS krankenversichern, ist Dein Einkommen unerheblich. Wichtig ist nur die Anzahl der Wochenstunden, die Du dort ableistest. Du solltest nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, ausgenommen in den Semesterferien oder wenn noch Wochenenden/Abendstunden dazu kommen. Es kommt darauf an, dass Du noch als "ordentlich Studierender" giltst. Bei mehr als 20 WS wird davon ausgegangen, dass dem nicht mehr so ist.
Die von Deiner Chefin angegebenen 401 EUR gelten nur, wenn Du noch familienversichert bist. Ab diesem Einkommen greift die Familienversicherung nicht mehr und Du wirst pflichtversichert in der KVdS. Erst wenn Du mehr als die angesprochenen 20 WS hast, wirst Du pflichtversichert über den Arbeitgeber!
Dann drück ich Dir mal die Daumen, dass das wieder wird.
Grüße,
Marc
tut mir leid für Dich, hoffentlich renkt sich das mit Deinen Eltern wieder ein.
Fakt ist jedenfalls, dass Du einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf die Familienversicherung bei Deinen Eltern hast (geregelt in § 10 SGB V) und sie Dich nicht aus der Familienversicherung werfen können. Zur Not könntest Du das auch mit der Krankenkasse direkt klären, wenn Dir Deine Eltern da nicht mehr zur Seite stehen. Wenn dies Deine erste Ausbildung ist, müsstest Du sogar noch Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern haben, aber damit kenn ich mich zu wenig aus, vielleicht kann Dir da jemand anders aus dem Forum weiterhelfen.
Beste Krankenkasse... nun, wenn Du bisher mit Deiner zufrieden warst, dann bleibe dabei. Ansonsten schau auf die Zusatzleistungen und den Beitragssatz, den Du nach der Krankenversicherung der Studenten (kurz KVdS) zu zahlen hast. Dann hast Du nach Beendigung der KVdS nicht mehr das Problem mit der Kündigung. Der Beitrag zur KVdS ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich, schau deswegen wie gesagt lieber auf den allgemeinen Beitragssatz Deiner Kasse.
Solltest Du Dich tatsächlich in der KVdS krankenversichern, ist Dein Einkommen unerheblich. Wichtig ist nur die Anzahl der Wochenstunden, die Du dort ableistest. Du solltest nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, ausgenommen in den Semesterferien oder wenn noch Wochenenden/Abendstunden dazu kommen. Es kommt darauf an, dass Du noch als "ordentlich Studierender" giltst. Bei mehr als 20 WS wird davon ausgegangen, dass dem nicht mehr so ist.
Die von Deiner Chefin angegebenen 401 EUR gelten nur, wenn Du noch familienversichert bist. Ab diesem Einkommen greift die Familienversicherung nicht mehr und Du wirst pflichtversichert in der KVdS. Erst wenn Du mehr als die angesprochenen 20 WS hast, wirst Du pflichtversichert über den Arbeitgeber!
Dann drück ich Dir mal die Daumen, dass das wieder wird.
Grüße,
Marc
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