Job in USA, Studium in DE: Kdg. der GKV nicht möglich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Josh
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Job in USA, Studium in DE: Kdg. der GKV nicht möglich?

Beitragvon Josh » 25.01.2007, 21:43

Guten Abend zusammen,

ich bitte um euren Rat:

Ich lebe und arbeite seit Mai 2006 in den USA, bin aber noch in Deutschland als Student eingeschrieben. Deshalb muss ich weiterhin eine deutsche KV vorweisen.

Um doppelte Kosten zu vermeiden (da die GKV in USA keinen Versicherungsschutz anbietet, hatte ich hier zusätzlich eine US-KV), entschied ich mich im Dezember 2006 für eine deutsche PKV, die mir auch in den USA Versicherungsschutz gewährt.

Nun aber will die GKV meine Kündigung nicht akzeptieren, da ich lt. deren Aussage "nur zu Beginn des Studiums ein Wahlrecht der KV" hatte. Eine Kündigung wäre also erst nach Abschluss meines Studiums bzw. Exmatrikulation möglich.

Könnt ihr das bestätigen? Welche Möglichkeiten habe ich , die GKV zu kündigen? Welche Kündigungsfristen würden dann in meiner Situation gelten?

Danke für euren Rat und viele Grüße

Jörg

Frank
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Beitragvon Frank » 25.01.2007, 21:57

Hallo Jörg,

du kannst von der gesetzlichen Versicherung in eine private Versicherung wechseln, wenn du
- das Studium beginnst
- das 30. Lebensjahr vollendet hast
- das 14. Semester hinter dir hast

Hast du der Krankenkasse mitgeteilt, dass du jetzt in den USA lebst und arbeitest? Dann bist du doch automatisch draussen.

Gruß
Frank

Josh
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Beitragvon Josh » 25.01.2007, 22:15

Hallo Frank,

danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe der Krankenkasse mitgeteilt, dass ich mittlerweile in den USA lebe. Für sie sei das aber kein Kündigungsgrund; ihr zufolge wäre eine Exmatrikulation die einzige Möglichkeit, aus der GKV herauszukommen.

Sollte es wirklich keinen anderen Weg geben, erscheint mir dies auch als die kostengünstigste der von dir genannten Möglichkeiten.

Gruß

Jörg

Marc
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Beitragvon Marc » 25.01.2007, 23:40

Hallo Josh,

Deine Krankenkasse hat recht. Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist eine Pflichtversicherung, die durchgeführt werden muss, siehe auch § 5 SGB V

(1) Versicherungspflichtig sind
...
9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben...

Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, kannst du höchstens deine Hochschule um Exmatrikulation bitten, um die KVdS beenden zu können. Was den Wechsel in die PKV betrifft, hat Frank vollkommen recht. Nach Eintritt der Versicherungspflicht hast du drei Monate Zeit, dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, danach geht es nicht mehr, erst wieder mit Ablauf des 14ten Fachsemesters oder des 30sten Lebensjahres.

Was machst du denn in den USA? Machst du ein Praktikum dort? Wenn nein, wieviel Wochenstunden arbeitest du? Die KVdS ist auch ausgeschlossen bzw. muss beendet werden, wenn du nicht "ordentlich Studierender" bist, sprich mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Dies gilt natürlich nur, wenn es sich dabei nicht um ein Praktikum handelt, aber da kannst du dich zur Sicherheit nochmal mit deiner Kasse in Verbindung setzen.

Grüße,

Marc

Josh
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Beitragvon Josh » 26.01.2007, 00:28

Hallo Marc,

danke auch für dein Feedback.

Ich habe einen regulären Arbeitsvertrag in den USA und arbeite 40 Wochenstunden. Wenn damit aber folglich die KVdS ausgeschlossen ist, müsste meine Kasse doch auch meine Kündigung akzeptieren, nicht wahr?!

Falls ja: Sollten dann nicht auch die Beiträge, die ich seit meinem Umzug in die USA (=Wegfall der Voraussetzungen für die KVdS) an meine Kasse gezahlt habe, zurückerstattet werden?

Gruß

Jörg

Marc
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Beitragvon Marc » 27.01.2007, 00:22

Hallo Josh,

nach dem letzten mir vorliegenden Rundschreiben (müsste mittlerweile ein neues geben, mir ist aber nicht bekannt, dass der Punkt verändert wurde) der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 27.07.2004 betr. beschäftigte Studenten steht unter anderem in Tit. B. 1.2.3.1. "20-Stunden-Grenze" geschrieben ..."Demnach unterliegen Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben und hierfür insgesamt mehr als 20 Wochenstunden aufwenden, grds. der Versicherungspficht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung."... Da dies jetzt für Deutschland gilt und dein Job in den USA hier in D keine Versicherungspflicht aus- und damit die KVdS ablöst, bin ich mir nicht 100 %ig sicher, ob du über diese Argumentation aus der KVdS rauskommst, aber einen Versuch ist es wert. Fakt ist, dass du durch die Aufnahme eines 40-Stunden-Jobs nicht mehr dem Bild des "ordentlich Studierenden" entsprichst und aufgrund dessen eigentlich nicht mehr in der KVdS versichert sein dürftest.

Wenn die Kasse das anerkennt, müsstest Du meiner Meinung nach auch die Beiträge rückwirkend erstatten bekommen. Entweder existiert die Versicherungspflicht für die KVdS oder nicht.

Kündigen kannst du deiner Kasse aber nicht, da du kein Mitglied der Kasse mehr bist, wenn die KVdS rückwirkend beendet wird. Kündigen kannst du nur als Mitglied. Ist etwas seltsam, aber so ist die Gesetzgebung. Das bedeutet für dich: wenn du innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft wieder nach D kommst und versicherungspflichtig wirst, musst du zu dieser Kasse zurück. Erst dann kannst du dort kündigen. Kehrst du nach Ablauf der 18 Monate nach D zurück, hast du wieder freies Kassenwahlrecht. Einen privaten Krankenversicherer kannst du natürlich selbstverständlich für die Zwischenzeit nehmen.

Grüße und viel Erfolg,

Marc

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Beitragvon Josh » 31.01.2007, 18:03

Hallo Marc,

vielen Dank für deine Info.

Ich hatte heute Morgen endlich ein Gespräch mit meiner KV und habe noch einmal um Überprüfung meines Falls auf der Basis des von dir angeführten Rundschreibens gebeten. In den nächsten Tagen soll ich nun eine Antwort erhalten.

Die Gesprächsinhalte habe ich noch einmal schriftlich zusammengefasst und wollte sie zwecks Bestätigung noch einmal an meine KV faxen. Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage:

Wenn die KVdS rückwirkend wegfällt, muss ich dann nicht auch rückwirkend eine andere KV vorweisen? Als Student an einer deutschen Hochschule unterliege ich doch der Versicherungspflicht?!

Gruß

Jörg

Marc
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Beitragvon Marc » 31.01.2007, 18:29

Hallo Josh,

gern geschehen!

Mit der KV-Pflicht für dein Studium hast du allerdings auch recht... Du musst für dein Studium eine KV nachweisen können. Ich weiß nicht, ob deine KV in den USA dafür ausreichend ist, da müsstest du vielleicht mal bei deiner Hochschule anfragen.

Hast du vor, nach D zurückzukommen und dein Studium wieder aufzunehmen, so greift wieder die KVdS (das Alter und die Fachsemesteranzahl mal außer acht gelassen), aber für dies Semester... hm, wie gesagt, frag mal bei deiner Hochschule an. Wobei, rückwirkend exmatrikulieren die im Normalfall ja auch nicht, und wenn du nächstes Semester wieder hier und in der KVdS sein solltest, müsste eigentlich alles glatt gehn. Aber frag da lieber nochmal nach, nicht dass du da Schwierigkeiten bekommst.

Grüße,

Marc

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Beitragvon Josh » 31.03.2007, 22:37

Hallo zusammen,

nach den hilfreichen und kompetenten Antworten von euch wollte ich euch noch ein Feedback geben:

Eine Beendigung meiner KVdS war ohne Exmatrikulationsbestätigung meiner Hochschule wie erwartet nicht möglich.

Da ich noch mindestens weitere zwei Jahre in den USA leben werde und gemäß Studienordnung meiner Hochschule mein Studium auch später fortsetzen kann, habe ich mich bei meiner letzten Reise nach Deutschland von meiner Hochschule exmatrikulieren lassen.

Die Beendigung der KVdS zum 31.03.07 hat mir meine Krankenkasse in dieser Woche bestätigt.

Vielen Dank noch einmal für eure Unterstützung. Tolles Forum!

Sonnige Grüße aus Texas

Jörg

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Beitragvon Frank » 01.04.2007, 11:30

Hallo Josh,

Danke für dein Feedback.

Ist ja toll, dass alles gut geklappt hat.

Sonnige Grüße auch aus Bremen.

Frank

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Beitragvon fwilke » 01.04.2007, 18:53

@Josh: Was ich noch fragen wollte:
Welche PKV in Deutschland biete Dir Versicherungsschutz in den USA, ohne gleichzeitig zu verlangen, dass Du deinen Wohnsitz in Deutschland hast?
Mir fällt da ehrlich gesagt nur eine ein, aber da kostet USA 50% Zuschlag wenn ich mich nicht irre!

Eine kurze Rückmeldung wäre super!

Marc
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Beitragvon Marc » 02.04.2007, 23:19

Hallo Josh,

schön, dass alles geklappt hat und nett, dass Du Dich nochmal gemeldet hast.

Ich wünsch Dir noch viel Spaß in den USA und alles Gute für die Zukunft!

Grüße,
Marc


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