Hallo allerseits,
ich habe folgendes Problem und bin etwas verunsichert:
Und zwar bin ich Student, gesetzlich versichert und zahle jeden Monat artig meinen studentischen KV-Beitrag.
Ich beziehe eine Halbwaisenrente vom Bund, die versteuert werden muss, so das die LSt-Karte mit Steuerklasse 1 mit dieser Rente belegt ist.
Vor kurzem habe ich nun als studentische Aushilfe einen Job angenommen. Max. 325 €/Monat, 8 Stunden die Woche.
Dieser studentische Aushilfsjob wird dementsprechend mit der Steuerklasse 6 versteuert.
Auf der Lohnabrechnung werden mir nun zusätzliche KV-Beträge abgezogen. Für diesen Monat allein über 200 €. In einem ersten Telefonat mit der Sachbearbeiterin meinte diese, es länge daran, dass ich bereits eine Beschäftigung hätte. Was aber nicht der Fall ist. Ich bekomme, wie oben beschrieben, nur eine Halbwaisenrente.
Ich soll nun der Sachbearbeiterin schriftlich bestätigen, dass ich nicht noch einen anderen Aushilfsjob habe.
Meine Frage ist nun:
Ist es wirklich so, dass ich möglicherweise doch noch weitere KV-Beiträge zahlen muss, also einen "2. KV-Beitrag"? Und wenn ja, werden die dann auf Basis eines normalen Arbeitnehmers berechnet oder auf Studentenbasis?
Denn einen KV-Beitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung von über 200 € für Studenten kann ich mir nicht so ganz vorstellen! Und dass ich meine KV doppelt zahlen muss, empfinde ich auch für ein wenig unrealistisch!
Vielen Dank im Voraus!
2. KV-Beiträge bei Nebenjob?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: 2. KV-Beiträge bei Nebenjob?
Da passt was nicht zusammen. Selbst wenn KV-Beiträge fällig würden, können es bei einem mtl. Entgelt von maximal 325,- EURO nicht über 200,- EURO KV-Beiträge sein. Hier wäre m.E. zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber fällig.toni123 hat geschrieben:Vor kurzem habe ich nun als studentische Aushilfe einen Job angenommen. Max. 325 €/Monat, 8 Stunden die Woche.
Auf der Lohnabrechnung werden mir nun zusätzliche KV-Beträge abgezogen. Für diesen Monat allein über 200 €.
MfG
ratte1
Re: 2. KV-Beiträge bei Nebenjob?
ratte1 hat geschrieben:Da passt was nicht zusammen. Selbst wenn KV-Beiträge fällig würden, können es bei einem mtl. Entgelt von maximal 325,- EURO nicht über 200,- EURO KV-Beiträge sein. Hier wäre m.E. zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitgeber fällig.toni123 hat geschrieben:Vor kurzem habe ich nun als studentische Aushilfe einen Job angenommen. Max. 325 €/Monat, 8 Stunden die Woche.
Auf der Lohnabrechnung werden mir nun zusätzliche KV-Beträge abgezogen. Für diesen Monat allein über 200 €.
MfG
ratte1
Danke für die Antwort. Dieser KV-Betrag hat mich auch mehr als stutzig gemacht. Ich wollte aber noch mal sicher gehen.

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