Hallo!
Ich bin Studentin (23 Jahre) und derzeit über meine Mutter privat krankenversichert.
Da ich Waisengeld erhalte und außerdem dieses Jahr ein Praxissemester absolviere, komme ich vielleicht über die Kindergeldgrenze von 7680 € und bin dann nicht mehr Beihilfe berechtigt.
Was kann ich in diesem Fall machen? Habe ich die Möglichkeit im Zuge des Praktikums über die Firma bei der ich das Praktikum absolviere in die gesetzliche KV zu wechseln?
Wenn nicht, wie kann ich mich dann versichern?
Dass ich nicht Beihilfe berechtigt bin, wird unter Umständen erst im Kalenderjahr 2008 festgestellt. Wie wirkt sich das dann rückwirkend aus?
Würde mich sehr über Hilfe freuen!
Gruß
Katinka
Wechsel in GKV?
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Re: Wechsel in GKV?
Hallo Katinka!
[quote]Ich bin Studentin (23 Jahre) und derzeit über meine Mutter privat krankenversichert.[/quote]
bestimmt gegen eigenen Beitrag ?
[quote]Da ich Waisengeld erhalte [/quote]
ist das gleichzustellen mit einer Halbwaisen Rente ?
[quote]und außerdem dieses Jahr ein Praxissemester absolviere, komme ich vielleicht über die Kindergeldgrenze von 7680 € und bin dann nicht mehr Beihilfe berechtigt. [/quote]
Achtung hier von sind noch bestimmte Beiträge und Ausgaben abzugsfähig
[quote]Habe ich die Möglichkeit im Zuge des Praktikums über die Firma bei der ich das Praktikum absolviere in die gesetzliche KV zu wechseln?[/quote]
wenn dieses ein Sozialversicherungspflichtiger Job ist ja
[quote]Wenn nicht, wie kann ich mich dann versichern? [/quote]
innerhalb von 8 Wochen nach entfall der Beihilfe kann ich verlangen meien PKV in eine andere Versicherung umzuwandel ( Möglichkeit der Ausbildungsversicherung prüfen,)
[quote]Dass ich nicht Beihilfe berechtigt bin, wird unter Umständen erst im Kalenderjahr 2008 festgestellt.[/quote]
Jede Veränderung ist der Beihilfe zu melden
[quote]Wie wirkt sich das dann rückwirkend aus?[/quote]
Die Beihilfe kann möglicherweise bereits erstattete Kosten für Heilbehandlung zurück verlangen.
Gruß
[quote]Ich bin Studentin (23 Jahre) und derzeit über meine Mutter privat krankenversichert.[/quote]
bestimmt gegen eigenen Beitrag ?
[quote]Da ich Waisengeld erhalte [/quote]
ist das gleichzustellen mit einer Halbwaisen Rente ?
[quote]und außerdem dieses Jahr ein Praxissemester absolviere, komme ich vielleicht über die Kindergeldgrenze von 7680 € und bin dann nicht mehr Beihilfe berechtigt. [/quote]
Achtung hier von sind noch bestimmte Beiträge und Ausgaben abzugsfähig
[quote]Habe ich die Möglichkeit im Zuge des Praktikums über die Firma bei der ich das Praktikum absolviere in die gesetzliche KV zu wechseln?[/quote]
wenn dieses ein Sozialversicherungspflichtiger Job ist ja
[quote]Wenn nicht, wie kann ich mich dann versichern? [/quote]
innerhalb von 8 Wochen nach entfall der Beihilfe kann ich verlangen meien PKV in eine andere Versicherung umzuwandel ( Möglichkeit der Ausbildungsversicherung prüfen,)
[quote]Dass ich nicht Beihilfe berechtigt bin, wird unter Umständen erst im Kalenderjahr 2008 festgestellt.[/quote]
Jede Veränderung ist der Beihilfe zu melden

[quote]Wie wirkt sich das dann rückwirkend aus?[/quote]
Die Beihilfe kann möglicherweise bereits erstattete Kosten für Heilbehandlung zurück verlangen.
Gruß
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