Nachweis für die Krankenkasse

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

ariphea
Beiträge: 1
Registriert: 06.01.2010, 18:28

Nachweis für die Krankenkasse

Beitragvon ariphea » 06.01.2010, 18:38

Hallo zusammen,

meine Krankenkasse möchte für jeden Monat, indem ich arbeite, einen Nachweis darüber, dass ich weniger als 400€ verdiene, damit ich in der Familienversicherung bleibe.
Soweit so gut, allerdings bin ich pro Woche höchstens einen Tag in der Firma und das auch nicht jede woche, da ich es manchmal zeitlich nicht schaffe.
Unser Personalchef, der die Lohnabrechnungen verteilt ist auch nicht immer zugegen und es gibt auch kein fixes Datum, an dem diese verteilt werden.
Zusätzlich ist mein Vertrag "bedarfsorientiert" d.h ich werde pro Stunde bezahlt und kann soviel arbeiten, wie es mir theoretisch möglich ist.
D.h. dieser Job wurde nicht als Minijob angemeldet, da ich dort bereits vor meinem Studium anfing, wo ich mehr arbeitete.

Wie bereits erwähnt möchte meine Krankenkasse nun die Nachweise haben, aber ich weiß nicht genau wie ich diese liefern soll.
Irgendwann bekomme ich meine Lohnabrechnung ja, nur leider erst viel zu spät und auf Dauer würde mich eine studentische Krankenkasse geldtechnisch doch sehr einschränken.
Außerdem bekomme ich 150€ Bafög, wodurch ich ohnehin nur 4800 € im Jahr verdienen darf, aber das hat sie bisher nicht interessiert.
Gibt es irgendwelche festgelegten Vorschriften, welche Nachweise man erbringen kann (z.B Kontoauszug eines Monats) oder ist das eine willkürliche Entscheidung der Krankenkasse?


Ich bin für jede Hilfe dankbar

Gruß Ari

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 06.01.2010, 20:52

Hallo,
was ist den das für ein Beschäftigungsverhältnis ?
Nicht als geringfügige Beschäftigung gemeldet - würde ja bedeuten dass es sich evtl. um eine kurzfristige Beschäftigung (maximal 50 AT pro Jahr) handelt - und selbst da muss der Arbeitgeber eine Meldung erstatten.
Die Kasse geht wahrscheinlich von einer selbständigen Tätigkeit aus und da kann sie entsprechende Einkommensnachweise verlangen.
Gruß
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 09.01.2010, 11:09

Leg der KK doch dein Lohnabrechnug vor, da steht denn meist drauf das du gerungfügig beschäftigt bist. Im Zweiffelsfall noch die letzte Meldebescheinigung der Rentenversicherung vorlegen, da geht denn auch raus hervor das du geingfügig beschäftigt bist.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste