Hallo.
Zuerst einmal ein paar Fakten:
Ich bin ein 26-jähriger Student ohne eigenes Einkommen und wohne bei meinen Eltern.
Nun würde ich gerne wissen, ob bei mir eine Härtefallregelung im versicherungstechnischen Rahmen angeführt werden kann. Laut einem Angestellten meiner Versicherung muss dies an Hand der gesamten Familieneinkünfte geprüft werden. Soweit ich weiß, gilt dies aber nur bei Personen unter 25, wo die Eltern noch für die Zahlung der Ausbildung u.ä verantwortlich wären und man damit in die Sparte "Familien-versichert" fallen wüde. Da ich wie gesagt älter als 25 bin, falle ich ja nicht mehr unter diese Kriterien wodurch ich natürlich auch nicht mehr Familien-versichert bin. Kann die Versicherung nun den Härtefall-anspruch an Hand der gesamten Familien-einkünfte prüfen oder müßte nicht eigentlich nur ich als Einzelperson geprüft werden?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Namaru
Härtefallregelung
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Hallo,
eine "Härtefallregelung" in der Art, dass hier doch das Familieneinkommen zu Grunde gelegt wird, gilt nicht.
Stattdessen wird allein Ihr Einkommen zu Grunde gelegt. Wenn dieses 944,- EURO brutto im Monat nicht übersteigt, nicht eine so genannte unzumutbare Belastung vor. Dann zahlt die KK den doppelten Festbetrag für den notwendigen Zahnersatz (z.B. Krone oder Brücke). Dieses gilt jedoch nicht für Implantate, hierfür ist die KK nur in ganz wenigen, besonderen medizinischen Ausnahmefällen zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
ratte1
eine "Härtefallregelung" in der Art, dass hier doch das Familieneinkommen zu Grunde gelegt wird, gilt nicht.
Stattdessen wird allein Ihr Einkommen zu Grunde gelegt. Wenn dieses 944,- EURO brutto im Monat nicht übersteigt, nicht eine so genannte unzumutbare Belastung vor. Dann zahlt die KK den doppelten Festbetrag für den notwendigen Zahnersatz (z.B. Krone oder Brücke). Dieses gilt jedoch nicht für Implantate, hierfür ist die KK nur in ganz wenigen, besonderen medizinischen Ausnahmefällen zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
ratte1
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Also bei mir ist die Siuation ganz ähnlich.
Bei mir muss eine Krone gelegt werden. Ich bin Studentin und noch in der Familienversicherung. Ich wohne jedoch nicht bei meinen Eltern.
Ich selbst habe kein Einkommen (abgesehen vom Bafög, was ja nicht als Einkommen gilt, oder?).
Das meiner Eltern liegt bei knapp 850 Euro (Vater ist arbeitslos).
Würde hier die Härtefallregelung greifen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Bei mir muss eine Krone gelegt werden. Ich bin Studentin und noch in der Familienversicherung. Ich wohne jedoch nicht bei meinen Eltern.
Ich selbst habe kein Einkommen (abgesehen vom Bafög, was ja nicht als Einkommen gilt, oder?).
Das meiner Eltern liegt bei knapp 850 Euro (Vater ist arbeitslos).
Würde hier die Härtefallregelung greifen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Franschilein hat geschrieben:Also bei mir ist die Siuation ganz ähnlich.
Bei mir muss eine Krone gelegt werden. Ich bin Studentin und noch in der Familienversicherung. Ich wohne jedoch nicht bei meinen Eltern.
Ich selbst habe kein Einkommen (abgesehen vom Bafög, was ja nicht als Einkommen gilt, oder?).
Das meiner Eltern liegt bei knapp 850 Euro (Vater ist arbeitslos).
Würde hier die Härtefallregelung greifen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Hallo,
das sind zwei Paar Schuhe - zum Einen wurde nach einer Härtefallregelung bei der Beurteilung des Versicherungsverhältnisses gefragt, bei Dir handelt es sich um eine Härtefall-Regelung aus dem Bereich Leistung (Zahnersatz) - wenn Du nicht mehr im Familienverband lebst dann wird nur dein Einkommen berücksichtigt. Greift die Härtefall-Regelung bei Zahnersatz, dann zahlt die Kasse maximal den doppelten Kassenzuschuss - das müssen keine 100% der Gesamtkosten sein.
Mein Rat - bei Vorlage des Heil-und Kostenplans das direkt mit der Kasse abklären.
Gruß
Czauderna
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also ich lebe zwar nicht mehr daheim, aber ich bin nach wie vor familienversichert.
Ist dann trotzdem nur mein Einkommen relevant? Nicht das meiner Eltern?
Reicht es denn dann, wenn ich einen Bafög-Bescheid mit einreiche? WIe hoch ist denn die Chance, dass die Härtefallregelung greift (also doppelter Festzuschuss)?
Ist dann trotzdem nur mein Einkommen relevant? Nicht das meiner Eltern?
Reicht es denn dann, wenn ich einen Bafög-Bescheid mit einreiche? WIe hoch ist denn die Chance, dass die Härtefallregelung greift (also doppelter Festzuschuss)?
Hallo,
MfG
ratte1
RichtigFranschilein hat geschrieben:also ich lebe zwar nicht mehr daheim, aber ich bin nach wie vor familienversichert.
Ist dann trotzdem nur mein Einkommen relevant? Nicht das meiner Eltern?
Nein, i.d.R. muss auch ein Antrag gestellt werden.Franschilein hat geschrieben: Reicht es denn dann, wenn ich einen Bafög-Bescheid mit einreiche?
M.E. 99%-ige ChanceFranschilein hat geschrieben:WIe hoch ist denn die Chance, dass die Härtefallregelung greift (also doppelter Festzuschuss)?
MfG
ratte1
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