Guten Tag,
ich bin eingeschriebener Stundent nehme es mit dem Studium aber nicht so ernst und lasse es ziemlich schleifen.
Ich habe mich jetzt selbständig gemacht und wollte daher fragen wie das jetzt mit meiner Versicherung aussieht.
Ich werde mich selbst als Geschäftsführer einstellen und mir monatlich ein Gehalt zahlen, daher müsste ich mich auch selbst versichern.
Nun meine Frage, melde ich mich jetzt selbst bei meiner Krankenkasse (die haben erst vor 2 Monaten von mir eine Studi-Bescheinigung bekommen) und sage denen das ich jetzt Kohle verdiene?
Normal bekommen die davon doch eh früher oder später Wind davon und melden sich dann bei mir und sagen das ich Zahlen soll? Und dann kann ich immernoch sagen, dass ich mich Privat versicher?
Ich will das ganze nicht ewig so weiter führen, aber für dieses Jahr wäre es schon noch ganz toll wenn ich weiter bei meinen Eltern mit versichert bleibe, bis man sieht ob sich das mit der Selbständigkeit lohnt.
In ein paar Monaten würde ich selbstverständlich "Freiwillig" zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Im Grunde wäre doch das "schlimmste" was passieren kann, das die Krankenkasse davon Wind bekommt (durch Informationen des Finanzamtes) und ich mich dann selbst versichern muss, oder muss man dann die Beiträge rückwirkend nach bezahlen? Wenn ja wäre das teurer als sich sofort Privat zu versichern (circa 150€/Monat) ?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Edit: Habe jetzt noch nen bisschen was gelesen und gesehen das vllt noch ein paar Infos interessant sind. Ich bin noch unter 25 Jahren und zur Zeit im 6. Semester.
Krankenkasse bei Studium + Selbstständigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Du bist mir aber ein ganz "Feiner".
Hier werden Fachantworten gegeben. Von wem wohl.
Von Mitarbeitern von Krankenkassen.
Du fragst hier so, als willst Du jetzt auch den "Segen" von denen bekommen die Du hier so ein wenig "hintergehen" willst.
Du hast die Pflicht (§ 206 SGB V) dies unverzüglich der Krankenkasse zu melden.
Hier werden Fachantworten gegeben. Von wem wohl.
Von Mitarbeitern von Krankenkassen.
Du fragst hier so, als willst Du jetzt auch den "Segen" von denen bekommen die Du hier so ein wenig "hintergehen" willst.
Du hast die Pflicht (§ 206 SGB V) dies unverzüglich der Krankenkasse zu melden.
Re: Krankenkasse bei Studium + Selbstständigkeit
Beiträge muss man selbstverständlich nachbezahlen und eine Anzeige wegen Betruges könnte auch noch drin liegen...almoesi hat geschrieben:Im Grunde wäre doch das "schlimmste" was passieren kann, das die Krankenkasse davon Wind bekommt (durch Informationen des Finanzamtes) und ich mich dann selbst versichern muss, oder muss man dann die Beiträge rückwirkend nach bezahlen?
ratte1
Beiträge muss man selbstverständlich nachbezahlen und eine Anzeige wegen Betruges könnte auch noch drin liegen...
Upsela, hier werden wieder harte Geschütze aufgefahren.
Betrug ist für mich, wenn ich etwas beantrage und beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben mache. Dann ergaunere ich mir etwas in betrügerischer Absicht.
Hier ist der Sachverhalt doch ein wenig anders. Die studentische Pflichtversicherung ist bei Beginn nicht betrügerisch zustande gekommen, oder irre ich mich dort.
Heinreich hat allerdings die richtige Hausnummer in die Runde geworfen. Hiernach ist man (§ 206 SGB V) verpflichtet alle Änderungen mitzuteilen.
Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, dann handelt man ordnungswidrig im Sinne von § 306 SGB V. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 3.000,00 Euro geahndet werden.
Die Strafvorschriften des § 307 a SGB V sind meines Erachtens schwer nachweisbar.
Aber, wohl gemerkt, es kann ein Bußgeld von bis zu 3.000,00 Euro verhängt werden, dieses kommt auf die Gesamtrechnung, nämlich mit den nachzuzahlenden Beiträgen auch noch druff!
Und weißt du was, irgendwann fällt es auf und dann ist das Kind in den Brunnen gefallen!
Rossi hat geschrieben:Beiträge muss man selbstverständlich nachbezahlen und eine Anzeige wegen Betruges könnte auch noch drin liegen...
Upsela, hier werden wieder harte Geschütze aufgefahren.
Betrug ist für mich, wenn ich etwas beantrage und beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben mache. Dann ergaunere ich mir etwas in betrügerischer Absicht.
Hier ist der Sachverhalt doch ein wenig anders. Die studentische Pflichtversicherung ist bei Beginn nicht betrügerisch zustande gekommen, oder irre ich mich dort.
Heinreich hat allerdings die richtige Hausnummer in die Runde geworfen. Hiernach ist man (§ 206 SGB V) verpflichtet alle Änderungen mitzuteilen.
Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, dann handelt man ordnungswidrig im Sinne von § 306 SGB V. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 3.000,00 Euro geahndet werden.
Die Strafvorschriften des § 307 a SGB V sind meines Erachtens schwer nachweisbar.
Aber, wohl gemerkt, es kann ein Bußgeld von bis zu 3.000,00 Euro verhängt werden, dieses kommt auf die Gesamtrechnung, nämlich mit den nachzuzahlenden Beiträgen auch noch druff!
Und weißt du was, irgendwann fällt es auf und dann ist das Kind in den Brunnen gefallen!
Danke erstmal für die "Anständige" antwort.
Es geht mir wie gesagt nicht darum, dauerhaft "Mitarbeiter der Krankenkasse" zu hintergehen, wie mir oben unterstellt wird.
Wie du schon richtig vermutet hast, habe ich mir nichts "erschlichen" ich war und bin wirklich Student. Einen Leistungsnachweiß wollte die Krankenkasse nie sehen und die Studienbescheinigung haben sie immer ganz legal bekommen.
Aber bei einem geschätzen Einkommen von um den 12000€ dieses Jahr finde ich 1500€ für die Krankenversicherung nicht gerade wenig.
Wenn ich in einem halben Jahr sehe dass das ganze so läuft wie gehofft, melde ich mich natürlich an!
Kann ich mich einfach "melden" wenn ich meine Steuererklärung mache?
Vorher "sieht" die Krankenkasse ja eh nichts von meinen Einnahmen.
Mir geht es eben nur um den übergang wie ich das ganze am Sinnvollsten über die Bühne bringe, denn es ist sicher nicht so einfach in 6 Monaten wieder bei meinen Eltern "unterschlupf" zu finden.
Es gibt ja sicher irgendwelche übergangsfristen bis wann ich mich gemeldet haben muss oder so?
Schon schade was einem hier gleich unterstellt wird, als wenn ich jemand persöhnlich Schaden würde. Rein theoretisch könnte ich Wahrschenlich sogar noch 2 Jahre lang immer schön 1mal im Jahr meine Studi-Bescheinigung an die Krankenkasse schicken, da sicher nicht jeder Student überprüft wird, aber darum geht es mir ja weiß Gott nicht!
Und wenn wir hier über Betrug reden was mir unterstellt wird, dann kann ich genauso sagen das eure Bosse, die sich mal eben mehrere Tausend Euro mehr Geld in die Tasche stecken, die Betrüger sind. Und gleichzeitig eine ProKopfGebühr einführen

Zuletzt geändert von almoesi am 16.03.2010, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
Nee sorry,
Die gibt es leider nicht! Also keine Galgenfrist.
Entweder ist man hauptberuflich selbständig, oder man ist es nicht!
Was ist denn mit dem Studium, was überwiegt hier? Das Studium oder die Tätigkeit aus dem Gewerbe?
Ich sehe es immer neutral, versuche es zumindest!
Es gibt ja sicher irgendwelche übergangsfristen bis wann ich mich gemeldet haben muss oder so?
Die gibt es leider nicht! Also keine Galgenfrist.
Entweder ist man hauptberuflich selbständig, oder man ist es nicht!
Was ist denn mit dem Studium, was überwiegt hier? Das Studium oder die Tätigkeit aus dem Gewerbe?
Ich sehe es immer neutral, versuche es zumindest!
Rossi hat geschrieben:Nee sorry,Es gibt ja sicher irgendwelche übergangsfristen bis wann ich mich gemeldet haben muss oder so?
Die gibt es leider nicht! Also keine Galgenfrist.
Entweder ist man hauptberuflich selbständig, oder man ist es nicht!
Was ist denn mit dem Studium, was überwiegt hier? Das Studium oder die Tätigkeit aus dem Gewerbe?
Ich sehe es immer neutral, versuche es zumindest!
Also in den nächsten Monaten denke ich die Selbstständigkeit.
Habe meine Eintrag gerade noch editiert, kannst du ja vllt. nochmal lesen.
Also muss ich mich demnach jetzt sofort bei meiner Krankenkasse melden um nicht hinterher in Probleme zu kommen?
Aber ich muss ja wenigstens Zeit haben jetzt Termine zu machen und mich für eine Private Krankenkasse zu entscheiden!?
Re: Krankenkasse bei Studium + Selbstständigkeit
Die Frage war, was als Schlimmstes passieren kann. Und das kann neben der Beitragsnachzahlung eine Anzeige wegen Betruges sein, oder? Was hat das mit schwerem Geschütz zu tun? Die Frage war auch nicht, wie wahrscheinlich das ist.Rossi hat geschrieben:Upsela, hier werden wieder harte Geschütze aufgefahren.Beiträge muss man selbstverständlich nachbezahlen und eine Anzeige wegen Betruges könnte auch noch drin liegen...
Betrug ist für mich, wenn ich etwas beantrage und beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben mache. Dann ergaunere ich mir etwas in betrügerischer Absicht.!
almoesi hat geschrieben: Im Grunde wäre doch das "schlimmste" was passieren kann, das die Krankenkasse davon Wind bekommt (durch Informationen des Finanzamtes) und ich mich dann selbst versichern muss, oder muss man dann die Beiträge rückwirkend nach bezahlen?


MfG
ratte1
Gerade bei Studenten ist es doch oft Auslegungssache, ob die ihr Studum hauptberuflich und mit vollem Eifer oder nur so lala betreiben. Ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen wie viele Studenten als Student gemeldet sind und nebenbei sich ein goldenes Näschen verdienen, so lange bis es auffällt ... Da finde ich das Vorhaben, sich nach 6 Monaten zu melden, schon fast heldenhaft 

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