Promotion und GKV/PKV-Frage

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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miami
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Promotion und GKV/PKV-Frage

Beitragvon miami » 30.03.2010, 23:31

Hallo liebes Forum,

während meines Studiums war ich (leider...) in der PKV familienversichert.
Seit Oktober bin ich über meinen Arbeitgeber in der GKV pflichversichert. Ich möchte aber im Laufe des Jahres eine Promotion beginnen und habe zwei Fragen dazu:

1. wenn ich angestellt und als Promotionsstudent eingeschrieben bin. Gilt dann die Befreiung und ich muss zurück in die PKV oder gilt die Pflichtversicherung über den Arbeitgeber?

2. Eventuell ist eine Finanzierung nur über ein Stipendium möglich. Könnte ich mich bei der GKV freiwillig versichern (gesetz dem Fall dass nicht eh die Befreiung greift...)?

Sollte ich in die PKV müssen, gibt es da Tipps wo man sich günstig versichern kann? Meine bisherige erzählte was von 500,- Basistarif. Ganz schön happig....

Viele Grüße
mia

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Beitragvon Vergil09owl » 31.03.2010, 11:23

Im sine der GKV gilt die Promotion nicht als pflichtversicherungspflichtiger Tatbestand.
Jetzt ist die Frage wieviel verdienst du bei deinem Ag während der Zeit der Promotion?
2 Frage : Wie lange bist du beschäftigt? Endet die Beschäftigung?

miami
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Beitragvon miami » 31.03.2010, 11:41

Zur ersten Frage:
Wenn ich während der Promotion angestellt bin würde ich ca. 1100,- brutto bekommen
Bei einem Stipendium wären es 1000,-, nicht steuer,- und versicherungspflichtig

Zur zweiten Frage: Ich bin seit Oktober 09 beschäftigt, diese Beschäftigung endet vorrausichtlich Ende Juni, nach 9 Monate GKV

Gibt es eine Mindestzeit in der man in der GKV sein muss, um sich dort freiwillig zu versichern?
Meine PKV hatte gesagt, wenn ich innerhalb von 18 Monaten nach Austritt arbeitslos würde, käme ich zurück in die PKV. Ebenso wenn ich mit unter 400,- angestellt wäre. Das erscheint mir arg lang?

miami
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Beitragvon miami » 06.04.2010, 08:56

Hallo,

ich muss noch eine Frage anhängen:
Von der TKK bekomme ich mal die Auskunft, ein Promotionsstudium sei kein "ordentliches" Studium, bei dem die Befreiung gelte, und ich müsse nur über 400,- verdienen um bei ihnen pflichtversichert zu bleiben. Mal bekomme ich die Auskunft, ich müsse 12 Monate in der Kasse gewesen sein bevor ich mich als Promotionsstudentin anmelde und dann über 20 Std die Woche beschäftigt sein, um mich dann freiwillig bei ihnen versichern zu können.

Was stimmt denn nun?

Lg
mia

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Beitragvon Vergil09owl » 09.04.2010, 08:22

Also die Promotion ist kein ordentliches Studium mehr sondern dient dazu einen akademischen Titel zu erlangen.
Soweit so gut.
Wenn die Beschäftigung endet wäre denn zu prüfen ob eine freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V zustande kommt.
Vorrausetzung wäre denn ein Vorversicherungszeit von 12 Monaten, diese wäre denn nicht erfüllt.
Sobald eine Beschäftigung einen Bruttoverdienst in der Regelmäßigkeit von 401 € ausmacht bis 800 € ( Gleitzone) ist diese Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken -und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, dies löst denn die Versicherungspflicht aus.
Die Stundenzahl von über 20 Wochenstunden wäre denn unerheblich da ja die Versicherungspflicht vorliegt.
Es wäre jetzt denn also zu klären ob es zu einer Beschäftigung kommt oder nicht.
Grundsätzlich wäre wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr vorliegt die PKV wieder zuständig vergl. § 5 Abs. 9 SGB V

miami
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Beitragvon miami » 09.04.2010, 10:55

Dankeschön
Ich fasse nochmal zusammen, ob ich es richtig verstehe :)

Wenn ich 12 Monate in der GKV war kann ich mich dort freiwillig versichern, falls ich nicht mehr versicherungspflichtig angestellt bin. Unter 12 Monaten wäre die PKV zuständig

Wenn ich mich als Promotionsstudent einschreibe (egal ob jetzt oder erst nach 12 Monaten in der GKV) und über 401,- verdiene, bin ich pflichtversichert in der GKV

Was ich nicht ganz verstehe ist die Gleitzone. Was wenn ich brutto über 800,- verdiene?


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