Beihilfe & privat über Eltern - Übergangsregelung ab 25?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Mister Mitbewohner
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Beihilfe & privat über Eltern - Übergangsregelung ab 25?

Beitragvon Mister Mitbewohner » 04.05.2010, 13:19

Hallo!

Ich bin seit Jahr und Tag bei meiner Mutter privat und über die Beihilfe & privat (ARAG) versichert und seit 2004 Student.

Nun werde ich im Juni 25 und habe keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ich dachte, dass damit automatisch der private Mitversicherungsschutz entfällt und ich einfach und fröhlich in eine gesetzliche wechseln kann.

Jetzt habe ich aber gehört, es gäbe eine Übergangsregelung bis 27 für Immatrikulationen bis WS 06/07 (wo ich ja reinfalle), dass man weiter Beihilfe erhält.

1) Verhält es sich wirklich so?
2) Wo genau finde ich den zugehörigen Gesetzestext?
3) Wenn ich die Beihilfe länger bekomme, geht das dann automatisch auch mit der privaten Versicherung?
4) Wissen die ganzen Zuständigen überhaupt bescheid? Habe gehört, das sich Beihilfen oft querstellen.

Über rasche Hilfe wäre ich echt froh, da die Zeit langsam drängt, Maßnahmen zu ergreifen! Muss aber erst mal wissen, woran ich eigentlich bin.

PS: Ich habe keine Ahnung, ob für mich jemand damals eine Befreiung von er gesetzlichen Versicherungspflicht beantragt hat, habe sowas in Foren gefunden, aber keine Ahnung.
Zuletzt geändert von Mister Mitbewohner am 04.05.2010, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 04.05.2010, 13:33

Hallo,

in der Regel ist dieser Passus nicht in den Beihilfeverordnungn implementiert, sondern durch Erlasse bzw. RS geregelt. Ihre Beihilfe weiß meist nicht, wann Sie sich eingeschrieben haben, von daher rufen Sie dort an und fragen, was benötigt wird. In der Regel gibt es dort keine Probleme. Die PKV erfährt dies ebenfalls nicht automatisch, auch diese sollten sie über die verlängerte Beihilfe informieren.

Gruß
CM

Mister Mitbewohner
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Beitragvon Mister Mitbewohner » 04.05.2010, 14:06

Danke für die Antwort, CM! Ich werd mich an beide direkt wenden.
Meine Frage hat sich mittlerweile auch erübrigt, denn ich habe das zugehörige Gesetz ausfindig gemacht:

http://bundesrecht.juris.de/bbhv/BJNR032600009.html

Kapitel 7

Übergangs- und Schlussvorschriften


§ 58 Übergangsvorschriften

(3) Kinder der oder des Beihilfeberechtigten, die im Wintersemester 2006/2007 an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind, gelten abweichend von § 4 Abs. 2 längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zuzüglich der geleisteten Zeiten des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes als berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Übergangsregelung hat keine Auswirkung auf den Bemessungssatz der oder des Beihilfeberechtigten.


Da steht es also. Sehr gut. Habe schon meine Einschreibugsunterlagen kopiert und werd das der Beihilfe mal schicken mit Bitte auf Verlängerung, Versicherung dito. :-)

Hat sich also selbst geklärt, aber bestimmt wichtig für andere Studenten, die danach suchen!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 04.05.2010, 20:26

Wenn Sie Bundesbeihilfe beziehen stimmt die Passage, ansonsten gibt es die Erlasse/RS.


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