Ablauf Familienversicherung, Kassenwechsel
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn Du mindestens 18 Monate bei der bisherigen Kv versichert gewesen bist, dann hast Du keine Bindungsfrist mehr; d. h., Du kannst so wechseln.
Wenn Du allerdings einen Wahltarif gem. § 53 SGB V bei der alten Kv gewählt hast, bist Du insgesamt 36 Monate nach Abschluss des Wahltarifes noch an die alte Kv gebunden.
Wenn Du allerdings einen Wahltarif gem. § 53 SGB V bei der alten Kv gewählt hast, bist Du insgesamt 36 Monate nach Abschluss des Wahltarifes noch an die alte Kv gebunden.
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Neuer Fall
Hallo erstmal,
werde den thread mal wieder aus der Versenkung holen, da ich ein ähnlich gelagertes Problem habe.
Ich (26, Student bis Ende März; Arbeit seit April in der Schweiz) war bis Ende März über meine Mutter in der DebeKa versichert.
Ab April wollte ich mich dann slebst versichern (IKK-classic, GKV), welche meinen Antrag ablehnte mit der Begründung: Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland (Grenzgänger) suchen sie dich ne günstige Schweizer PV.
Gesagt, getan. Antrag bei VIVAO Sympanie gestellt, angenommen. Habe bereits Beiträge für April, Mai gezahlt.
Gestern (4.5.) Anruf der DeBeKa, wieso ich mich einfach woanders versichern würde, ich könnte doch nicht einfach so kündigen (hab denen meine neue versicherung geschickt um Abmeldungsbestätigung für neue KK zu erhalten). Die DeBeKa hätte ein Vorrecht mich zu versichern.
Hinzukommt, dass die DeBeKa bereits die Beiträge für April einfach abgebucht hat (bei meiner Mutter), sodass ich im Moment 2 Versicherungen habe (was ja eigentlich nicht geht).
Frage komm ich bei der DeBeKa einfach so raus, da ich dort nicht versichert sein möchte? Wo muss ich mich nun versichern?
Kann ich mich von der GKV befreien lassen?
werde den thread mal wieder aus der Versenkung holen, da ich ein ähnlich gelagertes Problem habe.
Ich (26, Student bis Ende März; Arbeit seit April in der Schweiz) war bis Ende März über meine Mutter in der DebeKa versichert.
Ab April wollte ich mich dann slebst versichern (IKK-classic, GKV), welche meinen Antrag ablehnte mit der Begründung: Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland (Grenzgänger) suchen sie dich ne günstige Schweizer PV.
Gesagt, getan. Antrag bei VIVAO Sympanie gestellt, angenommen. Habe bereits Beiträge für April, Mai gezahlt.
Gestern (4.5.) Anruf der DeBeKa, wieso ich mich einfach woanders versichern würde, ich könnte doch nicht einfach so kündigen (hab denen meine neue versicherung geschickt um Abmeldungsbestätigung für neue KK zu erhalten). Die DeBeKa hätte ein Vorrecht mich zu versichern.
Hinzukommt, dass die DeBeKa bereits die Beiträge für April einfach abgebucht hat (bei meiner Mutter), sodass ich im Moment 2 Versicherungen habe (was ja eigentlich nicht geht).
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Frage komm ich bei der DeBeKa einfach so raus, da ich dort nicht versichert sein möchte? Wo muss ich mich nun versichern?
Kann ich mich von der GKV befreien lassen?
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- Postrank7
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Hallo,
bei einer Beschäftigung im Ausland hilft ggf. die DVKA bei Fragen zur Krankenversicherung:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Wenn die Schweizer Krankenversicherung in Deutschland wie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland behandelt wird, ist vielleicht auch der folgende Link interessant:
http://www.krankenkassen.de/ausland/efo ... mular-106/
Wenn die Beschäftigung in der Schweiz endet, besteht dann ggf. (wieder) ein Wahlrecht zwischen GKV und PKV.
Die Kündigungsfristen in der deutschen PKV sind hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Gruß
RHW
bei einer Beschäftigung im Ausland hilft ggf. die DVKA bei Fragen zur Krankenversicherung:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Wenn die Schweizer Krankenversicherung in Deutschland wie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland behandelt wird, ist vielleicht auch der folgende Link interessant:
http://www.krankenkassen.de/ausland/efo ... mular-106/
Wenn die Beschäftigung in der Schweiz endet, besteht dann ggf. (wieder) ein Wahlrecht zwischen GKV und PKV.
Die Kündigungsfristen in der deutschen PKV sind hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Gruß
RHW
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