Studium USA, verheiratet mit einem Ami
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Studium USA, verheiratet mit einem Ami
Hallo..
hier mal kurz meine Situation:
Ich bin 20 Jahre alt, momentan über meine Eltern versichert.
Nun werde ich wohl innerhalb des nächsten halben Jahres in die USA ziehen und dort auch zur Schule gehen.
So weit ich weiss, kann ich bis 25 bei meinen Eltern mitversichert sein.
Jetzt das aber: mein Mann ist Amerikaner, kann ich dann meine deutsche Versicherung trotzdem behalten, wenn ich mal über dem großen Teich bin? (Als GreenCardHolder).
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Liebe Grüße
hier mal kurz meine Situation:
Ich bin 20 Jahre alt, momentan über meine Eltern versichert.
Nun werde ich wohl innerhalb des nächsten halben Jahres in die USA ziehen und dort auch zur Schule gehen.
So weit ich weiss, kann ich bis 25 bei meinen Eltern mitversichert sein.
Jetzt das aber: mein Mann ist Amerikaner, kann ich dann meine deutsche Versicherung trotzdem behalten, wenn ich mal über dem großen Teich bin? (Als GreenCardHolder).
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Liebe Grüße
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- Postrank7
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- Postrank7
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Es besteht für die Zeit in den USA kein versichrungsschutz durch die Deutsche KV, grundsätzlich gilt das Sie bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres in der Familienversicherung Ihrer Eltern bleiben können.
vergl § 10 Abs. 2 Nr 3 SGB V.
Im Rahmen der jährlichen Bestandspflege werden dann auch entsprechende Naschweise angefordert, Studienbescheinigungen usw.
Grundsätzlich werden Studiennachweise der US amirikanischen Unis anerkannt.
Das heißt sie leben uns studieren in den USA, haben haben keinen deutschen KV Schutz dort, mit der Wiedereinreise nach Deutschland besteht dieser Schutz wieder vergl § 3 SGB V.
god luck an a god jorurny
vergl § 10 Abs. 2 Nr 3 SGB V.
Im Rahmen der jährlichen Bestandspflege werden dann auch entsprechende Naschweise angefordert, Studienbescheinigungen usw.
Grundsätzlich werden Studiennachweise der US amirikanischen Unis anerkannt.
Das heißt sie leben uns studieren in den USA, haben haben keinen deutschen KV Schutz dort, mit der Wiedereinreise nach Deutschland besteht dieser Schutz wieder vergl § 3 SGB V.
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- Postrank7
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Hallo,
die Ehe an sich spielt für die Familienversicherung des "Kindes" seit 1989 keine Rolle mehr.
Ein anderes Problem ist aus meiner Sicht der gewöhnliche Aufenthaltsort. Die Familienversicherung in Deutschland ist nach § 10 SGB V nur möglich, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland besteht.
Die Heirat mit einem Amerikaner ist ein Indiz, dass keine Rückkehrabsicht nach Deutschland besteht (von Besuchen abgesehen).
Wenn es keine anderen gegenteiligen Indizien gibt, die für eine spätere (dauerhafte) Rückkehr nach Deutschland sprechen, endet m.E. die Familienversicherung mit der Ausreise in die USA.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Gruß
RHW
die Ehe an sich spielt für die Familienversicherung des "Kindes" seit 1989 keine Rolle mehr.
Ein anderes Problem ist aus meiner Sicht der gewöhnliche Aufenthaltsort. Die Familienversicherung in Deutschland ist nach § 10 SGB V nur möglich, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland besteht.
Die Heirat mit einem Amerikaner ist ein Indiz, dass keine Rückkehrabsicht nach Deutschland besteht (von Besuchen abgesehen).
Wenn es keine anderen gegenteiligen Indizien gibt, die für eine spätere (dauerhafte) Rückkehr nach Deutschland sprechen, endet m.E. die Familienversicherung mit der Ausreise in die USA.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Gruß
RHW
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- Postrank7
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Hallo,
die Unterhaltsberechtigung des "Kindes" gegenüber den Eltern bzw. dem Ehegatten spielt seit 1989 keine Rolle mehr (Punkt 2.1 des Rundschreibens vom 09.12.1988).
Das Einkommen des Ehegatten hat ebenfalls keine Bedeutung.
Das Einkommen eines PKV-Ehegatten spielt nur bei Mitgliedern eine Rolle.
Gruß
RHW
die Unterhaltsberechtigung des "Kindes" gegenüber den Eltern bzw. dem Ehegatten spielt seit 1989 keine Rolle mehr (Punkt 2.1 des Rundschreibens vom 09.12.1988).
Das Einkommen des Ehegatten hat ebenfalls keine Bedeutung.
Das Einkommen eines PKV-Ehegatten spielt nur bei Mitgliedern eine Rolle.
Gruß
RHW
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Die ehe habe ich gesehen, wie RHW schon geschreiben hat, das intressier nicht, nur denn wenn zb. das Enkelkind als Kind eines familienversicherten Kindes in die Fama aufgenommen werden soll denn schon.
Aber auch das intressiert denn nicht mehr.
ausserdem würde es mich nur denn weiter intressieren wennich Leistungen erbringen müßte, da abe in den USA keine Leistungen erbracht werden, so waht?
Aber auch das intressiert denn nicht mehr.
ausserdem würde es mich nur denn weiter intressieren wennich Leistungen erbringen müßte, da abe in den USA keine Leistungen erbracht werden, so waht?
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- Postrank7
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Hallo "Vergil09owl",
Bei orübergehenden Besuchen in Deutschland hätte es für die Kasse auch leistungsrechtliche Auswirkungen.
Im Übrigen interessiert sich der Prüfdienst Krankenversicherung (PDK) immer sehr genau dafür, ob alle Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. Die einzelne Kasse verschafft sich durch höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Vorteil zu Lasten der anderen Kassen.
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... a_RSAV.pdf
Gruß
RHW
außerdem würde es mich nur denn weiter intressieren, wenn ich Leistungen erbringen müsste, da aber in den USA keine Leistungen erbracht werden, so what?
Bei orübergehenden Besuchen in Deutschland hätte es für die Kasse auch leistungsrechtliche Auswirkungen.
Im Übrigen interessiert sich der Prüfdienst Krankenversicherung (PDK) immer sehr genau dafür, ob alle Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. Die einzelne Kasse verschafft sich durch höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Vorteil zu Lasten der anderen Kassen.
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... a_RSAV.pdf
Gruß
RHW
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Heisst das, dass ich ich weiterhin in Dland versichert bleiben kann,
unter der Vorraussetzung, dass "ich vorhabe, nach Dland zurückzukommen"?
Ich bin mir nicht sicher, wo ich mein Leben nach dem Studium fortführen werde?
Irgendwelche Tips, inwieweit ich in diesem Fall beweisen kann, dass ich nach Dland zurückkehre?
Die Kasse weiss ja nicht, dass mein Ami ist (was die Annahme nahelegt, dass ich drüben bleiben würde)...kann ich das einfach unter den Tisch fallen lassen, oder mach ich mich damit schon "strafbar"?
Danke für all die Antworten!
unter der Vorraussetzung, dass "ich vorhabe, nach Dland zurückzukommen"?
Ich bin mir nicht sicher, wo ich mein Leben nach dem Studium fortführen werde?
Irgendwelche Tips, inwieweit ich in diesem Fall beweisen kann, dass ich nach Dland zurückkehre?
Die Kasse weiss ja nicht, dass mein Ami ist (was die Annahme nahelegt, dass ich drüben bleiben würde)...kann ich das einfach unter den Tisch fallen lassen, oder mach ich mich damit schon "strafbar"?
Danke für all die Antworten!
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- Postrank7
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Hm, was heißen soll, du müßtest immer jedes Jahr bis zur vollendung des 25 Lebensjahres Nachweise bringen das du in den USa am studieren bist, kannst du das nicht fliegst du aus der Familienversicherung hier in Deutschland, eine Nachweis kann erbracht werden duchrch deine An undAbmeldung bei den Meldebehörden usw.
Die Kasse wird erst dann fragen wenn sie aufeinmal Rechnung aus St Pauls, Michigan bezahlen sollte , anstatt einer Rechnung der Johanniterklinik in Bonn z.B.
was oder Wie du das ganze gestaltet zeigt die Zukunft.
Am besten mal mit der Kasse reden.
Die Kasse wird erst dann fragen wenn sie aufeinmal Rechnung aus St Pauls, Michigan bezahlen sollte , anstatt einer Rechnung der Johanniterklinik in Bonn z.B.
was oder Wie du das ganze gestaltet zeigt die Zukunft.
Am besten mal mit der Kasse reden.
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