Wie versichern nach Beihilfewegfall mit 27?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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3kpo
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Wie versichern nach Beihilfewegfall mit 27?

Beitragvon 3kpo » 22.07.2010, 17:31

Hallo,

bei mir liegt folgenden Fall vor: Ich bin über meinen Vater bei der bayerischen Beamtenkrankenkasse mitversichert und zu 80% beihilfeberechtigt. Letzten Monat wurde ich 27 und die Beihilfe ist weggefallen. Also muss ich mich jetzt Vollversichern. Mein Studium endet Ende August. Der Typ von der Versicherung hat mir nen Kompakttarif angeboten für 91 Euro, was ich für den einen Monat ja auch zahlen kann. Jetzt hat er mir einen Antrag auf Vertragsänderung (von 20% auf Vollversicherung) geschickt auf dem der Antragssteller mein Vater ist und ich nur zu versichernde Person. Demnach muss mein Vater auch unterschreiben, was er aber nicht macht, weil er die Versicherung nicht bezahlen will. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich der Antragssteller bin? Muss mein Vater die Versicherung bezahlen? Wie gesagt ich bin 27 und bis Ende August noch in der Erstausbildung.

Vielen Dank schon mal!

Viele Grüße

3kpo

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 22.07.2010, 18:12

Es sollte kein Problem sein, dass Ihr Vertrag abgetrennt wird und Sie Versicherungsnehmer werden, reden Sie mit "dem Typ von der Versicherung".

Tipp am Rande "der Typ von der Versicherung" ist ähnlich nett formuliert wie "das Studentenpack, das mit 27 noch immer nicht arbeitet".

Gruß
CM

3kpo
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Beitragvon 3kpo » 22.07.2010, 18:29

Danke für die schnelle Antwort! Wie ist das denn eigentlich? Ist mein Vater noch verpflichtet die Versicherung zu zahlen. Ich hab schon mal versucht bafög zu bekommen. Bekomme ich aber nicht, weil meine Eltern zu viel verdienen. Nur was bringt mir das wenn meine Eltern viel verdienen und ich die Versicherung aus eigener Tasche zahlen muss?

Das mit dem "Typ" war nicht so unfreundlich gemeint wie es vlt rübergekommen ist

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 22.07.2010, 19:49

Ob Ihre Eltern noch unterhaltspflichtig sind eine Rechtsfrage, die wir nicht konkret beantworten dürfen (verbotene Rechtsberatung). Bitte googeln Sie mal nach diesem Themenkomplex. Kleiner Tipp, das Wort Regelstudiunzeit stellt einen Teil der Lösung dar ;-)

Ich gebe aber zu bedenken, dass wir über 2 Monate a 91€ reden!


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