Student + Selbstständig (naja, irgendwie)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Loewe2010
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Student + Selbstständig (naja, irgendwie)

Beitragvon Loewe2010 » 03.08.2010, 15:51

Hi,

ich habe ein kleines "Problem", wie jetzt ans Tageslicht gekommen ist. Ich bin 24 Jahre alt und bin seit 2006 Student und seitdem (vorher natürlich auch schon) bei meinem Vater in der Familienversicherung mitversichert. Ich war dann auch auf 400EUR-Basis angestellt, war alles kein Problem.

Seit Oktober letztes Jahr bin ich als Geschäftsführer in der Firma mit 750EUR angestellt. Bei der Firma bin ich neben meiner Mutter und meinem Bruder auch Gesellschafter.

Seitdem habe ich nicht daran gedacht, dass das Auswirkungen auf die KV haben könnte. Da mein Vater jetzt angeben soll, was ich letztes Jahr verdient hab, kam eben die Erinnerung, dass es da ja eine 400EUR Grenze gibt. Was ist nun zu tun?

Desweiteren bin ich auf keinen Fall hauptberuflich Geschäftsführer, sondern studiere hauptsächlich. Kann ich noch eine Studierenden KV abschließen, die beitragsmäßig ja gesetzlich geregelt ist, sollte ich bei einer PKV schauen, da ich auch an die Zukunft denke?

Was ist mit der Zeit seit Oktober? Muss ich mich da rückwirkend versichern lassen oder mit der alten KV reden ob man da irgendwas "drehen" kann?

Bin im Moment etwas ratlos und hoffe auf eure Hilfe. :)

Gruß
Loewe2010
Zuletzt geändert von Loewe2010 am 07.08.2010, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 15:47

Hallo,
vor einem Antwortversuch noch einige Nachfragen:
- Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit als Geschäftsführer? Und im 400-Euro-Job?
- Gibt es neben den 750 und den 400 Euro noch weitere Einnahmen?
- Werden in der Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt?
- Sind Ihre Mutter und Ihr Bruder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Als Arbeitnehmer oder Selbstständige? Hat die Krankenkasse oder die Rentenversicherung eine Prüfung der Versicherung der Gesellschafter vorgenommen?

Gruß
RHW

Loewe2010
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Beitragvon Loewe2010 » 07.08.2010, 19:07

Hi,
RHW hat geschrieben:vor einem Antwortversuch noch einige Nachfragen:
1.) Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit als Geschäftsführer? Und im 400-Euro-Job?
2.) Gibt es neben den 750 und den 400 Euro noch weitere Einnahmen?
3.) Werden in der Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt?
4.) Sind Ihre Mutter und Ihr Bruder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Als Arbeitnehmer oder Selbstständige? Hat die Krankenkasse oder die Rentenversicherung eine Prüfung der Versicherung der Gesellschafter vorgenommen?


zu 1.) In meinem Geschäftsführer-Vertrag steht drin, dass die Arbeit für die Firma sich nach den Arbeiten der Uni zu richten hat, Uni geht also vor. Ich arbeite aber selten mal 20h / Woche für die Firma.

zu 2.) Oh, da hab ich wohl was falsch erklärt: Ich bin nur noch als Geschäftsführer mit 750EUR angestellt. Die 400EUR waren davor, bis Mitte/Ende August 2009. Sonstige Einkünfte aus Arbeit habe ich nicht.

zu 3.) Ja, in der Firma sind auch andere Leute angestellt. Sinn meiner Anstellung ist unter anderem, dass ich - falls meine Mutter verhindert ist, da das Geschäft sich nicht nur auf Deutschland bezieht, und z.B. verreist ist - hier dennoch wichtige Entscheidungen abgesegnet werden können. Ich leite die Firma in keinster Weise eigenständig oder ähnliches.

zu 4.) Mein Bruder lebt nicht in Deutschland und ist auch nur Gesellschafter, nicht aber als Geschäftsführer angestellt. Er hat auch keinen Wohnsitz in D mehr. Hat somit (wohl) auch keine deutsche KKV mehr. Meine Mutter ist schon seit Ewigkeiten (> 25 Jahre) privat versichert. AFAIR hat die Rentenversicherung was gemacht, sicher bin ich mir aber nicht.

Gruß
Loewe2010

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 20:40

Hallo,
zunächst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt eine Beschäftigung vorliegt.
Kriterien einer Beschäftigung:
- Weisungsgebundenheit
- Eingliederung in den Betrieb
- angemessene Vergütung
- Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Zahlung von Lohnsteuer

Wenn eine Beschäftigung vorliegt (halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich), sind rückwirkend ab Oktober Studentenbeiträge nachzuzahlen (ca. 64 Euro mtl.). Falls noch nicht erfolgt, sind auch noch Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen (Nachzahlung überwiegend durch die Firma, zukünftig Hälfte AG und AN).

Wenn eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Kriterien sind hierbei:
- Beschäftigung von AN in der Firma
- Haupteinnahmequelle aus der Selbstständigkeit
- wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden
Hierbei fallen bei hauptberuflicher Selbständigkeit rückwirkend monatliche Beiträge von ca. 300 Euro an. (Bei nebenberuflicher Selbständigkeit wären es rückwirkend die Studentenbeiträge).

Die dritte Variante wäre eine familienhafte Mithilfe (weder Beschäftigung noch selbständige Tätigkeit).

Am besten nochmal ausführlich mit der Person beraten, die den Geschäftsführervertrag aufgesetzt hat (Steuerberater?).

Die Familienversicherung endet, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 365 Euro mtl. übersteigen. Ob bei einer familienhafte Mithilfe auch steuerpflichtige Einnahmen vorliegen, weiß ich nicht.

Wichtig ist, dass die Angaben beim Finanzamt und bei der Krankenkasse korrekt sind.

In solchen Situationen ist ein persönliches und zeitnahes Gespräch bei der Kasse häufig sinnvoll. Evtl. liegt auch eine Falschberatung des Steuerberaters vor (ggf. Ansprüche gegen dessen Haftpflicht?).

Gruß
RHW

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.08.2010, 22:29

Ich weiß nicht wie das die Kasse sieht,
für mich steht der Status Selbstständig fest.
Auf der sichersten Seite steht man jedoch nur wenn man über die Krankenkasse ein sogenanntes Feststellungsverfahren für oder eben gegen die Versicherungspflicht betreibt.
Es würde ein böses erwachen geben wenn die Versicherungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt
festgestellt würde. Annalog gilt das natürlich auch für die Rentenversicherung.
Gruß


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