Nachzahlung nach Exmatrikulation oder nach 25. Geburtstag?!?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Harmony
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Nachzahlung nach Exmatrikulation oder nach 25. Geburtstag?!?

Beitragvon Harmony » 18.08.2010, 15:57

Hallo ihr Lieben!

Ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse...

Zum Wintersemester 08/09 habe ich angefangen zu studieren - nach vier Semestern wurde ich zum 15.3.2010 exmatrikuliert und habe beschlossen erst einmal Pause zu machen und erst zum Wintersemester 10/11 weiter zu studieren.

Zu Anfang des Studiums wurde ich über meinen Vater familienversichert.

Im Juli hatte ich meinen 25. Geburtstag.

Ich habe kein festes Einkommen - außer einen 400 Euro Job bei dem gerade mal höchstens 300 Euro pro Monat raus springen und ich wohne noch bei meinen Eltern.

Soviel zum Verständnis :)

Anfang August jetzt - rund 4 Wochen NACH meinem 25. Geburtstag - hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt das ich schon seit meinem Geburtstag nicht mehr versichert bin weil ich das ja nun selbst machen müsste.

Ich habe dann zugestimmt mich rückwirkend zu meinem Geburtstag zu versichern und hab den Antrag unterschrieben hin geschickt.

Auf die Frage warum mir das niemand früher mitgeteilt hat habe ich keine Antwort erhalten...

Heute hab ich wieder eine E-mail bekommen, das ich das ganze nocheinmal ausfüllen muss weil ich ja schon seit 15.3. exmatrikuliert bin und mich zu diesem Datum rückwirkend versichern muss?! :shock:

Muss ich jetzt wirklich ein HALBES Jahr Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen?! Das wären doch bestimmt hunderte von Euro die ich definitv nicht habe!

Und wäre die Krankenkasse nicht verpflichtet mir rechtzeitig mitzuteilen das jetz dann meine Versicherung abläuft weil ich 25 werde?!

Sollten die nicht auch rechtzeitig zum Semester einen Nachweis verlangen das ich noch immatrikuliert bin um so etwas zu vermeiden?!

Ich sehe da irgendwie ein Versäumnis von deren Seite?!

Was kann ich denn jetzt machen?

Wäre es denn möglich zu sagen ich möchte z.B. erst ab 1.8. versichert sein und war halt dann einfach vom 15.3. bis 1.8. nicht versichert?!

Ich hoffe das war jetzt nicht zu viel...

Ich warte verzweifelt auf eure Antworten - hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen!

Liebe Grüße
Harmony

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.08.2010, 16:44

ob man Dich eine Woche vor oder vier Wochen nach dem 25. Geburtstag darüber informiert. Da sehe ich keinen Fehler drin.

Einen Fehler hast aber Du gemacht.


Du bist familienversichert gewesen. Jedes Jahr kommt da dieser Fragebogen, den Deine Eltern ausfüllen.

Danach bist Du dann KOSTENLOS familienversichert gewesen.

JEDE Änderung die zwischendurch passiert, ist von Deinen Eltern oder Dir zu melden. Und zwar UNVERZÜGLICH.

Also war die Exmatr. von Eurer Seite zu der Krankenkasse zu melden gewesen.

Die Krankenkasse hätte daraufhin die Familienversicherung im März 2010 eingestellt und eine beitragsfplichtige Mitgliedschaft hätte im März 2010 begonnen.

Harmony
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Beitragvon Harmony » 18.08.2010, 17:04

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich sehe da schon einen Unterschied - wenn man mich rechtzeitig informiert hätte, dann hätte ich mich drauf einrichten können - so muss ich nun nicht nur den aktuellen Beitrag zahlen, sondern auch den letzten nachzahlen - das ist insgesamt mehr als ich im Monat zur Verfügung habe!

Das ich KOSTENLOS mitversichert war, das weiß ich schon, aber überall läuft es so das man, falls nötig, aufgefordert wird regelmäßig eine Immatrikulationsbescheinigung zu schicken um eben so etwas zu vermeiden.

Meine Krankenkasse hat das nie gemacht und ich hab mir auch dabei nie etwas gedacht.
Wir haben auch nie irgendein Schreiben oder ähnliches erhalten in dem stand das wir solch einen Nachweis erbringen müssen - also woher soll ich denn wissen, das ich mich selbst versichern muss wenn ich kein eigenes Einkommen habe und sogar noch Zuhause lebe (abgesehen davon das ich sogar noch unter 25 war)?! Meine Mutter is ja auch mit familienversichert obwohl sie kein eigenes Einkommen hat?!

JETZT weiß ich das ich mich selbst versichern muss - aber das hätte man mir ja vielleicht früher mitteilen sollen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.08.2010, 21:52

Harmony hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort.

Ich sehe da schon einen Unterschied - wenn man mich rechtzeitig informiert hätte, dann hätte ich mich drauf einrichten können - so muss ich nun nicht nur den aktuellen Beitrag zahlen, sondern auch den letzten nachzahlen - das ist insgesamt mehr als ich im Monat zur Verfügung habe!

Das ich KOSTENLOS mitversichert war, das weiß ich schon, aber überall läuft es so das man, falls nötig, aufgefordert wird regelmäßig eine Immatrikulationsbescheinigung zu schicken um eben so etwas zu vermeiden.

Meine Krankenkasse hat das nie gemacht und ich hab mir auch dabei nie etwas gedacht.
Wir haben auch nie irgendein Schreiben oder ähnliches erhalten in dem stand das wir solch einen Nachweis erbringen müssen - also woher soll ich denn wissen, das ich mich selbst versichern muss wenn ich kein eigenes Einkommen habe und sogar noch Zuhause lebe (abgesehen davon das ich sogar noch unter 25 war)?! Meine Mutter is ja auch mit familienversichert obwohl sie kein eigenes Einkommen hat?!

JETZT weiß ich das ich mich selbst versichern muss - aber das hätte man mir ja vielleicht früher mitteilen sollen?


Hallo,
ich kenne es aus der Praxis folgendermassen.
Zu Beginn eines Studiums erhält der Student von seiner Krankenkasse eine Versicherungsbescheingung für die Einschreibung an der Uni oder Fachhochschule. Er muss nicht jedes Semester eine Neueinschreibung nachweisen - vielemehr muss die Fachhochschule/UNI der Kasse mitteilen dass das Studium beendet wurde (Exmatrikulation) - die Miteillungsverpflichtung hat der Betroffene allerdings auch.
Was die Erreichung der Altersgrenze (23 Jahre) für Arbeitslose Jugendliche angeht, so wird in der Regel die Kasse von sich aus tätig
(natürlich immer unter der Voraussetzung dass sie auch von der Arbeitslosigkeit weiss). Der Hauptversicherte, also Mutter oder Vater werden von der Kasse daraufhingewiesen dass der Anspruch auf Familienversicherung für das Kind endet und das eine Weiterversicherung bei der Kasse erfolgen kann. Es liegt schliesslich im Interesse der Kasse eine neues Mitglied und somit wietere Beitragseinnahmen zu erhalten.
Wenn der KAsse allerdings die entscheidenden Infos fehlen, dann kann sie auch nicht tätig werden.
Damit will ich nun beileibe nicht abstreiten dass es nicht auch so ist dass bei den Kassen Fehler gemacht werden (falsche Datenbestände oder fehlende Terminsetzung) kommt alles vor. Nur, das ändert nichts am Sachverhalt und führt grundsätzlich schon gar nicht dazu, dass die Kasse auf die Versicherung und damit auf die Beiträge verzichten müssen.
Es kann hier nur geraten werden, den Konsenz mit der Kasse zu finden
und eine verträgliche Ratenzahlung zu vereinbaren - das geht schon.
Viele Glück und alles Gute
Gruss
Czauderna


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