PKV hat sich nicht gemeldet bei Ablauf der Eltern-Mitversich

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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evamorn
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PKV hat sich nicht gemeldet bei Ablauf der Eltern-Mitversich

Beitragvon evamorn » 31.05.2007, 21:30

Hallo, ich hab michschon umgeguckt, aber für den speziellen Fall noch keine gute Lösung gefunden:
Ich bin 28 und meine Elternmitversicherung ist im Juli wegen des Kindergeldwegfalls erloschen, ohne das mich die private KV informiert hat.
Nun haben die sich gemeldet und gesagt, dass ich ja nicht mehr krankenversichert sei. In die gesetzliche kann ich noch nicht, da ich noch bis zum August immatrikuliert bin, mich also nicht arbeitslos melden kann. Eine Arbeit ist auch nicht so schnell zu finden.
Was sind nun die besten Möglichkeiten:
Kann ich mich jetzt noch als Student bei der Privaten anmelden zu günstigeren Konditionen?
Muss ich wirklich die vollen Gebühren rückwirkend an die PKV zahlen, obwohl sich mein Status ja seit dem 28ten Geburtstag geändert hat und die sich nicht gemeldet hatten?

Danke schonmal!
E.

Cassiesmann
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Re: PKV hat sich nicht gemeldet bei Ablauf der Eltern-Mitver

Beitragvon Cassiesmann » 31.05.2007, 21:58

evamorn hat geschrieben:Hallo, ich hab michschon umgeguckt, aber für den speziellen Fall noch keine gute Lösung gefunden:
Ich bin 28 und meine Elternmitversicherung ist im Juli wegen des Kindergeldwegfalls erloschen, ohne das mich die private KV informiert hat.

Erklären Sie mal, was Sie damit meinen? Geht es evtl. um Beihilfe (also für Beamte)?

Nun haben die sich gemeldet und gesagt, dass ich ja nicht mehr krankenversichert sei.

Warum, wurde die KV gekündet? Ich kenne es nur so, dass die vergünstigten Beiträge Wegfallen!

In die gesetzliche kann ich noch nicht, da ich noch bis zum August immatrikuliert bin, mich also nicht arbeitslos melden kann.

Bringt Ihnen nichts, da Sie mutmaßlich keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Über ALG I kommen Sie nicht in die GKV!

Eine Arbeit ist auch nicht so schnell zu finden.

Ggf 400.+X €-Job!


Was sind nun die besten Möglichkeiten:
Kann ich mich jetzt noch als Student bei der Privaten anmelden zu günstigeren Konditionen?

Ja, Ihnen bleibt, abgesehen von Ihrer bisherigen Kasse wenig über!

Muss ich wirklich die vollen Gebühren rückwirkend an die PKV zahlen, obwohl sich mein Status ja seit dem 28ten Geburtstag geändert hat und die sich nicht gemeldet hatten?


Verstehe ich nicht, Sie fallen doch erst im Juli aus der PKV, wie Sie oben geschrieben haben!

evamorn
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Beitragvon evamorn » 31.05.2007, 22:25

Hallo, danke schonmal für die sehr schnelle Antwort!


>>Ich bin 28 und meine Elternmitversicherung ist im Juli wegen >>des Kindergeldwegfalls erloschen, ohne das mich die private >>KV informiert hat.

>Erklären Sie mal, was Sie damit meinen? Geht es evtl. um >Beihilfe (also für Beamte)?

Naja ich war halt solange Kindergeld bezahlt wurde bei meinen Eltern mitversichert. Bis zum 27ten Jahr standardmässig plus 1 Jahr durch den Zivildienst. Dies endete im Juli letzten Jahres.
Daher wollte ich wissen, ob eine rückwirkende Forderung rechtmässig ist?



>>Nun haben die sich gemeldet und gesagt, dass ich ja nicht >>mehr krankenversichert sei.

>Warum, wurde die KV gekündet? Ich kenne es nur so, dass die >vergünstigten Beiträge Wegfallen!

Hmm, also war ich die ganze Zeit automatisch weiterversichert und die private KV hat keinen Zwang mich darauf hinzuweisen?
Es geht ja immerhin um einen großen monatlichen Betrag den es vorher nicht gab. Zudem hätte ich ja wegen der Statusänderung auch wechseln können.


>>In die gesetzliche kann ich noch nicht, da ich noch bis zum >>August immatrikuliert bin, mich also nicht arbeitslos melden >>kann.

>Bringt Ihnen nichts, da Sie mutmaßlich keine Beiträge in die >Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Über ALG I kommen >Sie nicht in die GKV!

Achso, ich dachte als Arbeitsloser hat man einen Rechtsanspruch bzw. ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV??

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 01.06.2007, 07:44

evamorn hat geschrieben:Hallo, danke schonmal für die sehr schnelle Antwort!


>>Ich bin 28 und meine Elternmitversicherung ist im Juli wegen >>des Kindergeldwegfalls erloschen, ohne das mich die private >>KV informiert hat.

>Erklären Sie mal, was Sie damit meinen? Geht es evtl. um >Beihilfe (also für Beamte)?


Naja ich war halt solange Kindergeld bezahlt wurde bei meinen Eltern mitversichert. Bis zum 27ten Jahr standardmässig plus 1 Jahr durch den Zivildienst. Dies endete im Juli letzten Jahres.
Daher wollte ich wissen, ob eine rückwirkende Forderung rechtmässig ist?



Und trotzdem weis ich nicht was Sie mit "Elternmitversicherung" meinen! Wie sind Sie denn Versichert? Sind Ihre Eltern ggf. Beamte? Unabhängig davon sehe ich bislang keinen Grund für irgendeine Rückforderung 27+Zivi = 28 und Sie sagten doch, Sie seien 28. Wenn der PKV alle Informationen vorliegen und diese trotzdem den falschen Beitrag genommen hat, ist das deren Problem!!


>>Nun haben die sich gemeldet und gesagt, dass ich ja nicht >>mehr krankenversichert sei.

>Warum, wurde die KV gekündet? Ich kenne es nur so, dass die >vergünstigten Beiträge Wegfallen!

Hmm, also war ich die ganze Zeit automatisch weiterversichert und die private KV hat keinen Zwang mich darauf hinzuweisen?
Es geht ja immerhin um einen großen monatlichen Betrag den es vorher nicht gab. Zudem hätte ich ja wegen der Statusänderung auch wechseln können.



Naja, es steht mutmaßlich im Vertragswerk drin, dass die Vergünstigung (welche auch immer ist mir bislang unklar) zum Zeitpunkt X weg fällt. Die Polizei ruft mich auch nicht an jedem Ortseingang an und teilt mir mit, dass ich 50 fahren muss. So viel zu "Müssen", es ist natürlich ein feines Zeichen, wenn eine Versicherung auf solche Umstände noch einmal hinweist.


>>In die gesetzliche kann ich noch nicht, da ich noch bis zum >>August immatrikuliert bin, mich also nicht arbeitslos melden >>kann.

>Bringt Ihnen nichts, da Sie mutmaßlich keine Beiträge in die >Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Über ALG I kommen >Sie nicht in die GKV!


Achso, ich dachte als Arbeitsloser hat man einen Rechtsanspruch bzw. ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV??



Klar, Sie werden nach dem Studium aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und somit kommen Sie nicht in die GKV. Willkommen im wahren Leben!

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Beitragvon evamorn » 01.06.2007, 16:27

So, nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch und ein wenig Recherche kann ich vielleicht ein paar Leuten aushelfen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden:

Zunächst einmal kurz zu den vermeintlichen obigen "Tipps":

Und trotzdem weis ich nicht was Sie mit "Elternmitversicherung" meinen! Wie sind Sie denn Versichert?

Vielleicht ist familienversichert (bei einer privaten Krankenversicherung) da der korrektere Ausdruck, aber eigentlich kann man da doch nichts so falsch verstehen?

Unabhängig davon sehe ich bislang keinen Grund für irgendeine Rückforderung 27+Zivi = 28 und Sie sagten doch, Sie seien 28. Wenn der PKV alle Informationen vorliegen und diese trotzdem den falschen Beitrag genommen hat, ist das deren Problem!!

Leider nicht ganz richtig, denn die Zahlung endet mit Vollendung des 28ten Lebensjahres (Vollendung des 27ten Lebensjahres + 1 Jahr Zivildienst).


Naja, es steht mutmaßlich im Vertragswerk drin, dass die Vergünstigung (welche auch immer ist mir bislang unklar) zum Zeitpunkt X weg fällt. Die Polizei ruft mich auch nicht an jedem Ortseingang an und teilt mir mit, dass ich 50 fahren muss. So viel zu "Müssen", es ist natürlich ein feines Zeichen, wenn eine Versicherung auf solche Umstände noch einmal hinweist.


Erstmal Glückwunsch für den duften Vergleich!
Man muss da wohl erstmal zwischen 2 Fällen unterscheiden (bezogen auf eine Übergangszeit in der man noch immatrikuliert ist):
Fall1: Man ist nicht mehr in der PKV versichert, da das Kindergeld ab einem bestimmten Alter weggefallen ist.
Also bezahlt man auch nix, man ist aber auch nicht mehr versichert und muss sich, falls man es zu spät bemerkt hat, erneut bei einer PKV versichern lassen (günstiger Studententarif sei Dank).
Fall2: Die PKV sagt, man war die ganze Zeit versichert, hat es aber versäumt zu bezahlen und die haben das auch nicht bemerkt. Zudem soll man den vollen Beitrag (kann 300€ monatlich sein) rückwirkend zahlen. Rechtlich gesehen nicht ganz koscher, da eine Statusänderung (Wechsel von familienversichert) und damit auch das Recht auf eine Kündigung vorlag. Woher soll ein Student das bezahlen? Zudem gibt es ja günstigere Studententarife zu denen man wechseln könnte!



Klar, Sie werden nach dem Studium aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und somit kommen Sie nicht in die GKV. Willkommen im wahren Leben!

Auch falsch, natürlich hat man einen Anspruch auf Alg2 und ist damit auch in einer GKV.
Siehe hier:


http://www.arbeitsagentur.de/nn_25768/N ... d-Nav.html


Ich hoffe mit meinem Fall einige Unklarheiten beseitigt zu haben.
E.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 01.06.2007, 18:29

evamorn hat geschrieben:Und trotzdem weis ich nicht was Sie mit "Elternmitversicherung" meinen! Wie sind Sie denn Versichert?

Vielleicht ist familienversichert (bei einer privaten Krankenversicherung) da der korrektere Ausdruck, aber eigentlich kann man da doch nichts so falsch verstehen?

Es gibt keine (beitragsfreie) Familienversicherung in der PKV! Ebenfalls ist mir unklar, welche Versicherung mit Ablauf des 27+Zivi den Beitrag ändert. Daher kann ich mit dieser "Eltern-/Familienversicherung nicht viel Anfangen! Bei welcher PKV in welchem Tarif sind Sie denn versichert?

Unabhängig davon sehe ich bislang keinen Grund für irgendeine Rückforderung 27+Zivi = 28 und Sie sagten doch, Sie seien 28. Wenn der PKV alle Informationen vorliegen und diese trotzdem den falschen Beitrag genommen hat, ist das deren Problem!!

Leider nicht ganz richtig, denn die Zahlung endet mit Vollendung des 28ten Lebensjahres (Vollendung des 27ten Lebensjahres + 1 Jahr Zivildienst).

Ja wann haben Sie denn Geburtstag? Was hat das mit Juli 2007 zu tun? Evtl. versteht Sie jemand anderes, das ich auf dem Schlauch stehe!


Naja, es steht mutmaßlich im Vertragswerk drin, dass die Vergünstigung (welche auch immer ist mir bislang unklar) zum Zeitpunkt X weg fällt. Die Polizei ruft mich auch nicht an jedem Ortseingang an und teilt mir mit, dass ich 50 fahren muss. So viel zu "Müssen", es ist natürlich ein feines Zeichen, wenn eine Versicherung auf solche Umstände noch einmal hinweist.


Erstmal Glückwunsch für den duften Vergleich!
Man muss da wohl erstmal zwischen 2 Fällen unterscheiden (bezogen auf eine Übergangszeit in der man noch immatrikuliert ist):
Fall1: Man ist nicht mehr in der PKV versichert, da das Kindergeld ab einem bestimmten Alter weggefallen ist.

[color=blue]Warum um Himmels willen Ende die PKV mit Wegfall des Kindergeld??? Das ist ggf. die GKV, nicht die PKV!!! Da ist was faul an der Geschichte!


Also bezahlt man auch nix, man ist aber auch nicht mehr versichert und muss sich, falls man es zu spät bemerkt hat, erneut bei einer PKV versichern lassen (günstiger Studententarif sei Dank).


Dann haben Sie eine sch... PKV!!!


Fall2: Die PKV sagt, man war die ganze Zeit versichert, hat es aber versäumt zu bezahlen und die haben das auch nicht bemerkt. Zudem soll man den vollen Beitrag (kann 300€ monatlich sein) rückwirkend zahlen. Rechtlich gesehen nicht ganz koscher, da eine Statusänderung (Wechsel von familienversichert) und damit auch das Recht auf eine Kündigung vorlag. Woher soll ein Student das bezahlen? Zudem gibt es ja günstigere Studententarife zu denen man wechseln könnte![/color]


Auch das Wort Statusänderung ist ein Wort aus der Welt der GKV! Wenn man von der PKV auf den Mehrbetrag hingewiesen wurde, hat man ein Widerspruchsrecht. Fehlt der Hinweis, ist es kritisch für die PKV die höheren Beiträge durchzusetzen. Hat man die Frist verpasst, hat man Pech gehabt und muss ordentlich Kündigen.



Klar, Sie werden nach dem Studium aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und somit kommen Sie nicht in die GKV. Willkommen im wahren Leben!

Auch falsch, natürlich hat man einen Anspruch auf Alg2 und ist damit auch in einer GKV.
Siehe hier:


http://www.arbeitsagentur.de/nn_25768/N ... d-Nav.html


Ich hoffe mit meinem Fall einige Unklarheiten beseitigt zu haben.
E.


Lol, Sie sprachen von ursprünglich Arbeitslosengeld = ALG I, da haben Sie keinen Anspruch drauf. Sie sprechen nun von ALG II (früher Sozialhilfe), die bekommen Sie, wenn Sie kein verwertbares Vermögen haben, keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt (nicht bei Eltern/Freundin wohnen) und eigentlich auch keine Eltern haben, die Sie unterstützen. Halten Sie sich für einen Sozialfall, wenn Ihre Eltern sich privat versichern (mutmaßlich entsprechendes Einkommen haben)??? Ich wette drauf, das wird so nix. Aber auch dafür gibt es Lösungen!

evamorn
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Beitragvon evamorn » 02.06.2007, 00:48

Es gibt keine (beitragsfreie) Familienversicherung in der PKV!

Betragsfrei hab ich nie gesagt. Der Betrag den mein Vater für mich zahlen musste ist halt nur ziemlich niedrig im Vergleich zum Volltarif oder zum Studententarif!

Ebenfalls ist mir unklar, welche Versicherung mit Ablauf des 27+Zivi den Beitrag ändert.

27 Jahre lang steht einem <1980 geborenen Kindergeld während der Ausbildung zu. Das verlängert sich dann um ein Jahr wegen Zivildienst. Das ist gekoppelt an die Beträge, die für mich in der PKV veranschlagt werden. Diesen Fall hab ich jetzt schon 1000mal in anderen Beiträgen gefunden und er ist nicht sehr selten.


Ja wann haben Sie denn Geburtstag? Was hat das mit Juli 2007 zu tun?

Da alle Termine (Kindergeldanspruch, etc.) mit dem Geburtstag gekoppelt sind und im Juli eine Änderung stattfand ist die Frage ja wohl obsolet.


Dann haben Sie eine sch... PKV!!!

Naja in dem Fall hab ich eher Glück gehabt und sogar Geld gespart. Fall 2 wäre mir nicht lieber gewesen!



Lol, Sie sprachen von ursprünglich Arbeitslosengeld = ALG I, da haben Sie keinen Anspruch drauf.

Nicht wirklich, ich sprach von einer Möglichkeit nach dem Studium Geld zu beziehen und in eine GKV zu rutschen. Sie sprachen von Arbeitslosengeld. Zudem fällt Alg II für mich eigentlich auch unter den Sammelbegriff Arbeitslosengeld, aber egal...

Sie sprechen nun von ALG II (früher Sozialhilfe), die bekommen Sie, wenn Sie kein verwertbares Vermögen haben, keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt (nicht bei Eltern/Freundin wohnen) und eigentlich auch keine Eltern haben, die Sie unterstützen.

Komischerweise kenn ich Leute, die Alg 2 bezogen haben, ohne das die Eltern dafür aufkommen mussten. Aber vielleicht können Sie Ihre Aussage ja durch einen informativen Link belegen? Zudem gibts Vermögens-Freibeträge, die nicht angegriffen werden!

Halten Sie sich für einen Sozialfall, wenn Ihre Eltern sich privat versichern (mutmaßlich entsprechendes Einkommen haben)??? Ich wette drauf, das wird so nix. Aber auch dafür gibt es Lösungen!

Es geht zum Glück nicht darum, für was ich mich halte oder auf was Sie Wetten abschliessen.


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