Studium, Schwangerschaft, Familienversicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

zworch
Beiträge: 2
Registriert: 25.08.2010, 13:24

Studium, Schwangerschaft, Familienversicherung

Beitragvon zworch » 25.08.2010, 13:42

Hallöchen,
ich bin 24 Jahre alt, studiere noch bis März, bin über meine Mutter familienversichert und schwanger (Entbindungstermin im Dezember). Im Januar werde ich 25. Bisher habe ich verschiedenste Ansätze von Bekannten gehört und brauche nun einen richtigen Rat. :?

Reintheoretisch müsste ich ja noch bis zum 25sten Geburtstag familienversichert bleiben können oder? Aber durch die Geburt meines Kindes im Dezember falle ich vorher schon raus? Bzw. es gibt Sonderregelungen, bei denen das Enkelkind mit in die Versicherung kann? Und das wär ja dann eh nur für einen Monat? :roll:
Ehrlich gesagt wollte ich, sobald ich mich selbst versichern muss, die Krankenkasse wechseln, daher möchte ich mich nicht an meine derzeitige wenden :wink:
Mein Lebensgefährte, ebenfalls Student und Vater des Kindes ist schon 29 und daher selbst gesetzlich versichert. Vermutlich wäre es am einfachsten unser Kind über ihn in eine Familienversicherung aufzunehmen? Eine Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits machen lassen. :)
Könnte / sollte ich mich vorsichtshalber schon vor dem Ablauf meines Familienversicherungsanspruchs gesetzlich selbst versichern? Und wie wäre das dann in Bezug auf den Mutterschutz? Ich gehe neben dem Studium auf Minijobbasis arbeiten, in 10 Wochen würde der Mutterschutz beginnen (also 6 Wochen vor Termin). Und würde eine Krankenkasse überhaupt eine Schwangere aufnehmen, wenn eigentlich noch eine Familienversicherung möglich ist?

Fazit: Inwiefern kann / soll / darf ich mich versichern, sobald ich Mutter werde? Inwiefern vereinfacht eine Familienversicherung Vater-Kind das Ganze? :?:

Hoffentlich habe ich alles verständlich dargestellt :oops: und schonmal herzlichen Dank für Tipps und Antworten :D

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.08.2010, 18:57

Jooh, bis zum 25. Lebensjahr verbleibst Du in der kostenlosen Familienversicherung, ergo bis Januar.


Die Geburt eines eigenen Kindes ändert daran nicht. Nein im Gegenteil Du packst das Kind auch noch in die Familienversicherung. Aber aufpassen, es ist kein Enkelkind im Sinne der Familienversicherung, sondern ein Kind eines familienversicherten Kindes. Hier bestehen nämlich erhebliche Unterschiede.

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 27.08.2010, 11:15

Hallo,
hier noch eine ausführliche Antwort:

Reintheoretisch müsste ich ja noch bis zum 25sten Geburtstag familienversichert bleiben können oder?

ein eindeutiges praktisches JA

Aber durch die Geburt meines Kindes im Dezember falle ich vorher schon raus?

Nein. Die Familienversicherung endet, wenn die alters- oder Einkommensgrenzen überschritten werden. Die Geburt des Kindes spielt (versicherungstechnisch) keine Rolle.

Bzw. es gibt Sonderregelungen, bei denen das Enkelkind mit in die Versicherung kann? Und das wär ja dann eh nur für einen Monat?
Ehrlich gesagt wollte ich, sobald ich mich selbst versichern muss, die Krankenkasse wechseln, daher möchte ich mich nicht an meine derzeitige wenden


Für die Versicherung des Neugeborenen gibt es viele Varianten:
- über den Vater ab Geburt
oder über den Großvater (als Kind eines familienversicherten Kindes) ab Geburt

Mit dem 25. Geburtstag ergibt sich folgende Änderung:
- über den Vater
oder
- über die Mutter
oder über den Großvater (aber nur wenn er das Kind überwiegend finanziell unterhält. Dafür ist bei der Kasse regelmäßig ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. M.E. keine gute Lösung)


Mein Lebensgefährte, ebenfalls Student und Vater des Kindes ist schon 29 und daher selbst gesetzlich versichert. Vermutlich wäre es am einfachsten unser Kind über ihn in eine Familienversicherung aufzunehmen? Eine Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits machen lassen.

Ja, sehe ich auch so. Gut ist es, wenn schon eine passende Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters existiert.

Könnte / sollte ich mich vorsichtshalber schon vor dem Ablauf meines Familienversicherungsanspruchs gesetzlich selbst versichern?

Das ist rechtlich nicht möglich. Man kann nur Mitglied werden, wenn die Familienversicherung endet.

Und wie wäre das dann in Bezug auf den Mutterschutz? Ich gehe neben dem Studium auf Minijobbasis arbeiten, in 10 Wochen würde der Mutterschutz beginnen (also 6 Wochen vor Termin).

Wenn der Minijob 6 Wochen vor dem Termin noch besteht, erhält man auf ANTRAG vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld:
http://www.mutterschaftsgeld.de/

Und würde eine Krankenkasse überhaupt eine Schwangere aufnehmen, wenn eigentlich noch eine Familienversicherung möglich ist?

rechtlich nicht möglich (wobei die Schwangerschaft aber nicht das Problem ist)

Fazit: Inwiefern kann / soll / darf ich mich versichern, sobald ich Mutter werde?

für die Mitgliedschaft ab 25 bereits jetzt informieren und ruhig schon im November den Antrag bei der Wunschkasse stellen (und ggf. im Dezember oder Januar dann noch nachträglich die Familienversicherung für das Kind beantragen)

Inwiefern vereinfacht eine Familienversicherung Vater-Kind das Ganze?

Ansichtssache

Gruß
RHW

zworch
Beiträge: 2
Registriert: 25.08.2010, 13:24

Beitragvon zworch » 27.08.2010, 16:11

Das war prima, danke :) Genau so brauchte ich die Antwort. Dann weiß ja jetzt, was zu tun ist und wie wir vorgehen werden. Danke vielmals.

Liebe Grüße
zworch


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste