Hallo Leute !
Ich war bei einer gesetzlichen Krankenkasse seit dem 25. Lebensjahr studentisch versichert und muss mich nun wahlweise freiwillig oder privat versichern, weil ich über 30 bin. Meine KV bietet mir nun für 6 Monate den "Absolvententarif" an; danach erfolgt eine "normale" freiwillige Versicherung. Daher meine Frage:
Darf ich zum Ablauf der 6 Monate den Vertrag wieder kündigen und den Versicherer wechseln oder bin ich bei Annahme des Absolvententarifs wieder für volle 18 Monate (bzw. bis zum Ende meines Studiums) an meinen Versicherer gebunden?
Man liest immer, eine Kündigung sei erst nach 18monatiger Mitgliedschaft möglich. Beginnt durch den Wechsel vom Studenten- in den Absolvententarif eine neue Mitgliedschaft?
Besten Dank schon mal und viele Grüße
Freiwillige Versicherung als Student / Kündigungsfrist
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Re: Freiwillige Versicherung als Student / Kündigungsfrist
Ja, wenn dann insgesamt eine mindest 18-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.grana hat geschrieben:Darf ich zum Ablauf der 6 Monate den Vertrag wieder kündigen und den Versicherer wechseln
s.obengrana hat geschrieben:bin ich bei Annahme des Absolvententarifs wieder für volle 18 Monate (bzw. bis zum Ende meines Studiums) an meinen Versicherer gebunden?
Nein.grana hat geschrieben: Beginnt durch den Wechsel vom Studenten- in den Absolvententarif eine neue Mitgliedschaft?
MfG
ratte1
Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Lage und finde es ziemlich interessant, dass scheinbar der Absolvententarif noch angeboten wird? Ich habe oftmals zu hören bekommen dass der abgeschafft wurde. Welche Krankenkasse macht das denn wenn ich fragen darf? Dann müsste ich bei derjenigen Kasse auch mal nachfragen, da meine Kasse sagt, dass sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht anders entscheiden könnten, als mir den vollen Tarif aufzubrummen.
Grüße
Reider
ich bin in einer ähnlichen Lage und finde es ziemlich interessant, dass scheinbar der Absolvententarif noch angeboten wird? Ich habe oftmals zu hören bekommen dass der abgeschafft wurde. Welche Krankenkasse macht das denn wenn ich fragen darf? Dann müsste ich bei derjenigen Kasse auch mal nachfragen, da meine Kasse sagt, dass sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht anders entscheiden könnten, als mir den vollen Tarif aufzubrummen.
Grüße
Reider
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