befreiung von zuzahlungen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

freiburgerin
Beiträge: 4
Registriert: 03.08.2010, 21:56

befreiung von zuzahlungen

Beitragvon freiburgerin » 29.08.2010, 21:51

hallo,

ich bin seit wenigen monaten selbst versichert als studentin, verdiene nichts. früher (z.zeit der familienversicherung) musste ich normal zuzahlen, da ja der verdienst meines vaters als grundlage galt. jetzt, wo ich selbst versichert bin und nichts verdiene, kann ich mich ja von den zuzahlungen befreien lassen. ich habe immer ziemlich hohe zuzahlungen wg. chronischer erkrankung.
ist die befreiung nur ab dem beginn der eigenen versicherung möglich (vermutlich) oder auch für die zuzahlungen, die ich zu beginn des jahres bei der früheren kk, also während der fam. versicherung, geleistet habe?
wenn man kein einkommen hat - liegt die zuzahlungsgrenze automatisch bei null (1% von 0€ = 0 €) oder gibt es einen "mindestbetrag"?

merci
f.

freiburgerin
Beiträge: 4
Registriert: 03.08.2010, 21:56

Beitragvon freiburgerin » 29.08.2010, 21:55

oder zählen zuschüsse meiner eltern für miete etc. auch als "einnahmen"?

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 12.09.2010, 20:36

Hallo,

es werden alle Einnahmen gezählt: kostenloses Wohnen,Unterkunft+Verpflegung, Unterstützungszahlungen von Angehörigen und Lebensgefährten ....

Von den Einnahmen vom 01. Januar bis 31. Dezember werden 1% bzw. 2% berechnet. Es werden dann auch alle Zuzahlungen in diesem Zeitraum angerechnet.

Gruß
RHW

freiburgerin
Beiträge: 4
Registriert: 03.08.2010, 21:56

Beitragvon freiburgerin » 19.09.2010, 00:49

unterkunft/verpflegung sind nicht kostenlos, sondern muss ich bezahlen - also keine einnahme, sondern ausgabe
eine "einnahme" ist auch, wenn meine eltern die miete bezahlen, aber nicht an mich, sondern den betrag direkt an den vermieter überweisen?
falls das persönliche budget genehmigt wird - das zählt hoffentlich nicht als einnahme? soll ja der eingliederung dienen und nicht der finanzierung der zuzahlungen...

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 19.09.2010, 16:20

freiburgerin hat geschrieben:unterkunft/verpflegung sind nicht kostenlos, sondern muss ich bezahlen - also keine einnahme, sondern ausgabe
eine "einnahme" ist auch, wenn meine eltern die miete bezahlen, aber nicht an mich, sondern den betrag direkt an den vermieter überweisen?
falls das persönliche budget genehmigt wird - das zählt hoffentlich nicht als einnahme? soll ja der eingliederung dienen und nicht der finanzierung der zuzahlungen...


Hallo,
es sind trotzdem grundsätzlich Einnahmen , bevor man etwas augeben kann muss man es entweder haben (Vermögen), verdienen (Arbeits) oder erhalten (Unterhalt oder sonstige Einnahmen, also auch z.B. ALG 1 oder ALG 2 usw.).
wenn man deiner Meinung folgen würde, dann wären die Nettoeinnahmen Berechnungsgrundlage - es sind aber die Bruttoeinkünfte.
Gruss
Czauderna

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 19.09.2010, 17:35

Hallo,

die Mietzahlung durch sie Eltern sind Einnahmen bzw. Unterstützungszahlungen und werden daher angerechnet.

Das persönliche Budget würde ich nicht anrechnen. Es ist aber in der Liste der beurteilten Einnahmen nicht aufgeführt.
Ausnahme: Wenn es (teilweise) eine anzurechnende Leistung ersetzt, würde ich es (teilweise) anrechnen.

http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915090

Gruß

RHW


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste