Ich bin als Doktorand momentan über eine BAT2a /2 Stelle sozialversicherungspflichtig angestellt und daher in der GKV (TK). Während meines Studiums war ich Privat versichert (Beamtenkind) und habe daher die entsprechende Befreiung von der Versicherungspflicht am Anfang des Studiums unterzeichnet. Ich wurde mit Ende des WS 06/07 exmatrikuliert.
Da ich nun ein Stipendium erhalte welches ja kein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen darstellt, ändert sich mein Versicherungsstatus. Zunächst sei noch angemerkt das ich mich wegen den Bedingungen des Stipendiums sofort wieder an der Uni einschreiben muss. Hieraus ergibt sich schon meine Fragen: Bleibt die "Befreiungserklärung von der Versicherungspflicht" für das Studium weiterhin bestehen? Wie wird ein Promotionsstudium mit neuer Einschreibung bezüglich Fachsemesterzahlen etc. für Versicherungen eigentlich gewertet?
Da meine Mitgliedschaft in den GKV durch die BAT Stelle nur 6 Monate beträgt, komme ich nicht auf die notwendige Vorversicherungsdauer für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Gibt es hier noch Möglichkeiten sich doch freiwillig gesetzlich zu versichern, eventuell doch über die Studentenversicherung, da ja eine neue Immatrikulation vorliegt?
Ich bin 26 und habe Zivildienst gemacht, gibt es vielleicht im Hinblick auf die Mitversicherung bei den Eltern (PKV/Beihilfe) noch irgend welche Optionen, wobei hier vermutlich von mir die Einkommensgrenze überschritten wird.
Für meine ehemalige PKV habe ich eine "kleine Anwartschafts-Versicherung" um wieder ohne Gesundheitsprüfung in die Kasse (DBV) zurück zu kommen. Wie sieht es denn mit der Selbstversicherung als Student bei der DBV aus, mit welchen Beiträgen muss man da ungefähr rechnen? Diese Versicherung scheint keinen direkten "Studententarif" o.ä. anzubieten, weiß da jemand etwas genaueres. Die Webseite gibt jedenfalls nichts her in dieser Richtung. Auf ein Angebot warte ich momentan noch.
Also das war die Auflistung meiner aktuellen Situation. Als Fragen bleiben: Gibt hier noch Optionen doch noch in der GKV bleiben zu können? Ist eine PKV mit zur GKV vergleichbaren Preisen/Leistungen möglich?
Versicherung bei Promotionsstipendium
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Re: Versicherung bei Promotionsstipendium
Hallo jens_m"
solche Konstellationen bezeichne ich als rosa rote bunte Kühe
Mein Tip: sofort an die Beihilfestelle der Eltern wenden:wenn von dort das Siegnal kommt das Sie den sogenannten Ortszuschlag ( Kindergeld) erhalten, haben Sie auch wieder Anspruch auf Beihilfe und somit können Sie Ihre PKV wieder aufleben lassen.
Gruß
solche Konstellationen bezeichne ich als rosa rote bunte Kühe

Mein Tip: sofort an die Beihilfestelle der Eltern wenden:wenn von dort das Siegnal kommt das Sie den sogenannten Ortszuschlag ( Kindergeld) erhalten, haben Sie auch wieder Anspruch auf Beihilfe und somit können Sie Ihre PKV wieder aufleben lassen.
Gruß
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Re: Versicherung bei Promotionsstipendium
DKV-Service-Center hat geschrieben:Mein Tip: sofort an die Beihilfestelle der Eltern wenden:wenn von dort das Siegnal kommt das Sie den sogenannten Ortszuschlag ( Kindergeld) erhalten, haben Sie auch wieder Anspruch auf Beihilfe und somit können Sie Ihre PKV wieder aufleben lassen.
Gruß
Hauptkriterium ist das Alter (27 + Wehr-/Zivildienst) bzw., wie erwähnt der Bezug von Kindergeld, darauf wird die Beihilfestelle verweisen.
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