Übergangszeit bis Studium?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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vanda
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Übergangszeit bis Studium?

Beitragvon vanda » 08.01.2011, 13:44

Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Versicherung und hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Erstmal zu meiner Person. Ich bin im September 2010 25 geworden und seitdem nicht mehr über die Familienversicherung versichert, sondern da ich Abitur auf dem 3.Bildungsweg gemacht habe als Schüler/Student versichert worden. Bei der GEK/Barmer übrigens.
Als ich dann dort war um mich als Schülerin versichern zu lassen, hatte ich extra nachgefragt, was dann passiert wenn ich mein Abitur habe und ob ich dann noch als Schüler/Studentin versichert bleibe bis zum Studienbeginn. Denn mein Abitur habe ich jetzt im Dezember gemacht. Die Frau dort sagte mir, dass wäre kein Problem, weil das ja klar wäre, dass mein ein Studium erst zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr beginnen kann, das würde dann als Übergangsphase gewertet und ich müsse mich dann ja eh melden wenn ich das Studium beginne.
Nun hat mir aber eine andere Frau von der GEK/Barmer einen Brief geschickt, dass ich mich freiwillig versichern muss, weil ich nur als Schüler/Student versichert werde/bin wenn ich ich auch irgendwo eingeschrieben bin. Und die Aussage von der anderen Kollegin wäre falsch.
Stimmt das? Denn kurz bevor sie mir das gesagt hatte, rief mich nämlich eine weitere Kollegin von ihr an und hat gefragt wie meine aktuelle Situation ist und was ich in Zukunft vor habe und meinte sie würde das vermerken, dass ich studieren werde und noch warte.
Beim Arbeitsamt war ich auch schon, weil ich mir das gar nicht leisten könnte jetzt. Die haben mir gesagt, dass mir keine Unterstützung zu steht, weil ich ja studieren will und damit gar nicht "für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe".
Die Versicherung als Schüler/Studentin haben bisher meine Eltern noch übernommen für die paar Monate, aber die freiwillige Versicherung ist ja mehr als das doppelte jetzt (von 64€ und ein paar gequetschte auf 145€)
Also stimmt das? Muss ich wirklich in die freiwillige Versicherung und kann nicht so etwas wie eine Übergangszeit bis zum Studium haben?

Ich danke schon mal für alle Auskünfte

mit freundlichen Grüßen

vanda

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Beitragvon Vergil09owl » 08.01.2011, 14:32

Hallo grundsätzlich hat Sie Recht, die Versichrungspflicht als student beginnt erst mit der Einschreibung als Studentin, also mit Semesterbeginn,
die Pflichtversicherung als Auszubildener des 2 Bildungsweges endete mit Erhalt des Reifezeugnisses, also des Abiturzeugnisses.
Die Zeit zwischen dem Ende der Versicherungspflicht als Auszubildender des 2 Bildungsweges und als Student ist ein Zwischenzeitraum. Aber in dieser Zeit besteht grudnsätzlich ein anspruch auf Arbeitslosengeld )1 oder 2 weil du ja grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts, kommt jetzt darauf an wann du studieren willst. also zum 01.02 oder zum 01.03.11.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.01.2011, 14:33

grunddsätzlich, pardon

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Beitragvon vanda » 08.01.2011, 14:45

ich kann ja leider erst zum Wintersemester studieren, also zum 1.10.
hätte gerne schon im Sommersemester angefangen, aber es wird ja so gut wie nichts angeboten zum Sommersemester.
ALG I steht mir nicht zu, weil ich ja nicht gearbeitet habe und daher auch nix eingezahlt hab sozusagen.
Ich versuche zur Zeit auch irgendwo wenigstens einen 400€ Job zu finden, aber da ich etwas weg vom Schuss wohne ist das gar nicht mal so einfach.
Mit dem ALG II muss ich wohl nochmal nachfragen, weil wie gesagt man hat mir da gesagt ich hätt ja nicht vor langfristig auf den Arbeitsmarkt zu kommen und daher "fall ich quasi weg" oder so.

Aber vielen Dank für deine Auskunft.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.01.2011, 15:05

Es gelten die gleichen Vorraussetzungen für ALG I oder II, in dem Fall sogar gilt der Leistungsbezug nach § 19, 20 SGB II weil du ja dem Arbeitmarkt zur Verfügung stehts und auch einen Job suchst.
Somit ist grundsätzlich die ARGE / Jonter für dich zustädnig und es tritt eine entsprechende Versicherungspflicht ein, meiner Meinung nach.

Aber vieleicht wissen hier die Kollegen noch einen anderen WEG.

vanda
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Beitragvon vanda » 08.01.2011, 15:16

noch eine kurze Frage ich hoffe ich nerve nicht.
Ich habe gehört, dass es auch die Möglichkeit gäbe, dass ich ein Praktikum mache 3 oder auch 6 Monate je nachdem und dann würde die Arge, die Versicherungsbeiträge übernehmen für diese Zeit?
ich meine, "blöde rumsitzen" will ich ja jetzt auch nicht und das Praktikum würde mir ja auch später sicher etwas bringen beim Studium. Ich möchte nämlich eigentlich gern Tiermedizin oder Biologie studieren, da schadet Praxis ja nie, auch wenns jetzt nicht direkt angerechnet wird vermutlich.
Wäre das auch eine Möglichkeit für mich? Oder bin ich da falsch informiert mit dem Praktikum?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 09.01.2011, 09:44

Wenn es denn ein berufspraktisches Praktikum sein sollte, aber das müßte denn mit der ARGE geklärt werden.

vanda
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Beitragvon vanda » 10.01.2011, 11:10

blöde Frage, aber was wird denn so als berufspraktisch definiert?

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Beitragvon Vergil09owl » 10.01.2011, 20:10

Alles was dazu dient das du einen Beruf ergreifen kannst und ggf im Sinnde des BBIG dazu dient eine beruflichen Abschluss zu erzielen.


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