Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin beihilfeberechtige Studentin (25 Jahre, da 2006 eingschrieben noch beihilfeberechtigt) und derzeit im Urlaubssemester. Nun hat es sich diesen Monat ergeben, dass ich zwei 400 Euro Jobs nachgehen kann. Zusammen komme ich im Monat auf etwa 480 Euro (leider zuviel). Da ich mich im Urlaubssemester befinde, bin ich deswegen sozialversicherungspflichtig, in beiden Jobs. Meinen Zweitjob werde ich übrigens nur 6 Monate haben.
Bis dahin ist mir ja noch alles klar. Allerdings bin ich ja bei der Beihilfe familienversichert zu 80 % und bei der PKV zu 20% versichert. Ich befinde mich gerade in einer Verhaltenstherapie, dessen Kostenübernahme die Beihilfe gerade prüft (sollte aber kein Problem sein, da die Beihilfe bei einer Verhaltenstherapie auf jeden Fall 10 Sitzungen ausser den 5 probatorischen zahlt).
Wenn ich jetzt also versicherungspflichtig bin und mich im Urlaubssemester befinde, wie ist das dann mit der Beihilfe und der PKV? Bin ich da dann immer noch versichert? Oder muss ich den Antrag jetzt bei der GKV stellen? Da wäre dann das Problem, dass meine Therapeutin keine kassenärztliche Zulassung hat und ich keine Lust habe, mit einer Therapie nochmal von vorne anzufangen bei irgendeinem anderen Therapeuten.
Im Urlaubssemester bin ich doch beihilfeberechtigt, oder nicht?
Meine Arbeitsstunden übersteigen pro Woche übrigens die 20 Stunden nicht. Außerdem bin ich ab Oktober ja wieder "ordentlicher" Student.
Beantragt habe ich das Urlaubssemester wegen eines nicht vorgeschriebenen Praktikums.
Ich bin total durcheinander und weiß gar nicht mehr weiter! Ich hoffe, jemand kann mir helfen? Im Internet finde ich zu diesem Thema nichts und die Beihilfe ist so schwer zu erreichen.
Viele Grüße und Danke im Voraus
Eileen
Studentin im Urlaubssemester über 400 €, Beihilfe
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wenn du nicht eingeschriebene studentin bist und versicherungspflichtig wirst, muss dich der arbeitgeber der krankenkasse melden. auch wenn deine beihilfestelle schwer zu erreichen ist, würde ich mich dann trotzdem daran wenden. solltest du deine private versicherung während des urlaubssemesters nicht fortführen können, dann mache auf jeden fall eine anwartschaftsversicherung. sonst wirst du die nächsten jahre keine private versicherung mehr bekommen.
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