Ende der Familienversicherung - wann Wiedereintritt möglich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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eurostarter
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Ende der Familienversicherung - wann Wiedereintritt möglich?

Beitragvon eurostarter » 18.07.2007, 22:33

Hallo,

ich bin Student, familienversichert und verdiene monatlich 400 € aus einem Minijob.

Nun werde ich ein dreimonatiges Pflichtpraktikum absolvieren, in dem ich nochmals 400 € verdiene, also komme ich in den drei Monaten auf 800 € Gesamtverdienst. Soweit ich das richtig verstanden habe, endet damit wegen Überschreitung der 400-Euro-Verdienstgrenze die Familienversicherung und ich muss mich selbst studentisch krankenversichern.

Nun meine Frage, für welchen Zeitraum muss ich mich selbst versichern? Kann ich mich jetzt studentisch versichern, und nach Beendigung des Praktikums in drei Monaten wieder in die Familienversicherung zurück? Oder muss ich mich für das ganze Jahr selbst versichern? Muss ich gar Beiträge nachzahlen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.07.2007, 15:00

Tja, meines Erachtens bleibt der erste Mini-Job weiterhin versicherungsfrei.

Der Praktikumsbetrieb muss Dich hingegen - da ein weiterer Mini-Job ausgeübt wird - als Pflichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte) melden und die Beiträge an die KV/PV abführen. Die Hälfte muss der Betrieb zahlen und die andere Hälfte wird Dir vom Lohn abgzogen. Deine Familienversicherung endet damit.

Nach Beendigung des Praktikums muss der Betrieb Dich wieder abmelden und Du solltest dann wieder ein Antrag auf Festellung der Familienversicherung stellen.


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