Dringend: Student und Traineestelle: PKV weiterhin möglich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

maus
Beiträge: 1
Registriert: 08.08.2007, 13:42

Dringend: Student und Traineestelle: PKV weiterhin möglich?

Beitragvon maus » 08.08.2007, 14:13

Mein Fall ist etwas ungewöhnlich und ich bekomme einfach keine klare Aussage, ob ich in der PKV bleiben kann.

Ich habe mich zu Beginn meines Erststudiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, da ich über meine Eltern privat versichert war. Nach Studienende war ich zwangsweise 2 Jahre in der GKV und bin sofort nach Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze wieder in die PKV, in der ich nun seit 13 Jahren bin. Von diesen 13 Jahren war ich 11 Jahre angestellt (immer über der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze) und die letzten 2 Jahre als Freiberufler selbstständig tätig (während dieser Zeit habe ich auch wieder ein Studium aufgenommen).

Nun möchte ich etwas ganz anderes machen (bei dem ich aber auch mein Erststudium weiternutze) und eine 2-jährige Traineeausbildung als Berufsschullehrerin machen. Dort bekommen wir ein "normales" Gehalt nach TV-L gezahlt (wie Vollzeitangestellte; nicht wie Refereandare und daher nicht beihilfeberechtigt), haben aber nur eine Unterrichtsverpflichtung für 12 Stunden/Woche im 1.Jahr und 18 Stunden/Woche im 2.Jahr. Ich werde weiterhin als Studentin eingeschrieben bleiben und Vorlesungen für ein Erweiterungsfach besuchen.

Ist nun mein Verständis korrekt, dass ich aufgrund meiner Befreiung vom Beginn des Erststudiums in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung von nur 12 bzw. 18 Stunden zumindest von der GKV befreit bin, da die verpflichtende Unterrichtungszeit ja unter 20 Stunden/Woche liegt.

Für mich ist es wichtig, dass ich in der PKV bleiben kann (ich zahle dort ganz normale Beiträge, da ich für die Studentenversicherung zu alt bin), da ich bei einem Wechsel in die GKV plus Zusatzversicherung und Anwartschaft für meine GKV effektiv mehr bei weniger Leistung zahlen würde. Zudem ist bei erfolgreicher Ableistung der Traineezeit eine Verbeamtung im Anschluß an die Traineezeit vorgesehen.

Da ich von der GKV einfach keine vernünftige Antwort bekomme (anscheinend ist mein Fall für sie zu kompliziert; einmal heißt es versicherungspflichtig, dann wieder nicht), wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, ob meine Beurteilung korrekt ist.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.08.2007, 19:31

Ist nun mein Verständis korrekt, dass ich aufgrund meiner Befreiung vom Beginn des Erststudiums in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung von nur 12 bzw. 18 Stunden zumindest von der GKV befreit bin, da die verpflichtende Unterrichtungszeit ja unter 20 Stunden/Woche liegt


Nee, glaube ich nicht. Es hat auch nichts mit der Stundenzahl zu tun. Es kommt einzig und allein darauf an, ob die Grenze von 400,00 Euro (Geringsfügigkeitsgrenze) überschritten wird. Ich gehe mal davon aus, dass der Brutto-Lohn über 400,00 Euro monatlich liegt.

Also bist Du aus dieser Beschäftigung zunächst einmal gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig.

Jetzt kommt aber noch die Besonderheit hinzu, dass Du als Student gleichzeitig auf Antrag von der Versicherungspflicht derzeit befreit bist; richtig.

So wie ich das sehe hast Du ganz gute Karten. Es kommen nämlich noch die Bestimmungen des § 6 SGB V ins Boot.

Die entscheidende Grundlage dürfte § 6 Abs. 3 SGB V sein. Hier heisst es:

(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Da Du offensichtlich befreit bist, gilt dieses ebenfalls für die Beschäftigung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Aber noch einmal vernünftig nachbohren bei der Krankenkasse.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Dringend: Student und Traineestelle: PKV weiterhin mögli

Beitragvon DKV-Service-Center » 08.08.2007, 19:59

Hallo maus

[quote]Mein Fall ist etwas ungewöhnlich und ich bekomme einfach keine klare Aussage, ob ich in der PKV bleiben kann.[/quote]

und wie es aussieht hier auch nicht :-)


[quote]Dort bekommen wir ein "normales" Gehalt nach TV-L gezahlt [/quote]

Diese Aussage normales Gehalt veranlasst mich zu der Behauptung, dass für 3 Jahre wieder die Versicherungspflicht beginnt.

Dreh und Angelpunkt ist dieser Job ist selbiger versicherungspflichtig
s.O.

Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.08.2007, 23:15

Wobei - meines Erachtens - der Dreh- und Angelpunkt ist, ob Maus aufgrund des Studiums noch von der Versicherungspficht befreit ist?!?!?

Wenn dieser Tatbestand erfüllt ist und er während des Studiums - als Student von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit - dann gilt doch § 6 Abs. 3 SGB V.

Will heissen, die Beschäftigung - die den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllt - ist auch versicherungsfrei.

Solche Konstellationen sind Ringeltauben und fordern eine erbsenzählerei bzw. ein sog. köddelanspitzen!!!


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste