befreiung von gesetzlichen

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maggies friend
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befreiung von gesetzlichen

Beitragvon maggies friend » 10.08.2007, 03:15

hallo ihr,

ich bin neu bei euch, und habe direkt mal eine (für mich) wichtige frage.
folgende situation:

ich habe vor zwei jahren ein studium begonnen und mir hierfür von der aok eine befreiung von der gesetzlichen krankenversicherung geholt. (heißt diese bescheinigung so? ich denke aber ihr wisst, was ich meine).

nun habe ich dieses studium geschmissen und fange im oktober in einer anderen stadt ein anderes studium an. bei der immatrikulation muss ich nun logischerweise diese bescheinigung wieder vorlegen.

nun habe ich folgendes problem:
mein vater, bei dem ich alle wichtigen unterlagen liegen hatte, hat letztes jahr im rahmen seines umzugs ausversehen -meinen- ordner ins altpapier geschmissen, da er ihn verwechselt hatte mit einem alten seiner ordner. da waren meine ganzen alten schulzeugnisse, versicherungspapiere usw drin - was so weit zwar ärgerlich aber nicht ganz so wild ist, ABER eben auch diese bescheinigung über die befreiung.

meine frage: es muss doch möglich sein, sich nochmal von der örtlichen krankenkasse eine bestätigung darüber, dass man befreit ist, geben zu lassen?! wenn ich da hin gehen und sagen würde, ich brauche diese befreiung, würden die ja sehen, das ich schon befreit bin, das heißt bei denen ist diese information ja gespeichert. das lässt sich doch bestimmt nochmal ausdrucken?

ich bin mir etwas unsicher, weil mir meine mutter damals sagte ich müsse auf diesen zettel gut acht geben, da ich ihn nicht wieder bekomme.

allerdings wäre es doch ein unding, dass ich nun trotz befreiung gesetzlich "zwangs"versichert werde, nur weil durch einen unfall dieser wisch verschollen ist - woran ich selbst ja noch nicht einmal schuld bin ?

vielleicht hatte meine mutter auch unrecht, und man kann sich diese befreiung einfach nochmal geben lassen?

für antworten wäre ich sehr dankbar.

danke im voraus!

liebe grüße, maggies friend

Cassiesmann
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Re: befreiung von gesetzlichen

Beitragvon Cassiesmann » 10.08.2007, 08:16

maggies friend hat geschrieben:.

meine frage: es muss doch möglich sein, sich nochmal von der örtlichen krankenkasse eine bestätigung darüber, dass man befreit ist, geben zu lassen?! wenn ich da hin gehen und sagen würde, ich brauche diese befreiung, würden die ja sehen, das ich schon befreit bin, das heißt bei denen ist diese information ja gespeichert. das lässt sich doch bestimmt nochmal ausdrucken?


Gehen Sie zur AOK und lassen Sich die Befreiung noch einmal ausdrucken!

Die wenigsten Papiere sind unersetzlich ;-)

maggies friend
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Beitragvon maggies friend » 10.08.2007, 11:43

das hätte ich ja auch gedacht, aber meine mutter meinte das geht nicht so einfach, das gäbe probleme.
hätte sie wohl damals gehabt.

maggies friend
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Beitragvon maggies friend » 13.08.2007, 06:56

falls es wen interessiert (falls jemand mal seine befreiung verliert) :

ich habe mal bei der aok hier an meinem (noch-)studienort angerufen, welche mir bestätigt hat, dass sie dieses dokument -nicht- einfach nochmal ausdrucken können. ich müsste zu genau der aok-stelle gehen, die mir das damals ausgestellt hat und mir eine kopie von der (zweiten) ausfertigung der befreiung geben lassen, die diese vor ort in meiner akte liegen hat.

einfach nochmal ausdrucken geht also wirklich nicht *seufz*
ohmann ist das kompliziert alles... willkommen in deutschland.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.08.2007, 07:29

Möglichkeit 2, lassen Sie sich von einer anderen Kasse befreien, evtl. merkt die es nicht und ruhe ist!


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