Bald Student, KV erforderlich aber keine vorhanden - was tun

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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antibiotik
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Bald Student, KV erforderlich aber keine vorhanden - was tun

Beitragvon antibiotik » 24.08.2007, 23:42

Hallo zusammen,

als ich vor paar Jahren gearbeitet habe, war ich ganz normal selbständig gesetzlich krankenversichert. Vor zwei Jahre bin ich auf die FOS um das Abi nachzuholen. Nachdem ich keine Eltern habe, besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung nicht. In diesem Zeitraum erhielt ich Weisenrente und der Träger hat auch die KV bezahlt.

Nun habe ich das Abi und werd im Oktober mit dem Studium beginnen. Die Weisenrente wird seit dem Ende der Schulzeit nicht gezahlt und meine KV hat die Versicherung stillgelegt, mir allerdings angeboten eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich nun, wieder versichert zu sein und was bedeutet es für mein Geldbeutel? Die Versicherung brauche ich auch, damit die FH mich nimmt.

Danke

Grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 25.08.2007, 11:03

Hallo,

mit Beginn des Studiums bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung erstmal pflichtversichert, vorausgesetzt du bist noch keine 30 Jahre alt. Unter 30 Jahre kannst du dich in der studentischen Krankenversicherung bei deiner Krankenkasse versichern. Das kostet 58,49 EUR im Monat. Kannst dich aber auch von der Pflicht befreien lassen und dich privat versichern.

Falls du schon über 30 Jahre alt bist, bleibt dir nur die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse (ca. 140 EUR mtl.) oder eine private Versicherung. Privat kostet ca. 70-80 EUR (Männer) oder das Doppelte (Frauen).

antibiotik
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Beitragvon antibiotik » 25.08.2007, 12:34

Hallo,

ne bin noch keine 30.
Ich brauche aber für die Immatrikulation eine Bescheinigung, dass ich versichert bin. Kann ich bereits jetzt ein Studentarif beantragen?

Grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 25.08.2007, 12:40

Wenn du dich gesetzlich versichern willst, gehst du zu deiner Kasse und mußt dich jetzt freiwillig versichern und wechselst dann mit Studienbeginn in die studentische Krankenversicherung. Von der Kasse kannst du dann auch für die Immatrikulation eine Bestätigung bekommen.


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