Nachzahlung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Lilaluna
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Nachzahlung

Beitragvon Lilaluna » 18.09.2007, 14:11

Hallo!

Ich war während meines Studiums nicht familienversichert, sondern im Studententarif bei der TK. Als sich die letzte Prüfung näherte habe ich bei meiner Versicherung angerufen und mich nach dem weiteren Vorgehen erkundigt. Ich habe im Anschluss an das Studium ein PhD-Studium begonnen und habe diesen Plan in dem Telefonat auch mitgeteilt. Ich wurde 2 x an jemand anders weitervermittelt und irgendwie wirkten die Leute dort etwas verwirrt. Vielleicht, weil ihnen nicht klar war, was sie mit dem Begriff anfangen sollten? Genauer analysiert, worum es sich dabei handelt, hat aber auch keiner. Jedenfalls hat mir damals keiner eine konkrete Antwort gegeben und mir nicht erklärt, dass man als Promotionsstudent zwar an der Uni als Student gilt und Semesterbeiträge bezahlt, aber deshalb trotzdem nicht weiter als Student versichert bleiben kann. Auch über die Möglichkeit sich ein Semester als Absolvent zu versichern wurde mir nichts gesagt. Mir war jedenfalls dieser Unterschied zwischen Student und Student nicht klar und weil ich in meinen Augen ja nach wie vor Student war, habe ich mich auch nicht gewundert und bin weiter als Studentin versichert geblieben. Als nun der Brief wegen des Ablaufs des 14. Fachsemesters eintrudelte ist aufgeflogen, dass ich die ganze Zeit falsch versichert war und soll nun rückwirkend die Beiträge zahlen. Leider hat damals niemand bei der TK eine Aktennotiz gemacht und dass ich mich erkundigt habe, ob ich mich umversichern muss, kann ich nun nicht nachweisen. Eventuell kann ich noch die Telefonverbindung mit der Hotline per Verbindungsnachweis in meiner Telefonrechnung finden.

Was mache ich nun?

Über eine Antwort würde ich mich freuen - es handelt sich nicht gerade um wenig Geld, deshalb bin ich entsprechend verzweifelt...

Viele Grüße, Lila

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.09.2007, 22:54

Nun denn, Lilaluna, Du musst uns zunächst einmal ein wenig aufklären.

Was heisst denn
Ich war während meines Studiums nicht familienversichert, sondern im Studententarif bei der TK
?

Gehe mal davon aus, dass Du als sog. ordentlicher Student versicherungspflichtig gewesen bist. Der Beitrag liegt bei ca. 50 - 70,00 Euronen. Diesen Beitrag musst Du selber zahlen.

Sofern Du nicht mehr als Student versicherungspflichtig bist, kann man der Krankenkasse auf Antrag einer freiwilligen Krankenversicherung beitreten. Der Beitrag für eine freiwillige Krankenversicherung liegt in der Regel zwischen 120,00 - 135,00 Euronen, als wesentlich mehr.

Vom Verfahrensrecht kommt es noch zusätzlich darauf an, ob Du damals einen Bescheid über die Pflichtversicherung als Student bekommen hast. Hier müsste dann explizit drinstehen, dass Du als Student pflichtversichert bist und welche Mitteilungspflichten Du hast. Ferner sollte da ne Rechtsmittelbelehrung vorhanden sein.

Also, schildere etwas mehr zum Sachverhalt!!!

Lilaluna
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Beitragvon Lilaluna » 19.09.2007, 08:08

Hallo!

Also, ich scheine wirklich ganz schön wenig über dieses ganze Krankenversicherungsthema zu wissen, das fängt mit dem Beantworten Deiner Fragen schon an... :-k

Also, ja, ich war - wenn man das so nennt - scheinbar als ordentlicher Student versicherungspflichtig und habe diesen erwähnten Beitrag das gesamte Studium über bezahlt.
Einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung habe ich nicht gestellt, sondern alles so weiterlaufen lassen, wie es schon das gesamte Studium über war.
Ein Bescheid über die Pflichtversicherung als Student liegt mir nicht vor. Und eigentlich bin ich ein sorgsamer Aufbewahrer und Wegsortierer von Unterlagen. Aber Mensch, das ganze liegt schon einige Jahre zurück, wie soll man denn da guten Gewissens behaupten, dass man etwas nie bekommen hat, nur weil es einem nicht vorliegt? Vielleicht habe ich es auch verbummelt? Ich weiß es nicht...
Ähnlich geht es mir mit der Rechtsbelehrung: Ich kann mich nicht daran erinnern über meine Pflichten aufgeklärt worden zu sein, aber auch das liegt eben schon ewig zurück. In welcher Form geschieht das denn normalerweise? Falls das in Form eines Faltblattes mit einem grinsenden TK-Mitarbeiter vorne drauf geschieht, wo meistens drin steht was sie alles Tolles bezahlen, dann könnte ich es eventuell tatsächlich missachtet und entsorgt haben. Ein richtiges formelles Schreiben hingegen schmeiße ich normalerweise nicht einfach weg, sondern hefte es ab.

Ich gehe ja grundsätzlich schon davon aus, dass ich als Student verpflichtet bin das Ende meines Studiums zu melden, deshalb habe ich damals ja auch dort angerufen. Ich bin zu dem damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass ich weiter als Student versichert bleiben kann, weil ich ja weiterhin Student bleiben würde. Ich wollte mich nur vergewissern. Schließlich zahlt man Semestergebühren, ist eingeschrieben, hat einen Studentenausweis - für mich war das doch alles wie vorher auch. Die in der Hotline haben mich aber eben nicht darauf aufmerksam gemacht, dass da trotzdem ein Unterschied besteht und mir der vergünstigte Tarif nicht mehr zusteht. Und weil ich das nicht wusste, habe ich eben auch nie das Ende meines Studiums gemeldet und damit offensichtlich meine Pflichten verletzt, ich hielt mich ja weiterhin für einen richtigen Studenten. Im Grunde haben sie damals überhaupt nichts Konkretes bei der Hotline gesagt und ich war hinterher genau so schlau wie vorher. Wenn ich gewusst hätte, dass ich mich nicht weiter als Student versichern kann, weil ein Promotionsstudent sich immer als Absolvent bzw. freiwillig versichern muss, dann hätte ich das ganz sicher auch nicht so weiterlaufen lassen... ](*,)

Keine Ahnung, ob meine Angaben jetzt irgendwie zur Aufhellung beigetragen haben... wenn nicht, stelle einfach mehr Fragen, die ich versuchen werde zu beantworten.

Danke aber schon mal, dass Du Dich mit dem Thema befasst :D

Gruß, Lila

Frank
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Beitragvon Frank » 19.09.2007, 10:24

Hallo Lila,

nach dem Abschluss des Studiums bietet dir die TKK für 6 Monate den Absolvententarif. Danach musst du dich als freiwilliges Mitglied versichern. Die zu wenig gezahlten Beiträge wirst du nachzahlen müssen.

Hotlines sind eine gute Sache, nur sind die Auskünfte nicht belegbar und manchmal auch falsch. Besser ist es eine schriftliche Antwort zu fordern oder gleich selbst die Fragen schriftlich zu stellen. Hilft dir für die Vergangenheit nicht mehr aber für zukünftige Fragen.

Gruß
Frank

Lilaluna
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Beitragvon Lilaluna » 19.09.2007, 10:33

Diese Lehre habe ich auf jeden Fall schon daraus gezogen :(
Wird aber 'ne ganz schön teure, wenn ich das wirklich bezahlen muss...


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