Hallo!
Ich bin Student und bei der AOK familienversichert.
Im Jahr 2006 habe ich gearbeitet und im Zeitraum vom 13.02.-24.03. 1870,20 Euro (brutto) sowie im Zeitraum vom 03.04. bis 30.06. 1852,20 Euro (brutto) verdient (in jedem der beiden Zeiträume hatte ich einen einzelnen Vertrag - also 2 Stück insgesamt und kein Jahresvertrag).
Jetzt hat sich die Krankenkasse bei mir gemeldet und fordert, dass ich mich für diese Zeiträume selbst versichere, weil ich über den 350 Euro/Monat liege.
Ich argumentiere allerdings, dass es über das Jahr verteilt nur 310Euro/Monat sind, da ich ja nicht das ganze Jahr über gearbeitet habe.
Außerdem sehe ich das auch als geringfügige Beschäftigung an, da es kein regelmäßiges Einkommen war, sondern nur auf die Zeiträume begrenzt war. Hier würde dann ja die Grenze von 400 Euro/Monat gelten.
Wonach muss man sich denn nun richten? Die Personalabteilung meines Unternehmens hat sich in meinem Beisein auch noch während meines Tätigkeitszeitraums bei der Krankenkasse erkundigt, welche Höchstgrenzen bei ihr gelten: Da wurden von der KK 4200 Euro als höchstmögliches Jahreseinkommen genannt.
Wer kann mir hier eine Erklärung dazu geben? Muss ich zahlen und wenn ja: Kann ich mir dann auch für diesen Zeitraum eine andere Kasse suchen?
Danke im Voraus
Edde
GKV:3x mehr als 350 Euro verdient-Plicht zur Studiversich.?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ich glaube, Du hast keine Chance. Diese Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
Die Grundlage hierfür findest Du in § 8 SGB IV
8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.
Nun denn, da Du im Kalenderjahr mehr als 50 Tage gerarbeitet hast und der Verdienst oberhalb von 400,00 Euro liegt, möchte die Solidargemeinschaft auf ein paar Beiträge von Dir.
Die Grundlage hierfür findest Du in § 8 SGB IV
8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.
Nun denn, da Du im Kalenderjahr mehr als 50 Tage gerarbeitet hast und der Verdienst oberhalb von 400,00 Euro liegt, möchte die Solidargemeinschaft auf ein paar Beiträge von Dir.
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