ablauf priv. vers. über eltern bei kostspieliger krankheit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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miguel
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ablauf priv. vers. über eltern bei kostspieliger krankheit

Beitragvon miguel » 02.11.2007, 14:06

hallo,

habe ein größeres problem, wie mir scheint..
würde mich freuen, jemand kann meine sorgen entkräften :)

bin über meine eltern privat mit beihilfe versichtert. zu beginn des studiums habe ich wohl unterschrieben, dass ich von der pflichtversicherung befreit werde um weiter privat versichert bleiben zu können..
in einigen monaten läuft meine versicherung über die eltern aus.
ich muss mich dann privat weiterversichern bis zum ende des studiums und kann solange nicht in die gesetzliche..ist das richtig?
desweiteren habe ich die letzen zwei jahre hohe arztrechnungen (mit einer krankheit die noch nicht abschließend erforscht und registriert ist) und dies wird voraussichtlich auch noch einige zeit so bleiben, auch wenn ich s nicht hoffe...
glücklicherweise erkennt die kasse bisher alles an und ich habe diesbzgl. keine größeren probleme.

ich mache mir aber große sorgen, was passiert wenn in den nächsten monaten die versicherung ausläuft und ich gezwungen bin, mich weiter privat zu versichern..
nimmt mich mit diesen hohen rechnungen und dieser diagnose überhaupt jemand privates??
kann ja nicht sein, dass mich keine private nimmt und ich aber auch nicht in die gesetzliche darf!
wenn mich eine nimmt, wird der tarif wohl astronomisch?
worauf muss ich mich einstellen?

hoffe sehr, mir kann jemand helfen..

Liebe Grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 02.11.2007, 14:32

Hallo,

während des Studiums bleibst du privat versichert. Gerade jetzt wo du in Behandlung bist kannst du froh sein, dass du eine gute Versicherung hast. Nach dem Wegfall der Behilfe wird deine Krankenversicherung in einen Normaltarif umgestellt. Solange du nicht Mehrleistungen haben willst wird auch kein Risikozuschlag gefordert werden können.

Es gibt Gesellschaften, die Studenten günstige Ausbildungskonditionen anbieten. Falls das dein Versicherer nicht macht, ist das Pech aber nicht tragisch. Zu einem anderen privaten Versicherer wechseln wirst du nicht können.

Gruß
Frank

miguel
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Beitragvon miguel » 02.11.2007, 15:39

Hallo Frank,

vielen Dank für die schnelle und beruhigende Antwort!! :)

Kannst du mir vielleicht einige Gesetzesstellen oder ähnliche Bezugspunkte für genau die Abläufe liefern, wie du sie erklärt hast?
Meine Eltern wollten, dass ich das für sie zusammentrage und ihnen vorlege..
Hätte nicht gedacht, dass die Krankenversicherung verpflichtet bleibt, mich bei Normaltarif bis zum Ende des Studiums zu behalten..
da gibts doch sicher irgendeine Maximalfrist für die Dauer des Studiums..oder das auch nicht?
bin momentan leider auch nicht in der lage normal zu studieren..
vergünstigte konditionen kann ich mir in einem so teuren fall wie mir nicht vorstellen..aber kann man ja mal nachfragen. tragisch wär es wirklich nicht..bin froh, dass ich meine gute versicherung behalte.

Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 05.11.2007, 12:24

Hallo,

das Recht auf Wandlung des Tarifes steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen §1 Abs. 5.

Gruß
Frank


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