Hallo!
Ich bin gerade dabei, mit meiner Krankenkasse zu klären, ob ich vor 18 Monaten fälschlicherweise aus der Familienversicherung austreten musste. Laut einer aktuellen E-Mail liegt die Einkommensgrenze bei 426,67 Euro brutto. Damals wurde mir eine Grenze von 400 Euro genannt, mein Gehalt liegt zwischen diesen beiden Werten.
Da ich sowohl monatlich (bis auf November wg. Weihnachtsgeld) als auch im Schnitt weniger als diese 426,67 Euro verdient habe, bin ich zuversichtlich meine zu viel gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen.
Mich würde jetzt allerdings interessieren, wie genau die Regelungen hier aussehen. Zu der Grenze von 426,67 Euro finde ich kaum Angaben. Genannt sind häufig 400 Euro, aber auch 350 Euro. Falls die Art der Beschäftigung hier einen Unterschied hat: Ich werde seit ca. 2004 ohne Unterbrechung als studentische Hilfskraft beschäftigt, wobei die Verträge meistens eine Laufzeit von 3 Monaten hatten. Seit 18 Monaten habe ich Verträge mit 12h/Woche, was auf mehr als 400 Euro im Monat hinausläuft (aber weniger als 426,67).
Vielen Dank,
Carsten
Genaue Grenze für Familienversicherung?
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Re: Genaue Grenze für Familienversicherung?
Aus Zeitgründen nur eine knappe Antwort, die 426,67 € sagen mir nichts. Um das Chaos perfekt zu machen, ich hab als familienversicherter Student deutlich über 1000€ verdient 

http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf
Guck mal hier ab Seite 10 letzter Absatz.
Ich würde dir ja gerne deine Frage direkt beantworten.
Aber es ist Sonntag vormittag und ich verstehe den Text noch nicht
Guck mal hier ab Seite 10 letzter Absatz.
Ich würde dir ja gerne deine Frage direkt beantworten.
Aber es ist Sonntag vormittag und ich verstehe den Text noch nicht

Okay, ich habe weitere Antworten von meiner Krankenkasse bekommen. Die brauchbaren Informationen:
- Antrag auf Familienversicherung: "Eine Familienversicherung ist möglich, wenn der Angehörige über kein Gesamteinkommen verfügt, das 2007 bundeseinheitlich regelmäßig 350,00 Euro monatlich (bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 400,00 Euro) überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt, [...]"
- Antwort auf Frage nach 426,67-Euro-Grenze: "Da Sie als beschäftigter Student zwei Beschäftigungen hatten und daher auch 2 x Einkommen, gilt wiederum die Grenze in Höhe von 426,67 Euro brutto monatlich."
- Antwort auf Bitte nach mehr Infos zu der Grenze: "Über die Gesamteinkommensgrenze in Höhe von 426,67 Euro Brutto haben wir leider keinerlei Übersichten. Diese Regelung entnehmen wir aus den gesetzlichen Rundschreiben der Krankenversicherung."
Ich freu mich jetzt schonmal auf mein Geld
- Antrag auf Familienversicherung: "Eine Familienversicherung ist möglich, wenn der Angehörige über kein Gesamteinkommen verfügt, das 2007 bundeseinheitlich regelmäßig 350,00 Euro monatlich (bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 400,00 Euro) überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt, [...]"
- Antwort auf Frage nach 426,67-Euro-Grenze: "Da Sie als beschäftigter Student zwei Beschäftigungen hatten und daher auch 2 x Einkommen, gilt wiederum die Grenze in Höhe von 426,67 Euro brutto monatlich."
- Antwort auf Bitte nach mehr Infos zu der Grenze: "Über die Gesamteinkommensgrenze in Höhe von 426,67 Euro Brutto haben wir leider keinerlei Übersichten. Diese Regelung entnehmen wir aus den gesetzlichen Rundschreiben der Krankenversicherung."
Ich freu mich jetzt schonmal auf mein Geld

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