Ehemaliger studierender Soldat mit Krankheit wurde abgelehnt
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Ehemaliger studierender Soldat mit Krankheit wurde abgelehnt
Hallo Leute,
ich habe ein riesen Problem und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich bin SaZ 12 mit DZE 29.02.2008.
Zur Zeit studiere ich an der FH Köln. Ab dem 01.03.2008 beziehe ich dann für 3 Jahre Übergangsgebührnisse und werde zu 70% über den Bund Beihilfe berechtigt.
So weit so gut.
Nun ein Problem. Leider habe ich eine Krankheit die die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erfordert. Eine Anwartschaftsversicherung habe ich nicht.
Jetzt habe ich bei der Debeka angefragt und nach 14 tägiger Prüfung wurde mein Versicherungsantrag abgelehnt wegen zu hohem Risiko.
Jetzt stehe ich echt übel da. Was mache ich ?
Wie und wo bekomme ich meine 30% Versicherung ? Ich dachte die Debeka muss uns Gebührnisempfänger auch aufnehmen.
Leider habe ich null Ahnung von den ganzen Krankenversicherungen, stehe echt hilflos da.
Über Lösungsvorschläge wäre ich echt dankbar.
Gruß
Jochen
ich habe ein riesen Problem und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich bin SaZ 12 mit DZE 29.02.2008.
Zur Zeit studiere ich an der FH Köln. Ab dem 01.03.2008 beziehe ich dann für 3 Jahre Übergangsgebührnisse und werde zu 70% über den Bund Beihilfe berechtigt.
So weit so gut.
Nun ein Problem. Leider habe ich eine Krankheit die die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erfordert. Eine Anwartschaftsversicherung habe ich nicht.
Jetzt habe ich bei der Debeka angefragt und nach 14 tägiger Prüfung wurde mein Versicherungsantrag abgelehnt wegen zu hohem Risiko.
Jetzt stehe ich echt übel da. Was mache ich ?
Wie und wo bekomme ich meine 30% Versicherung ? Ich dachte die Debeka muss uns Gebührnisempfänger auch aufnehmen.
Leider habe ich null Ahnung von den ganzen Krankenversicherungen, stehe echt hilflos da.
Über Lösungsvorschläge wäre ich echt dankbar.
Gruß
Jochen
Wenn Du vor der Bundeswehrzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen bist, dann kommst Du ab dem 01.03.2008 in die Pflichtversicherung der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, wo Du vor der Bundeswehrzeit versichert gewesen bist.
Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, wo Du vor der Bundeswehrzeit versichert gewesen bist.
Wenn Du mehr über diese Problematik wissen möchtest, dann musst Du den nachfolgenden Thread durschschnüffeln.
Es liegt daran, dass Du ab dem 01.03.2008 - aufgrund der lediglich 70 %tigen Beihilfeberechtigung - über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügst. Eine private Restversicherung hast Du ja nicht.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=757
Jlove war auch Beamtin mit einer freien Heilfürsorge. Sie brauchte keine Restkostenversicherung und ist darüber wieder in die gesetzliche KV gekommen. Es hat bei ihr geklappt.
Es liegt daran, dass Du ab dem 01.03.2008 - aufgrund der lediglich 70 %tigen Beihilfeberechtigung - über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügst. Eine private Restversicherung hast Du ja nicht.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=757
Jlove war auch Beamtin mit einer freien Heilfürsorge. Sie brauchte keine Restkostenversicherung und ist darüber wieder in die gesetzliche KV gekommen. Es hat bei ihr geklappt.
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Danke für Eure Antworten...
Ihr sagt also, dass ich in die gesetzliche Versicherung könnte in der ich vor 12 Jahren gewesen bin.
Aber dort bin ich ja zu 100% dann gesetzlich versichert, oder ?
wie ist es denn mit der Debeka. Dürfen die mich ablehnen ?
Ich brauche ja nur die 30% Versicherungsschutz. Ich bin echt noch immer recht ratlos.
Gruß
Jochen
Ihr sagt also, dass ich in die gesetzliche Versicherung könnte in der ich vor 12 Jahren gewesen bin.
Aber dort bin ich ja zu 100% dann gesetzlich versichert, oder ?
wie ist es denn mit der Debeka. Dürfen die mich ablehnen ?
Ich brauche ja nur die 30% Versicherungsschutz. Ich bin echt noch immer recht ratlos.
Gruß
Jochen
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Jochen Diehl hat geschrieben:Danke für Eure Antworten...
Ihr sagt also, dass ich in die gesetzliche Versicherung könnte in der ich vor 12 Jahren gewesen bin.
Aber dort bin ich ja zu 100% dann gesetzlich versichert, oder ?
wie ist es denn mit der Debeka. Dürfen die mich ablehnen ?
Sie haben ja schon geschrieben, dass Sie eine Anwartschaft versäumt haben. Es gibt für Ihren Fall keinen Aufnahmezwang (im Vergleich zu bestimmten Verbeamtungen). Möglicherweise nimmt Sie eine andere PKV, das hängt von Fall ab! Sie sollten sich aber mit dem Gedanken an die GKV anfreunden und den Tipp von Rossi (bzw. den anderen Beitrag) beachten.
Den Beitrag für die gesetzliche KV kannst Du dir auch ganz leicht ausrechnen.
Bruttoübergangsgebührnisse
* KV-Satz ca. 12,5 % (ist von KV zu KV unterschiedlich)
* zusätzlicher Beitragsatz 0,9 %
* PV-Satz 1,7 %
Allerdings gibt es eine Maximalgrenze von derzeit 3.562,50 Euro. Ich weiss ja nicht, welchen Dienstgrad Du hast, vermutlich werden die Übergangsgebührnisse drunter sein.
Vielleicht findest Du ja eine andere private KV, die günstiger und bereit ist, Dich aufzunehmen. Aber hier hast Du natürlich das Risiko, dass weitere Risikozuschläge erhoben werden könnten. Aber vielleicht können die Experten der private KV hier, mehr dazu posten. In der gesetzlichen KV gibt es solche Risikozuschläge nicht.
Wenn Du zum 01.03.2008 keine privaten Restabsicherung hast, dann kommt schnappt sofort die Versicherungsfalle der sog. Nichtversicherten zu.
Bruttoübergangsgebührnisse
* KV-Satz ca. 12,5 % (ist von KV zu KV unterschiedlich)
* zusätzlicher Beitragsatz 0,9 %
* PV-Satz 1,7 %
Allerdings gibt es eine Maximalgrenze von derzeit 3.562,50 Euro. Ich weiss ja nicht, welchen Dienstgrad Du hast, vermutlich werden die Übergangsgebührnisse drunter sein.
Vielleicht findest Du ja eine andere private KV, die günstiger und bereit ist, Dich aufzunehmen. Aber hier hast Du natürlich das Risiko, dass weitere Risikozuschläge erhoben werden könnten. Aber vielleicht können die Experten der private KV hier, mehr dazu posten. In der gesetzlichen KV gibt es solche Risikozuschläge nicht.
Wenn Du zum 01.03.2008 keine privaten Restabsicherung hast, dann kommt schnappt sofort die Versicherungsfalle der sog. Nichtversicherten zu.
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was ist die falle der nichversicherten ?
Tja, das ist die sog. Pflichtversicherung der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Du bist dann ab dem 01.03.2008 pflichtversichert, wenn Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast. Nicht ausreichend abgesichert heisst, wenn keine private KV Dich mit den restlichen 30 % aufnimmt. Dann kommt die Falle der Nichtversicherten.
Zuständig ist gem. § 174 Abs. 5 SGB V die Krankenkasse, wo Du zuletzt versichert gewesen bist, dieses gilt auch für die Familienversicherung.
Die KV muss Dich ohne wenn und aber aufnehmen.
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Das Ding wird laufen, da bin ich mir ziemlich sicher!!!
Deine Fallkonstellation geht sogar schon aus dem Referentenentwurf des GKV WSG hervor. Es war ausdrücklich gewollt, Personen die beihilfeberechtigt sind, jedoch über keine private Restkostenversicherung verfügen, als Personen zu betrachten, die über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall anzusehen.
Guckst Du hier: http://medinfoweb.de/apps/webeditor//files/gkvwsg_referentenentwurf.pdf
Das Ding (Gesundheitsreform) hat mehr als schlappe 500 Seiten.
Auf Seite 249 (2. Absatz) steht es explizit.
Deine Fallkonstellation geht sogar schon aus dem Referentenentwurf des GKV WSG hervor. Es war ausdrücklich gewollt, Personen die beihilfeberechtigt sind, jedoch über keine private Restkostenversicherung verfügen, als Personen zu betrachten, die über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall anzusehen.
Guckst Du hier: http://medinfoweb.de/apps/webeditor//files/gkvwsg_referentenentwurf.pdf
Das Ding (Gesundheitsreform) hat mehr als schlappe 500 Seiten.
Auf Seite 249 (2. Absatz) steht es explizit.
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vielen dank für den tip rossi
ich war heute bei der beraterin...
herausgekommen ist folgendes:
ich beziehe also wie schon festgestellt nach meiner dienstzeit für 3 jahre übergangsgebührnisse. während dieser zeit bin ich zu 70% beihilfeberechtigt.
nun ist es so, das ich vor meiner bundeswehrzeit gesetzlichen versicherung war.
ich habe von der beraterin nun einen ansprechpartner bei der continentalen genannt bekommen, diese bieten wohl die 30% restabsicherung auch bei (wie bei mir) krankheit. hierbei handelt es sich allerdings um einen basistarif.
ansonsten habe ich ggf. die option auf eine gesetzliche versicherung ? habe mal gehört die aok z.b. muss jeden nehmen. ist das so und bezieht es sich evtl auf alle gesetzlichen versicherungen ? muss die alte (dak) mich nehmen und wenn ja wie sage ich es ihr ?
es tut mir sehr leid das ich wieder, und auch sicher doppelt frage.
aber von den begriffen her ist alles echt neuland für mich und ich tu mich wahnisnnig schwer das alles nachzuvollziehen und einen hebel für eine aktion meinerseits zu finden.
gruß
jochen
ich war heute bei der beraterin...
herausgekommen ist folgendes:
ich beziehe also wie schon festgestellt nach meiner dienstzeit für 3 jahre übergangsgebührnisse. während dieser zeit bin ich zu 70% beihilfeberechtigt.
nun ist es so, das ich vor meiner bundeswehrzeit gesetzlichen versicherung war.
ich habe von der beraterin nun einen ansprechpartner bei der continentalen genannt bekommen, diese bieten wohl die 30% restabsicherung auch bei (wie bei mir) krankheit. hierbei handelt es sich allerdings um einen basistarif.
ansonsten habe ich ggf. die option auf eine gesetzliche versicherung ? habe mal gehört die aok z.b. muss jeden nehmen. ist das so und bezieht es sich evtl auf alle gesetzlichen versicherungen ? muss die alte (dak) mich nehmen und wenn ja wie sage ich es ihr ?
es tut mir sehr leid das ich wieder, und auch sicher doppelt frage.
aber von den begriffen her ist alles echt neuland für mich und ich tu mich wahnisnnig schwer das alles nachzuvollziehen und einen hebel für eine aktion meinerseits zu finden.
gruß
jochen
Ups, da Du zuletzt privat versichert gewesen bist (vor der BW-Zeit), hast Du meines Erachtens keine Chance in die gesetzliche KV zu kommen.
Aufgrund dieser Tatsache, besteht für Dich nur noch die Chance in einem sog. modifizierten privaten Standardtarif im Sinne von § 315 SGB V zu kommen. Hierfür ist dann die private KV zuständig.
Aber hier können evtl. die Experten der privaten KV mehr helfen.
Aufgrund dieser Tatsache, besteht für Dich nur noch die Chance in einem sog. modifizierten privaten Standardtarif im Sinne von § 315 SGB V zu kommen. Hierfür ist dann die private KV zuständig.
Aber hier können evtl. die Experten der privaten KV mehr helfen.
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Okay, dann ist es relativ einfach.
Wir spielen es mal durch.
Es ist der 01.03.2008 / keine private Restkostenabsicherung 30 %
Du bekommst die Übergangsgebührnisse und hast einen 70 %tigen Beihilfeanspruch, da Du keine private Versicherung gefunden hast, die die restlichen 30 % übernimmt, bist Du kraft Gesetzes bei der DAK gem- § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert.
Findest Du beispielsweise am 01.06.2008 ne private Versicherung, die Dich mit den 30 % versicherert, dann endet die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 am 31.05.2008.
Es ist der 01.03.2008 / Du hast eine private Restkostenabsicherung 30 %
In dieser Konstellation hast Du eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB wird nicht ausgelöst.
Wir spielen es mal durch.
Es ist der 01.03.2008 / keine private Restkostenabsicherung 30 %
Du bekommst die Übergangsgebührnisse und hast einen 70 %tigen Beihilfeanspruch, da Du keine private Versicherung gefunden hast, die die restlichen 30 % übernimmt, bist Du kraft Gesetzes bei der DAK gem- § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert.
Findest Du beispielsweise am 01.06.2008 ne private Versicherung, die Dich mit den 30 % versicherert, dann endet die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 am 31.05.2008.
Es ist der 01.03.2008 / Du hast eine private Restkostenabsicherung 30 %
In dieser Konstellation hast Du eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB wird nicht ausgelöst.
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