hallo forum!
ich bin in der KVdS gesetzlich versichert, also zwischen 25 und 30 jahre alt und student. ich habe ein kleingewerbe angemeldet, mit dem ich einkünfte habe.
nun frage ich mich, ob für mich auch die einkommensgrenze wie in der familienversicherung gilt, oder ob ich völlig frei bin.
leider habe ich nirgends dazu angaben gefunden, kennt sich jemand aus?
schöne grüße
KVdS: Gibt es eine Einkommensgrenze?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nein, eine Einkommensgrenze gibt es nur im Bereich der Familienversicherung im Sinne von § 10 SGB V. Du bist ja nicht familienversichert.
Allerdings scheidet die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs.1 Nr 9 SGB V (Studenten) aus, wenn Du hauptberuflich selbständig bist. Dieses ergibt sich nämlich aus § 5 Abs. 5 SGB V. Solange wie Du kein sog. Kleingewerbe führst - düfte meines Erachtens - nicht´s passieren.
Allerdings scheidet die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs.1 Nr 9 SGB V (Studenten) aus, wenn Du hauptberuflich selbständig bist. Dieses ergibt sich nämlich aus § 5 Abs. 5 SGB V. Solange wie Du kein sog. Kleingewerbe führst - düfte meines Erachtens - nicht´s passieren.
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