Übergangszeit Familienversicherung

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NatalieS.
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Übergangszeit Familienversicherung

Beitragvon NatalieS. » 17.02.2020, 13:17

Hallo,

ich hatte bevor ich meinen Master angefangen habe eine Übergangszeit von 5 Monaten. In dieser Zeit habe ich weder gearbeitet, noch war an einer Uni eingeschrieben. Allerdings hatte ich bereits die Zulassung zum Masterstudium.

Da ich zu dem Zeitpunkt bereits über 23 Jahre alt war, fordert meine Krankenkasse jetzt rückwirkend, dass ich mich für diesen Zeitraum freiwillig versichere, da die Familienversicherung dann nicht mehr greift.

Ich habe gelesen, dass man normaler Weise eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen haben kann. Mir ist klar, dass ich diese überschritten habe, habe mich jedoch gefragt, ob ich nun wirklich die vollen 5 Monate nachzahlen muss, oder ob diese regulären 4 Monate Übergangszeit nicht trotzdem anteilig als Übergangszeit angerechnet werden könnte, so dass ich mich theoretisch nur für einen Monat freiwillig versichern müsste.

Endet die Familienversicherung bei Übergangszeiten die länger als 4 Monate sind immer ab dem ersten Tag nach Beendigung der ersten Ausbildung?

LG

Czauderna
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Re: Übergangszeit Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 17.02.2020, 13:44

Hallo und willkommen im Forum,
Es gab einmal, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, eine Verlängerungsmöglichkeit der Familienversicherung für "Studienplatzbewerber", das war aber nur der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Studienbeginn . Ich meine aber, dass das nicht mehr möglich ist.
Mit Aufnahme des Studiums, frühestens mit Tag der Einschreibung kannst du wieder in die Familienversicherung, wenn die restlichen Voraussetzungen (Höhe der Einkünfte) auch erfüllt sind.
Ich glaube aber, dass es diese Regelung nicht mehr gibt heute - sicher kann ein aktiver Experte etwas dazu sagen.
Gruss
Czauderna


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