Ohne Krankenversicherung im Ausland

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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carbonara
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Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon carbonara » 25.04.2020, 15:26

Hallo,

Ich bin ein Student mit türkischer Staatsbürgerschaft. Vor zwei Jahren musste ich in die Türkei zurückkehren, weil die Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert hat. Der Grund war ein lange dauerte Studium. Die Ausländerbehörde hatte mir vorgeschlagen, meine Praktikum und Bachelorarbeit in der Türkei zu erledigen und Studium abzuschließen. Als ich in die Türkei zurückgekehrt habe, habe ich bei der AOK meine KV abgemeldet weil ich nicht mehr in Deutschland wohne. Ich hatte mich aber nicht exmatrikuliert bei der Uni. Jetzt bin ich fertig mit dem Studium und möchte meine Zeugnis abholen und Exmatrikulieren. Aber bei der Antrag für Exmatrikulation ist ein Nachweis für KV notwendig.

Meine Frage ist: musste ich versichert bleiben trotz ich im Ausland wohne und im Ausland versichert bin? Kann mein Zeugnis ohne KV erstellt werden und kann ich mich ohne KV exmatrikulieren?

Czauderna
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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon Czauderna » 26.04.2020, 09:16

Hallo und willkommen im Forum
Ich meine, dass dies nicht das richtige Forum für diese Frage ist. Die Frage kann meiner Auffassung nach nur von der UNI beantwortet werden, denn die Krankenkasse selbst hat keinen Einfluss darauf ob und warum ein Zeugnis erstellt werden kann oder nicht.
Sehen das die anderen Experten auch so ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon Frau_in_KV » 28.04.2020, 21:04

Hallo Carbonara,

ich verstehe dich so, dass du vor Beginn des Studiums nicht in Deutschland gewohnt hast und du "zum Zwecke des Studiums" nach Deutschland gekommen warst. Davon ausgehend hättest du bei der AOK nicht versichert werden dürfen, sondern hättest einen Versicherungsanspruch nach türkischem Recht gehabt. Das Formular A/T 11 hätte deinen Anspruch gegenüber der AOK dokumentiert. D.h., dass deine türkische Krankenkasse, bei der du vor Beginn des Studiums versichert gewesen warst, dein Ansprechpartner ist. Näheres erfährst du auf der Seite der DVKA.

Hast du vor Beginn des Studiums bereits in Deutschland gelebt, ist auch die türkische Krankenkasse deiner in der Türkei lebenden Familie Ansprechpartner. Der Anspruch auf Familienversicherung ist in der Türkei sehr viel weiter gefasst als in Deutschland. Auch hier kann dich die DVKA beraten.

Gruß
Frau_in_KV

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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon carbonara » 29.04.2020, 12:00

Vielen Dank für eure Antworten,

Frau_in_KV,

Ja du hast richtig verstanden. Ich habe für das Studium in Deutschland gekommen. Bis zur Endung meines 25. Lebensjahres war ich mit AT/11 versichert. Ab 25. Lebensjahr habe ich mich mit AOK Studententarif versichert. Nach einem Jahr (als ich 26 war) habe ich Deutschland verlassen und meine KV bei der AOK beendet. Also seit 2 Jahren lebe ich in der Türkei und habe keine KV in Deutschland, obwohl ich noch ein Student in Deutschland bin. Ich weiss, dass meine Situation ist ganz anders ist, aber wollte wissen ob jemand eine Idee hat.

Czauderna
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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon Czauderna » 29.04.2020, 12:50

Hallo,
ich bleibe bei meiner Auffassung - wenn ich es richtig gelesen habe will die UNI nur dann ein Zeugnis ausstellen, wenn eine Krankenversicherung nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann (derzeit) nicht erbracht werden, also stellt die Uni kein Zeugnis aus. Ich wüsste jetzt nicht, wie da eine Krankenkasse in Deutschland helfen könnte - da müsste doch die UNI auch eine Alternative benennen.
Nur so nebenbei - darf man in der Türkei ohne Krankenversicherung sein, wenn man seinen ersten Wohnsitz da hat ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon carbonara » 29.04.2020, 14:31

Hallo Czauderna,

Nein kann mann in der Türkei ohne KV nicht leben. Deswegen habe ich eine KV hier. :D Damit kann man aber keine AT/11 ausstellen, also das hilft mir in Deutschland leider nicht.

Ob die Uni das Zeugnis Ausstellen kann weiss ich auch nicht aber bei der Exmatrikulation braucht man normalerweise einen KV Nachweis. Beim Antrag auf Exmatrikulation habe ich es gesehen. Bevor ich mit der Uni spreche wollte ich mich hier informieren lassen. Nach deiner Meinung, wird die Uni eine Lösung finden.

Vielen Dank euch. Dann muss ich nur noch hoffen dass es kein Problem sein wird. :D

Frau_in_KV
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Re: Ohne Krankenversicherung im Ausland

Beitragvon Frau_in_KV » 29.04.2020, 21:34

carbonara hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten,

Frau_in_KV,

Ja du hast richtig verstanden. Ich habe für das Studium in Deutschland gekommen. Bis zur Endung meines 25. Lebensjahres war ich mit AT/11 versichert. Ab 25. Lebensjahr habe ich mich mit AOK Studententarif versichert. Nach einem Jahr (als ich 26 war) habe ich Deutschland verlassen und meine KV bei der AOK beendet. Also seit 2 Jahren lebe ich in der Türkei und habe keine KV in Deutschland, obwohl ich noch ein Student in Deutschland bin. Ich weiss, dass meine Situation ist ganz anders ist, aber wollte wissen ob jemand eine Idee hat.


Wende dich bitte an die DVKA, dort kann man dir weiterhelfen.

Meiner Meinung nach könntest du evtl. nach türkischem Recht einen Anspruch auf Familienversicherung gehabt haben oder hast ihn noch. Die Familienversicherung nach türkischem Recht ist viel umfassender. Diese Frage kann dir die DVKA beantworten. Falls ja, hättest du dich auch nicht mit Vollendung des 25. Lebensjahres selbst versichern müssen. ABER: ob die türkische Krankenkasse, bei der du versichert gewesen warst bevor du nach Deutschland gekommen bist, bereit ist, der deutschen Krankenkasse einen evtl. Anspruch auf Familienversicherung nach türkischem Recht für zwei Jahre rückwirkend zu bestätigen, wage ich zu bezweifeln.

Was du evtl. erreichen kannst, ist die Bestätigung für das letzte und das laufende Semester.


Hallo Czauderna,

die Uni kann hier nicht wirklich helfen. Die Fragestellung betrifft das zwischenstaatliche Recht unter Abkommensstaaten.
Carbonara muss den Versicherungsnachweis erbringen - aus der Türkei.

Die freiwillige Versicherung hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen, weil Studenten aus dem Ausland immer "wie Touristen" anzusehen sind, auch dann, wenn sie in Deutschland ihren ersten Wohnsitz haben. Die Kasse hätte eigentlich ihre "Auslands"-Leute informieren und bei denen nachfragen müssen.

Viele Grüße

Frau_in_KV


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